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Insulin .... sagen oder verschweigen?

  • victory080364

    Rang: Gast
    am 31.12.2008 18:48:47
    Hallo!
    Meine Diabetes Geschichte beginnt 2002. Da werde ich als Typ2 Diagnostziert. Einstellung erfolgt mit Tabletten. Zunächst Metformin und glib. Später Metformin und Januvia.
    Beruflich bin ich Busfahrer im Öffentlichen Personenverkehr.
    Anfang Dezember diesen Jahres stellte mein Diabetologe fest das ich nun ein Typ1 bin. Verschieden faktoren brachten ihn zu dieser Diagnose. Seit diesem Tag spritze ich mir Insulin. Seit nun fast 4 Wochen. Und nun die frage aus dem Betreff.
    Muss ich das meinem Betrieb (Betriebsarzt) melden? Mache ich mich strafbar wenn ich ab 1.1 wieder fahre? Ich erfülle alle Auflagen. Messe alle 2 Stunden. Habe genug Traubenzucker dabei für den fall der nie eintreten wird.
    Der Betriebsarzt weiss das ich Diabetes habe. Aber das mit dem Insulin weiss er noch nicht.
    Ich wäre für Hinweise dankbar.
    Viele Grüsse und einen guten Rutsch.
    Michael von victory080364
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 31.12.2008 19:32:26
    Moin Michael,

    ich kann mir vorstellen, dass Du seit Tagen zunehmend unter Druck stehst, denn wenn Du dich heute für Deine Stelle bewerben wolltest, hättest Du als insulinpflichtiger Diabetiker eindeutig schlechte Karten :-(

    Und ich weiß, dass es in allen Berufen mit der Ausschlussbestimmung für insulinpflichtige Diabetiker solche gibt, die oft über Jahre verdeckt spritzen und messen und die in meinen Augen ein echtes Risiko darstellen, weil die Heimlichtuerei erstens alltäglich einen Wahnsinnsstress bedeutet, den niemand auf Dauer aushalten kann, und zweitens eine irre Gefahr nicht nur für die eigene Gesundheit. Denn wenn es hart auf hart kommt - enge Fahrplansituation, stressige Fahrgäste und dichter Verkehr - dann fällt gar nicht auf, dass man schon 3 oder mehr Stunden nicht gemessen hat, und dann bemerkt man die Hypo erst, wenn man schon über den Punkt weg ist, wo man noch vernünftig hätte handeln und rechts ran fahren und die Kiste abstellen können.

    Sicher riskierst Du Deinen Job, wenn Du dich jetzt outest. Aber hier schreibt ab und zu ein Erich mit, der ähnliches wie Du als aktiver Bundespolizist erlebt und mit dem Erfolg durchgestanden hat, dass er längst wieder mit allen Lizenzen den gleichen aktiven Dienst machen darf wie vor seiner Ernennung zum insulinpflichtigen Diabetiker. flashbang05@aol.com gibt er hier immer als Mail-Adresse an. Wenn Du ihm schreibst, kann er Dir sicher besser als ich raten.

    Daumendrück und Guten Rutsch! Jürgen
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 31.12.2008 22:35:09
    hallo,
    es gibt so wie bei erich die möglichkeit wenn man schon im beruf steht , mit einer positiven bewertung den busschein zu behalten. voraussetzung ist der nachweis der absolut
    zuverlässigen beherschung, der bz fahrweise.
    und das hat incl der entsprechenden papierfragen rund 8 monate gebraucht..
    es war nicht einfach, aber die kollegen und auch die ärzte haben hinter ihm gestanden.
    er fährt mit lantus, und kz analog nur zum essen, und hat wirklich keine hypos. sondern ohne zu esen konstante basalabdeckung. es geht also.
    grundvoraussetzung ist aber die beherschung der ict, und ohne mut auch mal unkonventionelles zu ptobieren geht es nicht, eben auch entgegen der landläufigen ärztemeinung, bei aktivität fällt man in hypo(ohne sport be) zu beweisen daß es nicht so sein muß.
    fragen kostet nichts.
    besorg dir von berlin chemie das heft -diabetes und führerschein- da sind auch sonderfälle erwähnt.
    das risiko bei dieser fahrzeugklasse, zu schweigen ist nicht zu unterschätzen.
    für die absolute diskretion von erich kann ich bürgen.
    mfg. klaus von klausdn
  • diesel

    Rang: Gast
    am 01.01.2009 10:13:53
    Hallo Michael,
    zwar finde ich es etwas merkwürdig, wenn man nach rund sechs Jahren merkt, du bist Typ I.
    Aber zu deiner Problematik:
    Bei mir wurde 2003 (damals schon 47 Jahre) ebenso ein Typ I diagnostiziert. Auch ich war als Busfahrer tätig, allerdings als Zivilkraftfahrer der Bundeswehr. Nachdem zahlreiche Untersuchungen eines Bundeswehrarztes absolviert waren und meine Werte sehr stabil und ohne auch nur einen einzige Hypo festgestellt wurden, durfte ich wieder PKW fahren. Allerdings mit einigen Einschränkungen. Das Busfahren im Bundeswehrbetrieb wurde mir verweigert. Aber nur, weil die BW stregere Vorschriften als im Zivilbereich hat.
    Der Zivilarzt hätte mich vielleicht, mit strengen Auflagen, weiterhin fahren lassen. Eine winzige Chance hast du also.
    Insulinpflichtiger Diabetes, egal ob nun Typ I oder II, ist eine meldepflichtige Erkrankung im Sinne der Fahrerlaubnisverordung! Ich kann dir nur raten, melde es und trage die Konzequenzen. Passiert etwas und du hast nicht das ok deines Betriebsarztes, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.
    Sorry, aber leider kann ich nichts besseres berichten.
    MfG

    Gerd von diesel
  • victory080364

    Rang: Gast
    am 01.01.2009 14:32:37
    Hallo!
    Der BA weiss ja seit Jahren das ich Diabetiker bin. Er muss ja jedes Jahr ein Gutachten für mich erstellen. Ich habe in so vielen Seiten im Internet mittlerweile gelesen das ich es nicht von mir aus melden muss, sonder nur wahrheitsgemäss auf fragen antworten muss. Und das würde ich auch definitiv tun. Ich MUSS nun heute wieder Arbeiten, denn ich bin nicht mehr krank geschrieben. In der nächsten woche werde ich den Arzt anrufen und einen Termin vereinbaren. Ich hoffe das es keine grossen Auflagen gibt ausser dem Gutachten.

    Gutachten: Ich habe vor 2 oder 3 Jahren den Schrieb von der Behörde bekommen mit der Auflage des Gutachtens wg Führerschein. Gilt diese Auflage denn für ALLE meine Führerscheine oder nur für den der Klasse D? Wäre toll wenn da jemand was zu wüsste.
    mfg, und ein gutes neues Jahr
    Michael von victory080364
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 01.01.2009 16:02:19
    hallo michael,
    bez der auflagen (gutachten) mußt du wissen was die auflagen sind(sowas wird überall anders gehandhabt)
    bez vertrauen auf etwas im internet gelesenem,
    -bei den obigen-(gerd/erich) handelt es sich um echte personen, bei fremden/anonymen wäre ich skeptisch.
    und zuverlässigen rat - den du auch zitieren kannst, gibt der betreiber dieser seite o.ebert, der ist ra, und daher darf er dir auch rechtsauskunft geben.(die natürlich nicht kostenlos ist, aber du arbeitest ja auch nicht umsonst, ev hast du ja eine rechtsschutzversicherung die das übernimmt)
    nur dann hast du auch argumente, "das hab ich im in gelesen" ist kein argument.
    viel glück mfg. klaus von klausdn
  • diesel

    Rang: Gast
    am 01.01.2009 16:57:14
    Hallo Michael,
    das Gutachten mit den Auflagen ist, wie du schreibst, einige Jahre alt. Es wurde erstellt, als du noch nicht insulinpflichtig warst. Wie in meinen obrigen Beitrag schon erwähnt, hast du jetzt eine meldepflichtige Erkrankung! Das Gutachten ist damit hinfällig, es wurde ja für eine Therapie ohne Insulin erstellt.
    M.E. begibst du dich auf sehr dünnes Eis, wenn du weiterhin KOM fährst, ohne eine neues Gutachten abzuwarten (aber du bist ja volljährig).
    MfG

    Gerd von diesel
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 04.01.2009 19:51:37
    Hi,

    fraglich ist, ob Du als insulinpflichtiger Deinen Beruf überhaupt weiter ausüben darfst. Ich persönlich würde eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen...

    Im Falle einen Unfalls kann es nämlich böse für Dich ausgehen.
    LG, Daniela
  • Jupp-Köln

    Rang: Gast
    am 10.01.2009 16:12:08
    Hi Victory
    Habe auch Kl.2 Bus u. Taxischein.
    Bin 54 u.seit 10 J. insulinpflichtiger Diabetiker.
    Da mir das am PC alles so langwierig ist (kein PC Freak sondern nur 2 Fingersuchsystem).
    Mail mir bitte deine Tel.Nr.aber bitte nur Festnetz.
    Ich rufe dich gerne zurück.
    An alle Anderen...es gibt immer welche die nicht so
    PC flott sind.
    LG Jupp-Köln