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Diabetes und Führerscheinstelle, Umzug
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am 07.08.2016 18:57:44 | IP (Hash): 690432560
Moin.
Mein Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle ist extrem unkommunikativ, daher frage ich hier mal nach Erfahrungen.
Ich bin seit ~18 Jahren Diabetiker und hab meinen Führerschein seit 14 Jahren. Ich bin ausserdem im DMP. Ich musste bisher immer ein Arztattest, Augenarztattest und eine Durchschnittsaufstellung meiner Werte vorlegen, ein Mal pro Jahr.
Jetzt zieh ich um.. gleiches Bundesland, aber andere Stadt. Muss der Krempel jetzt an eine andere Stelle, bzw. muss ich denen das melden? Wie strikt ist Mainz mit den Sachen, weiß das jemand? -
am 07.08.2016 22:13:03 | IP (Hash): 1009420696
Wann, wo und warum musst du denn irgendwelche Atteste vorlegen?
Ich habe meinen Führerschein nun seit 40 Jahren, damals wurde ich nicht nach Diabetes gefragt, auch nicht, als ich ihn vor ca. 10 Jahren gegen einen neuen im Scheckkartenformat umgetauscht habe.
Auch in meinem persönlichen Umfeld kenne ich niemanden, der beim Kraftverkehrsamt irgendwas vorlegen muss. Kann es sein, dass da bei dir irgendwas anderes dahinter steckt? -
am 08.08.2016 07:43:03 | IP (Hash): 847548081
Ich hatte damals, als ich den Lappen gemacht habe, leider angegeben, dass ich Diabetiker bin. Seitdem habe ich diese Auflagen. -
am 08.08.2016 09:01:38 | IP (Hash): 1422844714
Also ich bin 24, habe seit 16 Jahren Diabetes und halt seit 6 Jahren meinen Führerschein. Ich musste da auch nie irgendein Attest irgendwo vorlegen.
Ich glaube ich würde da dann gar nichts sagen... ist aber nur meine persönliche Meinung, weiß nicht mal ob man das in dem Fall verheimlichen darf... -
am 08.08.2016 11:18:45 | IP (Hash): 847548081
Bei mir ist es halt leider zu spät und die Dinger sind verpflichtend, sonst ziehen die den Führerschein ein. War damals auf dem Antrag, irgendeine Sektion "Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen".
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am 08.08.2016 11:45:45 | IP (Hash): 1590814419
Also kommst Du um diesmal nicht rum. Aber wo Du ja wahrscheinlich all die Jahre nicht mit zu niedrigem BZ im Straßenverkehr aufgefallen ist, könntest Du ja vielleicht direkt in der Verlängerung dieses Durchgangs beantragen, dass Dir Wiederholungen bis auf weiteres wg "guter Führung" erlassen werden. Daumendrück
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 08.08.2016 13:23:02 | IP (Hash): 847548081
Hatte ich vor ein paar Jahren schon mal versucht, leider keine Chance. Drumherum komm ich nicht, ich möchte hauptsächlich wissen, ob jemand, der solche Auflagen hat, schon mal umgezogen ist und deshalb Erfahrungen teilen kann, was dafür nötig war bzw. was gemeldet werden musste.
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am 08.08.2016 13:46:47 | IP (Hash): 1395246764
Moin, Moin Lydia,
Du solltest vielleicht lieber lesen, dann sind Gesetzeslagen besser zu verstehen. Leider kann ich Dir nur den Auszug aus der BILD als Link nennen. Mir wäre sicherlich ein Artikel aus der SÜDDEUTSCHEN, WELT oder FAZ lieber. Nur die können vom Recht her nicht anders sein:
http://www.bild.de/auto/service/fuehrerschein/fahrerlaubnis-entzug-krankheit-28525542.bild.html
Liebe Grüße
Rolf
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. -
am 08.08.2016 14:08:11 | IP (Hash): 1395246764
Moin, Moin,
Wenn Dein Sachbearbeiter extrem unkommunikativ ist, warum stellst Du dann nicht die Fragen schriftlich?
Dann muss der Gegenspieler antworten egal ob er kommunikativ oder unkommunikativ ist. Das ist doch das herrliche an den Bediensteten des Staates. Lach!
Liebe Grüße
Rolf
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. -
am 08.08.2016 14:29:42 | IP (Hash): 584053851
Schön wärs. Ich hab ihn zwischenzeitlich mal gefragt (per Brief!), ob es reicht, die Werte als Durchschnittsdiagramm zu schicken, weil 90+ Seiten Werte per Post doof ist und per email die Server bei denen damit nicht klarkommen. Keine Antwort.
Im nächsten Jahr einfach das Diagramm geschickt, keine Beschwerde von ihm, also so beibehalten.
Zwischendrin 2 Fragen gestellt, einmal per Email, einmal per Post mit Unterlagen, die ich eh hinschicken musste.. nichts, wurde vollkommen ignoriert.
Erst als ich dann mal drauf hingewiesen habe, dass mein Arzt die jährliche, ausführliche Dokumentation als unnötig empfindet, kam zurück "Wir bestehen drauf", fertig.
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am 08.08.2016 18:20:32 | IP (Hash): 1356264271
Arakon schrieb:
...Jetzt zieh ich um.. gleiches Bundesland, aber andere Stadt. Muss der Krempel jetzt an eine andere Stelle, bzw. muss ich denen das melden?...
1. Der "alten" Führerscheinstelle den Umzug mitteilen und zur Übermittlung der Daten an die "neue" Führescheinstelle (Landkreis, Anschrift, etc.) auffordern/bitten (es gibt Führerscheinstellen, die das nach Mitteilung automatisch übermitteln). Die alte Führerscheinstelle darf das aber auch weiterhin abwickeln (ist unterschiedlich geregelt).
2. Gesetze NIEMALS über die "Bild" erklären lassen; der Beitrag oben ist höchst fragwürdig! Was für Diabetiker gilt: $11, §46, Anlage 4 (Ziffer 5) FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
3. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand bei Ausbruch der Krankheit bereits einen Führerschein besessen hat oder ob er neu erlangt werden soll!
a) Der Führerschein besteht noch nicht: es gilt $11 FeV, i.V.m. Anlage 4 (hier: Auflagen, Ziffer 5)
Eine falsche Angabe (insbesondere zu 5.1 der Anlage) ist gleichbedeutend mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis", da die Fahrerlaubnis nicht hätte ausgestellt werden dürfen; die Konsequenz ist auch die gleiche!
b) Der Führerschein besteht bereits: es gilt $46 FeV (1) (2), i.V.m. Anlage 4 (hier: Auflagen, Ziffer 5)
Hier kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (z.B. durch einen Unfall); hier wäre die Konsequenz eine Entziehung der Fahrerlaubnis (sie wird vernichtet und kommt nicht zurück).
Dies ist eine gewisse Grauzone, da niemand verpflichtet ist, von selbst eine Mitteilung über den Gesundheitszustand abzugeben. Aber - siehe nächster Punkt:
4. Niemals, mit einer Hypo- oder Hyperglykämie am Straßenverkehr teilnehmen, weil sonst bei einer Kontrolle (oder Anzeige durch einen Dritten) §46 FeV (1) Satz 1 zieht (und schon gar nicht einen Unfall verursachen; sonst gilt § 315c StGB (1) b, weil der Nachweis, das Fahrzeug nicht sicher führen zu können, durch den Unfall belegt wird)!
Grundsätzlich kann man aber sagen, wer (gilt überwiegend bei Typ 1) bereits einen Führerschein besitzt, hat Glück und wer noch keinen besitzt, bekommt meist keinen (die Führerscheinstellen ermessen das meist unterschiedlich)!
Noch ein Tipp zu den Unterlagen: Nur die Ergänzungen versenden und sich auf die bereits vorliegenden Unterlagen (aus den Vorjahren) beziehen; das müsste genügen.
Gruß Raimond
(EPHK a.D.)
Bearbeitet von User am 08.08.2016 18:28:06. Grund: . -
am 08.08.2016 18:44:21 | IP (Hash): 584053851
Hmm.. jetzt bin ich verwirrt. Sollte laut der neuen Regelung seit 2014 nicht pauschal und ohne ärztliches Gutachten der Führerschein erlaubt sein, sofern beim insulinpflichtigen Diabetiker die Hypoglykämieerkennung ungestört ist? So wie ich die Tabelle verstehe, ist für meinen normalen Autoführerschein überhaupt kein Nachweis mehr zu bringen, ausser natürlich, ich würde zu unerkannten Unterzuckerungen neigen?
Mein Blutzucker ist im Schnitt zu hoch, jedoch nicht exzessiv (160-240 über den Tag, wobei ich täglich 2-3h auf der Autobahn (Arbeitsweg) bin und daher meinen Zucker in diesen Zeiten bewusst etwas höher halte, eben damit keine Unterzuckerung auftreten kann). Ich habe noch nie auf der Straße unterzuckert, bzw. hatte seitdem ich den Führerschein habe überhaupt nur einen einzigen Unfall, der mit der Diabetes nichts zu tun hatte (jemandem leicht gegen die Heckstoßstange gerollt als ich die rechte Spur beobachtet habe, um die Spur zu wechseln).
D.h. ein Gutachten sollte gar nicht nötig sein, maximal ein Attest des Arztes, der meine DMP Untersuchungen macht (mein Hausarzt, nicht mein Diabetologe in dem Fall), dass ich tatsächlich in dauerhafter Behandlung wegen der Diabetes bin? Oder gilt diese Tabelle NUR, wenn es um die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis geht?
Bearbeitet von User am 08.08.2016 18:48:37. Grund: Frage hinzugefügt -
am 08.08.2016 18:54:17 | IP (Hash): 1395246764
Moin, Moin Monti,
wenn ein Mensch rechts relevante Erklärungen für sich haben will, dann muss er logischerweise zum Anwalt. Denke das versteht sich von selber. In dem von mir genannten Link steht nichts anderes, wie Du es beschreibst.
LG Rolf
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. -
am 08.08.2016 23:45:18 | IP (Hash): 418785492
Lighthouse schrieb:
...In dem von mir genannten Link steht nichts anderes, wie Du es beschreibst...
Hallo Rolf,
sorry, aber die "Bild" schreibt da etwas ziemlich Falsches und mischt es medienwirksam mit Blödsinn und lässt dabei auch noch wesentliches weg:
Lt. "Bild": Wichtig: Wer von der Polizei gestoppt wird, aber wegen einer Erkrankung nicht fahren dürfte, muss mit dem Entzug des Führerscheins, einem Bußgeld und sogar mit einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Strafgesetzbuch) rechnen.
Zu "wegen einer Erkrankung nicht fahren dürfte": das darf der Diabetiker mit Fahrerlaubnis dann nicht, wenn er auffällig ist. Aber dann "dürfte" er nicht nur nicht fahren, dann "darf" er nicht fahren (das ist nicht mehr abstrakt, sondern konkret und bedeutet, dass die Fahrerlaubnis weg ist - Bußgeld ist hier falsch!) .
Zu "mit einem Bußgeld und sogar mit einer Anklage": das sind unterschiedliche Dinge und keine Steigerung; die Steigerung von Bußgeld ist Freiheitsentzug - und das passiert auch, wenn jemand weiß, dass das Risiko regelmäßig zur Realität wird.
Ich führe das Ganze nur deswegen so ausführlich auf, weil aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen bei gleicher Krankheit mehrere unterschiedliche Konsequenzen drohen; da geht die "Bild" zu oberflächlich mit um - aber OK, wenn es dazu führt ins Gesetz zu schauen, ist es ja auch gut!
Solange der Blutzucker im Limit ist (also wenn man fahren "dürfte"), ist alles gut. Diabetes an sich, ist kein Grund zum Führerscheinentzug oder Fahrverbot, obwohl Fahranfänger bei gleichem Anlass keine Fahrerlaubnis bekommen.
Ja, das ist ungerecht! Das einzige was hilft: als Verkehsteilnehmer sehr sensibel auf seinen Zustand zu achten und "im Limit" unterwegs sein: sonst droht der Führerscheinentzug - und der bleibt dann bestehen!
Gruß Raimond
Bearbeitet von User am 08.08.2016 23:58:55. Grund: . -
am 08.08.2016 23:53:55 | IP (Hash): 418785492
Arakon schrieb:
Hmm.. jetzt bin ich verwirrt. Sollte laut der neuen Regelung seit 2014 nicht pauschal und ohne ärztliches Gutachten der Führerschein erlaubt sein, sofern beim insulinpflichtigen Diabetiker die Hypoglykämieerkennung ungestört ist? ...
Jupp! Aber wie kannst du gewährleisten, dass die Hypoglykämieerkennung ungestört ist, wenn ein Gutachter glaubt, dass sie hin und wieder doch gestört ist?
Man sollte einfach bedenken, dass die Straßenverkehrsgesetzte "Unfallverhütungsvorschriften" sind; und vom Gesetzgeber auch so verstanden werden - darum werden niemals "weichere" Regelungen eingeführt!
Das einzige, was hilft: haltet die Augen auf und seid aufmerksam auf euch selbst!
Gruß Raimond
Bearbeitet von User am 08.08.2016 23:59:58. Grund: . -
am 03.09.2016 20:46:17 | IP (Hash): 1522620251
Zu dem Thema hätte ich mal eine Frage. Was kosten diese regelmäßigen Gutachten?