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Führerschein mit Diabetes
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am 09.06.2021 16:02:03 | IP (Hash): 26690747
Hallo,
hätte mal eine Frage bezüglich des Führerscheins. Wollte 2016/2017 meinen Führerschein machen, habe angegeben, dass ich Diabetes Typ 1 habe, musste zur MPU und habe zunächst keine Fahrerlaubnis bekommen, weil mein Hba1c bei 9,0 % lag. Mittlerweile bin ich umgezogen, habe meinen Wohnsitz umgemeldet, einen gut eingestellten Diabetes und die Insulinpumpe Medtronic 670G, die kontinuierlich meinen Blutzucker misst. Frage: Die neue Führerscheinstelle weiß doch nicht von der alten Führerscheinstelle, dass ich Diabetes habe. Könnte ich nicht jetzt in der neuen Stadt meinen Führerschein machen ohne Angaben über meinen Diabetes zu machen. Könnte mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Oder hat jemand Erfahrung?
Liebe Grüße und Dank schonmal!! -
am 09.06.2021 16:21:49 | IP (Hash): 1044732916
schauma https://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/
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Prädiabetes und Diabetes Typ 2 und die Diagnose-Grenzwerte sind willkürlich von den Fachgesellschaften für Diabetes definiert.1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 10.02.2022 22:31:28 | IP (Hash): 2057477106
What?Als Diabetiker darf man kein Führerschein machen?Sorry,ich bin neu und hab keine Ahnung.Warum? -
am 10.02.2022 22:35:37 | IP (Hash): 1671175420
deswegen hab ich den Link aus dem Beitrag direkt drüber hier noch mal drunter kopiert ;)
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Prädiabetes und Diabetes Typ 2 und die Diagnose-Grenzwerte sind willkürlich von den Fachgesellschaften für Diabetes definiert. -
am 22.03.2023 13:24:40 | IP (Hash): 1097613221
Grundsätzlich sind Sie als Fahrerlaubnisbewerber verpflichtet, alle relevanten medizinischen Informationen anzugeben, die für die Beurteilung Ihrer Fahreignung von Bedeutung sein könnten. Wenn Sie bei Ihrer ersten Führerscheinprüfung Ihre Diabeteserkrankung angegeben haben und daraufhin zur MPU mussten, sollten Sie auch bei einer erneuten Antragstellung diese Information angeben.
Auch wenn die neue Führerscheinstelle keine Kenntnis von Ihrer früheren Diabeteserkrankung hat, können Sie sich dadurch nicht von Ihrer Offenbarungspflicht entbinden. Denn bei einem schwerwiegenden Unfall oder einer medizinischen Untersuchung könnte es zu Problemen kommen, wenn Sie nicht alle relevanten medizinischen Informationen angegeben haben.