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Mit Diabetes Schwerbehinderung?

  • Petra

    Rang: Gast
    am 09.04.2008 14:45:15
    Kann ich mit Diabetes Typ II (Spritzen abends und Tabletten über Tag) und Herzrythmusstärungen eine anerkannte Schwerbehinderung bekommen?
    Das Versorgungsamt hat mir die Schwerbehinderung bereits 2 mal begelehnt. (Nur zurerkannt 30 v.H.)
  • Barbara

    Rang: Gast
    am 09.04.2008 14:54:14
    mehr ist auch nicht drin!! von Barbara
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 09.04.2008 15:26:24
    wenn du einen herzspezialisten hast der dir , akute und chronische herzkrankheit bescheinigt.
    brauchst du nichts neu beabtragen, sondern mußt einen verschlechterungsantrag stellen - auf basis der 30%, "ob" der anerkannt wird und "wie hoch",
    ist offen.
    mfg. klaus von klausdn
  • leviar

    Rang: Gast
    am 25.04.2008 17:01:14
    Hallo, ja einen kleinen Prozentsatz bekommst Du sicher, aber es wird nicht mehr bei nur Diabetes und Herzrhytmusproblemen. Ich habe eine menge mehr an Krankheiten, auch Diabetes, drei Stends und schon Folgeschäden, habe 90% Schwerbeschädigung aber bekomme immer noch keine E-U Rente. Wurde schon zwei mal abgelehnt trotz ärztlicher Gutachten und vielen Prüfungen, die mir bestätigen das ich nicht in der Lage bin auch nur drei Stunden zu stehen, sitzen oder Laufen. Habe einige Hilfsmittel von der Krankenkasse bekommen und klage jetzt über Rechtsanwalt einen Wiederspruch ein. Kämpfe bereits seit Jahren, doch scheinbar muß man Scheintod zu sein um Rente zu bekommen. Tja so einfach ist es wirklich nicht, aber ich wünsche Dir Glück und einen angenehmen Tag. Leviar von leviar
  • Barbara

    Rang: Gast
    am 26.04.2008 18:23:44
    ich habe gestern bei www.netdoctor.de gelesen,
    daß beim Sozialgericht in kassel ein Urteil kommen wird,daß es neu geregelt werden soll mit einer Behinderung. Und zwar sollen Diabetiker die mindestens 1mal am Tag sprietzen 40/50 % in
    Zukunft bekommen.
    Gruß Barbara
  • Teresa

    Rang: Gast
    am 03.05.2008 22:54:57
    Ich habe das auch gelesen. Ob man auf Grund dessen jetzt nochmal einen Antrag stellen kann.? Oder kann man einen erneuten Antrag nur stellen wenn sich etwas am Gesundheitszustand oder Therapie geändert hat? Ist das Urteil schon rechtskräftig?
    Viele Grüße, Teresa
  • Brigitte

    Rang: Gast
    am 07.05.2008 12:44:26
    Hallo
    ich habe mich gleich an das Verwaltungsamt gewandt, als ich das neue Urteil hörte, das für mich zuständig ist. Ich spritze abends Lantus und am Tag Humalog zu jeder Hauptmahlzeit, bei jedem Zwischendurch-Apfel ist das ja nochmals nötig. Als spritze ich mich tgl. 4-5 mal. (wahrlich kein Vergnügen, was leider Außenstehende - siehe Amt - bewerten müssen. Aber ich habe kein Problem, mich in der Stadt am Bockwurststand zu spritzen... alles schon gemacht, dennoch fatal, wenn man unterwegs ist od. auf irgendeine Toilette gehen muss)
    Jedenfalls ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mein Verw.amt teilte mir postum mit, dass dies eine Einzelfallentscheidung in Kassel war. (das musste ich verneinen, denn davon war keine Rede). Außerdem wäre die Sache zurück nach Baden-Württemberg an das zuständige Gericht gegangen. ich halte das von meinem Verw.-amt mal schon wieder... naja... Ich warte es einfach ab, denn ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt. Ich habe derzeit 40 % Gleichstellung, zusätzlich Bluthochdruck, angina pectoris, Hörgerät usw. Nun glaubt nicht, in bin ein Wrack!
    Aber ich suche Gerechtigkeit. Denn wie vielen gelingt es, eine 50%ige Behinderung zu bekommen.
    Ich halte mich an meinen Diab. 2 mit der Ernährung, habe Normalgewicht. Aber eine dicke Bekannte von mir, sorry, die kann getrost den Berg runter kullern - dank ihren Eßgewohnheiten - bekam jetzt sogar EU-Rente. Ihre beiden Patterbeine konnten sie nicht mehr tragen, OP, Reha-Kur ...( die ich auch gern hätte)... und da schwoll mir der Kamm. Die futtert fröhlich weiter und wird dafür noch "belohnt".

    Nun warte ich auf meine hoffentl. individuelle Entscheidung, denn vom Schreibtisch aus wurden bisher nach Papierkrams die Bescheide ausgestellt. Ist so oder kann das mir jemand widerlegen. Meine Hausärztin, auf die ich viel halte, ist eben kein Diabetologe und meine Diabetologin sehe ich alle Jubeljahre mal... (als ich kein Humalog mehr bekommen sollte, dank BARMER-Mitgliedschaft ging das wohl dann doch) Jedenfalls muss man bei den Ärzten richtig jammern... und der Typ bin ich nicht. Jedenfalls mag ein guter Hausarzt ein guter Hausarzt sein, aber mehr auch nicht. Und diese-r stellt nun mal auch die Unterlagen für das Verw.-amt aus.
    Also - ich drücke euch und mir die Daumen, dass die Ämter mitspielen.