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Erstattung Meßstreifen PKV

  • Hans Rappel

    Rang: Gast
    am 16.01.2008 08:47:29
    Hallo zusammen,

    bräuchte bitte dringend Eueren Rat...

    Ich habe seit 3 Jahren Diabetes Typ 1. Da ich bereits vorher privat krankenversichert war, konnte die Krankenkasse (Bayerische Beamtenkrankenkasse) mich nach der Diagnose nicht mehr loswerden...

    Bisher waren die Erstattungen immer völlig problemlos (keine Beschränkungen bei Teststreifen o.ä.).

    Bei meiner letzte Abrechnung im Dezember wurde mir jedoch mitgeteilt, daß mein Tarif angeblich keine Hilfsmittel wie Blutzuckermessgeräte beinhaltet und infolgedessen auch keine Meßstreifen mehr erstattungsfähig seien... (nach drei Jahren ständiger Erstattung).

    Bevor ich nun den (langen) Rechtsweg in Angriff nehme, wollte ich gerne wissen, ob hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und evtl. Tips hätte.

    Bereits im voraus vielen Dank

    Hans

    P.S. Ich bin zwar bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse versichert aber freiberuflich tätig und somit nicht beihilfeberechtigt.
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 18.01.2008 14:11:55
    Moinmoin,

    Du siehst, wir tun uns schwer mit ner Antwort :-(

    Mir fällt dazu ein, dass Du ohne Beihilfeberechtigung wahrscheinlich einen höheren Tarif zahlst, als die Beihilfeberechtigten. Und die Leistungen is solchen Tarifen pflegen sich in aller Regel an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu orientieren. Dazu gehört in Fällen, wie Du Deinen schilderst, auch die Übernahme der Teststreifen. Über deren notwendige Anzahl wird allerdings immer häufiger gestritten. Denn wie viele Streifen jemand braucht, entscheidet nicht der Betroffene selbst, sondern der verordnende Arzt.

    Die Dein Arzt Dir verordnet, müsstest Du von Deiner Kasse im Rahmen der Grundversorgung erstattet kriegen, die eigentlich jeder Tarif beinhaltet. Und wenn Deine Kasse nicht erstatten will und wenn die Kosten für Dich keine Peanuts sind, solltest Du dir die Erstattung juristisch erstreiten.

    Mit besten Wünschen für 2008, Jürgen
  • H.

    Rang: Gast
    am 24.01.2008 18:29:45
    PKV erstatten die Kosten für Blutzuckertestgeräte und Teststreifen nur, wenn der abgeschlossene Tarif diese Leistungen auch beinhaltet. Für gesetzlich Versicherte und Beihilfeberechtigte beruht die Erstattung auf dem SGB V . Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht automatisch für PKV. Vielleicht wurden bisher die Teststreifen nur in Kulanz in Anlehnung an beamtenrechtliche Bestimmungen der Hauptklientel der Krankenkasse auch Selbstständigen erstattet. U.u. ist eine andere Tarifwahl möglich, die alle Hilfsmittel abdeckt. von H.