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neue Sicherheitsbestimmungen bei Flugreisen
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Maria
Rang: Gastam 05.12.2006 12:16:44
Wer hat bereits Erfahrungen als Diabetiker mit den neuen Sicherheitsbestimmungen bei Flugreisen sammeln können? Ich habe einen längeren Flug nach Südafrika über Weihnachten gebucht. Eine Nachfrage bei Iberia ergab, dass nur das für den Flug benötigte Insulin mit einer Bescheinigung des Arztes im Handgepäck mitgeführt werden darf. Ich habe mir eigentlich vorgestellt, dass ich den gesamten Bedarf an Insulin und Hilfsmitteln, wie Kanülen und Lanzetten etc. im Handgepäck mitnehme. Das Insulin wollte ich in einer Frio Kühltasche kühlen. Wenn ich es jetzt nur im Koffer transportieren darf, dann gefriert es doch! Wer kann mir hier weiterhelfen. Hilft vielleicht eine Bescheinigung des Arztes, dass alles im Handgepäck mitgenommen werden muß?
Vielen Dank schon mal für Eure Anregungen und Vorschläge,
Maria -
thomas2002
Rang: Gastam 05.12.2006 14:19:35
nehme das "überflüßige" insulin, wickle es mit stoff ein, und packe es in eine thermoskanne. fülle die thermoskanne mit wasser auf. ich würde das wasser auf etwa 8°C bringen. die thermoskanne schlagsicher im koffer verstauen.
bemerkung: ich würde trotzallem versuchen, insulin für ca 2 tage mit ins flugzeug zu nehmen. keiner kann erahnen, was mit dem koffer passiert. von thomas2002 -
Maria
Rang: Gastam 05.12.2006 14:41:10
Hallo Thomas,
vielen Dank für den Tip mit der Thermoskanne! Ich versuche erst mal eine Bescheinigung vom Dia-Doc für den Gesamtbedarf zu bekommen und frage dann nochmals bei der Fluggesellschaft nach, ob das so in Ordnung geht. Wenn nicht, dann werde ich das "überflüssige":) Insulin in der Thermoskanne verstauen.
Viele Grüße,
Maria -
klausdn
Rang: Gastam 05.12.2006 15:34:10
hallo maria,
bitte den doc nicht "alles" schreiben lassen, bei bayer/ascensia kann man sich im netzt die vordrucke
(standardtext) in verschiedenen sprachen ausdrucken.
den stempel und so weiter des doc brauchst du zur sicherheit immer.
nur !! bitte eins nicht vergessen ! die fluggesellschaft in deinem fall iberia kontrolliert überhaupt nicht , sondern das bodenpersonal des jeweiligen flughafens , und die haben mit den gesellschaften nichts zu tun.(die einzige wo es anders ist ist elal)
ich denke daß dir hajo noch als vielflieger schreibt.
mfg klaus von klausdn -
Hajo Janse
Rang: Gastam 05.12.2006 15:47:24
Hallo an allen,
Habe unter der neue Reisebestimmungen schon mehrere Strecken geflogen.
Alles wie vorher, nur mussen andere Flaschen in plastik Tuete.
Medizin ist hiervon ausgeschlossen.
Habe alles in Handgepaeck, nur ist Medizinische Erklaerung WICHTIGER geworden. Ist mir schon 3 x nach gefragt in der letzte Fluege.
Wenn mann eine braucht die funktioniert meine E-mail nachfragen hajojanse@t-online. Diese Erklaerung funktioniert in:China, USA, ganze EWG, Rusland, Canada und UK.
Ist ueberall schon ueberprueft.
Unter der neue Reise Bestimmungen folgende Strecke geflogen:
Duesseldorf-London-New York-San Diego- Los Angeles - New York -London-Duesseldorf
Duesseldorf-Malaga- DUS
Amsterdam - Nice - AMS
Duesseldorf - London- DUS
Somit keine Problemen, habe in Handgepaek:
Insulin fuer Pumpe2x soviel wie notig
Reserve Penns und Ampullen (wenn Pumpe defekt)
2 x BZ Messer
Lanzetten, Desinfektionsmittel, Plastic Spray usw.
Mnchmal fuer eine Monat mit, alles in Handgepaeck.
Geht einfach ohne Probleme in Cabin.
Ich fliege etwa 150.000 miles pro jahr ohne probleme.
Hajo
von Hajo Janse -
Maria
Rang: Gastam 05.12.2006 16:21:39
Hallo Klaus und Hajo,
ich bin überwältigt von Euren schnellen und kompetenten Antworten! Habe ich Hajo richtig verstanden, dass Medizin nicht in Plastiktüten verpackt sein muß?
Bei Iberia sagte man mir heute, dass das Insulin in Klarsichtbeuteln in einer Größe von 20 x 20 cm verpackt sein soll. Vielleicht mache ich mir auch unnötigen Stress. Am Besten verstaue ich alles im Handgepäck so wie Hajo es macht und nehme den Insulinvorrat in der Frio -Kühltasche mit.
Hajo werde ich noch wegen der Bescheinigung gesondert mailen,
nochmals ganz herzlichen Dank für die netten Antworten,
liebe Grüße,
Maria
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Hajo
Rang: Gastam 05.12.2006 21:42:03
Laut Lufthansa
Handgepäck-BestimmungenAuf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.
Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien.
Alle aktuellen Information zu den Handgepäckbestimmungen für die USA finden Sie auch unter folgendem Link:
www.tsa.gov
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Je ein Beutel pro Person
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
top
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.
Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte auf diesen Seiten noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese behördlichen Auflagen entstehen können und empfehlen unseren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.
Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports aus in allen Buchungsklassen nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden.
Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:
Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.
Im Handgepäck dürfen enthalten sein:
Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z. B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z. B. Medikamente für Diabetiker)
Babymilch und flüssige Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren)
Lufthansa übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.
Hajo von Hajo