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Arbeit und Diabetes

  • rene

    Rang: Gast
    am 27.08.2010 16:44:39
    Hallo wertes Forum,

    hat jemand von euch Erfahrung mit Diabetes und Schwerbehindertenausweiß bzw. Jobsuche.

    Weil ich grad mein Studium beendet habe und auf der Suche nach Jobs bin. Da kann es schon hilfreich sein, wenn man als "schwerbehindert" eingestuft ist oder auch nicht? Oder gibt es generell Erfahrungen in Bezug auf Job und Arbeitgeber.

    Gruß Rene von rene
  • Robert B.

    Rang: Gast
    am 27.08.2010 17:44:40
    @René: Du willst in den öffentlichen Dienst? Du spekulierst auf einen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Büronähe? Du versprichst Dir steuerliche Vorteile? Oder worauf willst Du mit Deinem Behindertenausweis hinaus? Ich bin sicher die Arbeitgeber werden sich um Dich nur so reißen, wenn sie hören, dass Du Diabetes hast. ;-)

    Hast Du denn überhaupt schon einen Behindertenausweis? Ansonsten würde mir auch darauf keine zu großen Hoffnungen machen.

    Gruß, Robert von Robert B.
  • peter

    Rang: Gast
    am 27.08.2010 18:57:49
    daß der öd behinderte vorzieht ist lange vorbei, in der wirtschaft noch nie dagewesen(außer pförtner,hofkehrer-die gibts heute nicht mehr)
    mit einem ausweis steht niemandem ein beh parkplatz zu , dieser ist behinderten mit ag , und behindertenparkausweis vorbehalten.(der ist blau, der beh ausweis ist grün)
    außer ein paar kröten steuer spart das ding nichts,
    wer arbeit sucht sollte damit sehr vorsichtig sein.
    nicht vergessen der antrag dauert ca 6 monate , mit widerspruch und gericht länger.
  • peter

    Rang: Gast
    am 28.08.2010 11:54:38
    was hat das futterangebot mit diabetes zu tun ?
    anke du bist schon wieder von der rolle.
    der vdk kann unterstützend wirken um die 50% zu erlangen weiter nichts.
    nur war das ----> garnicht die frage.
  • hthetrre

    Rang: Gast
    am 28.08.2010 16:43:01
    Tja, sie glaubt einfach immer noch, dass sich ihr "Gehirn" länger frisch hält, wenn sie es sehr selten benutzt...

    >>Wenn du bei deinem künftigen AG deinen Dm verschweigst könnte es versicherungsrechtliche Nachteile für dich haben. Auch könnte das Verschweigen in arbeitsrechtl. Hinsicht negative Folgen für dich haben.<<

    Aha, jetzt versucht sie es mal mit Jura - nenn uns doch mal relevante Artikel bei Versicherungs- und Arbeitsrecht, wenn man eine nichtinfektiöse Krankheit nicht angibt, bzw. wo steht, dass man sie angeben muss?
  • wtgwtg4

    Rang: Gast
    am 29.08.2010 20:48:44
    "nenn uns doch mal relevante Artikel bei Versicherungs- und Arbeitsrecht, wenn man eine nichtinfektiöse Krankheit nicht angibt, bzw. wo steht, dass man sie angeben muss?" Da kneift "uns" Anke - wie sollte sie auch, ohne sich restlos zu blamieren, wo es so etwas gar nicht gibt.
  • Rene

    Rang: Gast
    am 30.08.2010 11:17:49
    Danke für die interessanten Beitrage.
    Es ging darum in Erfahrung zu bringen, inwieweit es eben einen Vorteil hat, wenn man sich als "schwerbehinderter" auf Jobsuche begibt.

    Habt ihr das Thema Diab. im Vorstellungsgespräch angesprochen?

    Vielleicht hat jemand noch ein paar Ideen in Richtung Jobsuche, bin Sportwissenschaftler und dies ist ein "weites Feld", vielleicht auch quereinsteiger -jobs oder themenübergreifende perspektiven.


    gruß Rene
  • Meinung

    Rang: Gast
    am 30.08.2010 17:07:19
    Hallo Rene,

    darf ich dich mal fragen, zu wieviel Prozent du schwerbehindert bist? Und nur wegen Diabetes?

    Ein Schwerbehindertenstatus kann von Vorteil aber auch von Nachteil sein.

    Der potentielle Arbeitgeber darf dich nicht mal nach dem Grund der Schwerbehinderung fragen.

    Wenn du dich in die Lage des Arbeitgebers versetzt, wirst du aber auch verstehen, dass er Leute einstellen möchte, die belastbar sind.


    ICH würde mit offenen Karten spielen und den Diabetes beim Vorstellungsgespräch bzw. in den Unterlagen aber NICHT erwähnen, aber ihn NICHT in den Vordergrund bringen, nicht, dass der Eindruck erweckt wird, du könntest auf Sonderbehandlung hinwirken.

    Die Bemerkung: Schwerbehinderte werden bei GLEICHER Eignung bevorzugt, klingt zwar gut, ist aber am Ende eh nur eine Farce...ebenso wie der besondere Kündigungsschutz.

    Wenn ich als Arbeitgeber Jemanden loswerden will, bekomme ich ihn auch los.

    Und vergiss nicht, als Schwerbehinderter wirst du mehr als ein "Gesunder" beweisen müssen, dass du zu 100% belastbar bist, weil man das aus Unkenntnis nicht voraussetzt.




    von Meinung