Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Mein Sohn hat Diabetes Typ A !!!

  • joschi

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 09:58:18
    Hallo,
    erst einmal ich bin neu hier im Forum...
    Im Sommer wurde festgestellt,dass mein Sohn (16) Diabetes Typ A hat !!!
    Ich bin selbst BU-Rentner meine Frau geht auf 400 ¤ Basis arbeiten.
    Nun meine Frage :
    Kann man da irgendwas(Aufwandsentschädigung) ausser steuerliche Absetzungen(weil kommt bei Rente oder 400 ¤ Job nicht in Frage) vom Staat erwarten???
    Danke für Antworten
    von joschi
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 15:45:57
    Hallo,

    mal kurz gefragt: Was für Aufwandsentschädigungen sollen das denn sein?

    Dein Sohn geht zum Arzt, bekommt eine Therapie, Rezepte, bekommt Medikamente (Insulin). Wird doch alles von der Kasse bezahlt. Und die Zuzahlungen werden doch bei bedürftigen Chronikern begrenzt.

    Was also meinst Du genau?

    Fuchs
  • joscjhi

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 17:01:01
    ...wieso gibt es dann steuerliche vergünstigungen???wenn alles bezahlt wird..
    von joscjhi
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 17:26:36
    Hallo,

    was denn für steuerliche Möglichkeiten? Wer sagt denn so etwas? Vielleicht kannst Du mal etwas deutlicher werden.

    Mir jedenfalls sind solche "Aufwandsentschädigungen" und steuerlichen Möglichkeiten nicht bekannt. Nochmal: Was sind denn das für besondere Aufwendungen, die Du meint?

    Was ich kenne, dass ist DMP. Gibt es von den Krankenkassen. DMP-Patienten bekommen für lau von den KK Jogging- oder Walkingkurse angeboten oder auch mal einen Vortrag über Diabetes. Oder einen Aufkleber. Und man spart die Praxisgebühr (4 mal 10 Euro im Jahr) ein. Ich nehme aber an, dass Dein Sohn -als Kind- ohnehin keine Praxisgebühr bezahlt.

    Fuchs

  • Hans

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 17:36:06
    Hallo,

    geringe steuerliche Vergünstigungen gibt es ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50%. Ein Typ 1A bekommt zwischen 30 und 40% GdB.

    Im Rahmen von Hartz 4 haben manche versucht einen höheren Aufwand für die Ernährung geltend zu machen. Kaum jemand ist damit durchgekommen.

    Ansonsten Wohngeld usw. versuchen. Hat allerdings mit DM wenig zu tun.

    Grüße von Hans
  • diesel

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 19:25:16
    Hallo Hans,
    auch als Gleichgestellter, also mit 30% Beschädigung, bekommt man steuerliche Vergünstigungen.

    MfG

    Gerd von diesel
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 20.11.2007 21:41:22
    ja richtig aber nur wenn man steuern zahlt,
    freibeträge können nur von steuern abgezogen werden. da es negative steuern(auszahlungen ohne einzahlungen oder pflichten) nicht gibt.
    mfg. klaus von klausdn
  • joschi

    Rang: Gast
    am 21.11.2007 08:48:35
    @klausdn
    genau das meinte ich:weil wir zahlen keine steuern....also
    wieder mal sind die rentner die doofen.... von joschi
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 21.11.2007 10:01:14
    @Joschi

    Da ist schon eine große Erwartungshaltung, stimMTS? Wieso sind die Rentner die Doofen? Du schreibst viel von Haben-Wollen, nicht aber, welche besonderen Aufwendungen Du genau hast. Ich jedenfalls habe keine besonderen Aufwendungen und die Therapie übernimmt die Kasse. Ist doch bei Dir auch so. Warum schimpfst Du dann???

    Fuchs
  • Hans

    Rang: Gast
    am 21.11.2007 17:31:21
    Hallo,

    die Zahlung einer Aufwandsentschädigung setzt einen Aufwand voraus.

    Wo liegt der Aufwand bei einem Diabetes Typ 1?

    Grüße von

    Hans