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Führerschein für Diabetiker befristet
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am 16.06.2013 20:14:23
In Österreich wird an Diabetiker der Führerschein nur noch befristet ausgegeben oder belassen.
Dabei wird leider nicht unterschieden zwischen Diabetes I oder II.
Dabei ist nichtmal definiert wer Diabetiker ist und wer nicht.
Allgemein wird behauptet, wer einen Blutzucker von über 120 hat ist Diabetiker. Das ist aus meiner Sicht ein Unsinn, denn der Blutzuckerwert bestimmt sich nach Uhrzeit der Messung und der erfolgten Nahrungsaufnahme in Menge und Zuckeranteil bzw. Kohlehydrate. Es kann also allein anhand eines Blutzuckerwertes überhaupt niemand beurteilen, ob ein behandlungspflichtiger Diabetes vorliegt, nur der Betroffene selbst kann das, weil niemand anderes als er selbst weiß, was er in welcher Menge gegessen hat und wie er sich danach bewegt hat. Selbst ein HBA1-Wert von über 9 ist kein Maßstab für eine gefährliche Erkrankung.
Nichtmal eine Unterzuckerung kann im Nachhinein festgestellt werden, obwohl gerade diese Situation eine kritische Phase darstellt, bei der unverzüglich Zucker zusich genommen werden muß. Trotzdem ist diese Situation "ungefährlicher" als ein Sekundenschlaf , weil man mind. eine Minute oder länger Zeit für die richtige Reaktion hat, während diese Zeit beim Sekundenschlaf fehlt, man ist ganz plötzlich weg !
Also scheint mir auch die gesetzliche Forderung auf zweimalige BZ-Messung am Tag eine reine Schikane oder Diskriminierung bei Diabetes II zu sein.
Bei Diabetes II bestimme ich durch meine Nahrungszubereitung, Zeitpunkt der Nahrungsaufnahme und Zeitpunkt der BZ-Messung den sich ergebenden BZ-Wert. Das wird bei den Behörden überhaupt nicht erkannt oder beachtet. Es fehlt das Fachwissen und die Gesinnung zum Problem.
Mein BZ ist seit über 50 Jahren über 200 (140 bis 250) und erst 2009 wurde ein Laborwert zu willkürlicher Uhrzeit der Blutentnahme als Diabetes bezeichnet. Im Krankenhaus AKH wurde ich zuckertreibend ernährt, um den Blutzucker noch weiter zu erhöhen, selbst besorgte Salate wurden mir vom Personal wieder weggenommen und ich wurde mit Actrapid gespritzt bis ich nicht mehr lesen und schreiben konnte, der Augenarzt mir eine Erblindung ankündigte, wenn ich mich nicht von ihm operieren lasse.
Glück im Unglück, meine eigentliche Erkrankung, Schmerzen im Unterleib, wurde nicht behandelt, aber ich wurde aufgrund meines Geburtsortes entlassen.
Trotzdem nahm ich an einer Diabetikerschulung teil, setzte aber das Spritzen ab und ernährte mich wieder normal und noch etwas bewußter zuckerarm. Nach einigen Wochen konnte ich wieder lesen und schreiben, habe mich nicht operieren lassen, bin aber angeblich Diabetiker, obwohl ich keinerlei Medizin zur Senkung des BZ einnehme oder injiziere.
Solange ein Diabetiker nicht insulinpflichtig ist, wie bei Diabetes I, ist es dem Diabetiker in Selbstbestimmung überlassen, ob er seinen BZ auf Werte des Standard-Menschen herunterspritzt oder ob er ohne Schädigung anderer Organe einen anderen Wert akzeptiert.
Entscheidender ist, daß keine Unterzuckerung eintritt und die kann nach meiner Erfahrung bei Diabetes II solange nicht eintreten, solange kein Basisinsulin gespritzt wird.
So erweist sich die EU-Richtlinie als ein Werkzeug, welches den Ländern erlaubt Gesetze zu erlassen, um Diabetiker das Führen von Kraftfahruegen zu erschweren, ohne einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Die schweren Unfälle verursachen eingeschlafene LKW- und Bus-Lenker, rasende jüngere Menschen und die Machos der Straße mit viel zu schnellen Fahrzeugen.
Es empfiehlt sich die Erkenntnisse von Prof. Mehnert, die im Internet zu finden sind, zu beachten und seine Ernährung umzustellen, denn man darf nicht vergessen, daß nicht überall eine Bekämpfung von Diabetes erfolgt, sondern man ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht an den Ausführung von Prof. Mehnert intessiert, um es nicht ganz deutlich hier auszudrücken.
Jetzt zittere ich um den Führerschein, denn die Auflagen des Verkehramtes lassen eindeutig das Ziel des Führerscheinentzuges erkennen, so verschwand meine Berufungsschrift und das eingelegte Recht, war ja gar nicht vorhanden, wurde abgewiesen.
Ernährung umstellen - das ist die Lösung bei Diabetes II.
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am 18.06.2013 14:53:14
Die Angelegeheit ist erledigt, die ärztliche Stellungnahme des Diabetikerzentrum wurde vom Verkehrsamt anerkannt, ebenso , daß ich die Einstellung des Blutzuckers bei Diabetes II über die Ernährung vornehme und die Feststellung, daß es nie zu einer Unterzuckerung kommen kann, führte dazu daß keine Befristung oder Führerscheinentzug vorgenommen wird.