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Sollte ich als LADA Typ I Behinderungsgraduierung beantragen?

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    am 03.10.2022 14:59:15 | IP (Hash): 705993429
    Hallo zusammen.

    Meine Frage habe ich eigentlich schon in der Überschrift verpacken können...
    Lohnt sich eine Beantragung eines Behindertengrades für mich, als LADA Typ I mit Restfunktion und derzeit lediglich 2x am Tag Langzeit-Insulin spritzend (geteilte Dosis: 12 IE morgens und 13 IE abends)?
    Welche "Vorteile" hätte ich bzw. welchen Behinderungsgrad würde ich damit erreichen?

    Danke vorab.
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    Wer die Sache ernst nimmt und grundsätzlich diszipliniert ist, den diszipliniert dieser Diabetes vermutlich weit mehr hin zur Gesundheit, als diese Krankheit dann noch vermag zu zerstören?!
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    am 03.10.2022 16:01:52 | IP (Hash): 1250915773
    Gegenwärtig wirst Du noch keinen Grad zuerkannt bekommen. Das funzt erst ab ICT komplett mit Gleichstellung zu 50%.
    AAAber das Ding ist 2schneidig. Auf der einen Seite gibt es einige Vorteile im beruflichen Zusammenhang, aber dann auch AGs, die Bewerber mit solchen Vorteilen gar nicht erst einstellen bzw bei Beförderungen nachrangig berücksichtigen - natürlich juristisch unauffällig.

    Um beruflich mitspielen zu können, hatte ich die letzten meiner Arbeitsjahre ausdrücklich auf das die Vorteile verzichtet. Und wo ich im Rolli sitze, ist die SB-Position ja sogar offensichtlich.

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    Es gibt keine organisch oder physiologisch erkennbaren Anfangspunkte. Deswegen sind Prädiabetes und vor allem Diabetes Typ 2 und die Diagnose-Grenzwerte von den Fachgesellschaften für Diabetes definiert.
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    am 03.10.2022 16:56:45 | IP (Hash): 705993429
    Danke Jürgen, ich werd's lassen, hast recht...

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    Wer die Sache ernst nimmt und grundsätzlich diszipliniert ist, den diszipliniert dieser Diabetes vermutlich weit mehr hin zur Gesundheit, als diese Krankheit dann noch vermag zu zerstören?!
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    am 03.10.2022 18:08:05 | IP (Hash): 1830583378
    Hier findest du die Einstufung vom GdB für Diabetes
    https://www.betanet.de/diabetes-schwerbehinderung.html

    Nur mit Basalinsulin wirst du vermutlich max. einen GdB von 30 erreichen.

    Mit ICT kommt es stark auf das Versorgungsamt an, manche genehmigen hier ohne größere Probleme einen GdB von 50, viele andere genehmigen max. einen GdB von 40. Diese berufen sich dann darauf, dass zusätzlich gravierende Einschritte in die Lebensführung neben der ICT beim Diabetes vorliegen müssen, damit man 50 bekommt. Das ist aber in dieser Sichtweise kaum möglich, weil ja alle diabetesbedingten Einschränkungen bereits unter den GdB von 40 fallen.. daher ist es häufig so, mit nur Typ1 oder Typ2 Diabetes gibt es dann mit ICT eher einen GdB von 40, erst wenn man eine zusätzliche Krankheit hat, kommt man u.U. auf einen GdB von 50.

    Fakt ist mit einem GdB von 30 hast du kaum Vorteile. Du kannst einen Behindertenpauschbetrag in der Steuererklärung angeben und kannst dich halt gleichstellen lassen fürs Arbeitsleben, das heißt, du hast einen besonderen Kündigungsschutz.

    Erst ab einem GdB von 50 macht ein GdB-Antrag wirklich Sinn in meinen Augen. Dort gibt es dann eine Woche Mehrurlaub und man gilt halt als schwerbehindert. Bspw. kann man dann häufig den Schüler/Studententarif bei Eintrittskarten in Museums, Zoos, Freibäder, ... nutzen. Besonders wenn man aufgrund der Schwerbehinderung wenig verdient, wie bei mir, helfen diese Ermäßigungen schon sehr.
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    am 03.10.2022 18:58:29 | IP (Hash): 1870401873
    Ich habe damals nur 40% erhalten als ich die Behinderung nach einem Tipp in der Schulung angemeldet habe.
    Bei 50% kann man auch kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Bahn allerdings nur mit dem Eilzug.
    Zusätzlich zum vorzeigen in Bus und Bahn erhält man einen Ausweis für deren Marke man einen jährlichen Beitrag bezahlen muss. Das mag von Stadt zu Stadt verschieden sein.
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    am 03.10.2022 19:12:48 | IP (Hash): 1814798776
    Helmuth schrieb:

    Bei 50% kann man auch kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Bahn allerdings nur mit dem Eilzug.
    Zusätzlich zum vorzeigen in Bus und Bahn erhält man einen Ausweis für deren Marke man einen jährlichen Beitrag bezahlen muss. Das mag von Stadt zu Stadt verschieden sein.



    Nein!
    Dafür ist der grün/orangene SB-Ausweis nötig (Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“) Als erwachsener "nur" Diabetiker bekommt man aber kein Merkzeichen und damit auch nur den grünen Schwerbehindertenausweis...
    Bearbeitet von User am 03.10.2022 19:14:45. Grund: Korrektur
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    am 03.10.2022 19:14:45 | IP (Hash): 1830583378
    Helmuth schrieb:
    Ich habe damals nur 40% erhalten als ich die Behinderung nach einem Tipp in der Schulung angemeldet habe.
    Bei 50% kann man auch kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Bahn allerdings nur mit dem Eilzug.
    Zusätzlich zum vorzeigen in Bus und Bahn erhält man einen Ausweis für deren Marke man einen jährlichen Beitrag bezahlen muss. Das mag von Stadt zu Stadt verschieden sein.



    Mit einem GdB von 50 kann man leider nicht kostenlos Bus und Bahn nutzen.

    Dafür benötigt man ein bestimmtes Merkzeichen. Entweder blind, hilflos, gehbehindert, ausergewöhnlich gehbehindert oder gehörlos.

    https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html

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    am 03.10.2022 19:27:29 | IP (Hash): 1870401873
    hier mit dem Bus fahren doch einige mit dem Ausweis, ich werde mal darauf achten ob der Ausweis
    grün-orange gefärbt ist. Oder ich frage die Leute einfach danach.