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Frei für Arztbesuche?
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Milla
Rang: Gastam 26.10.2006 18:06:33
Hi!
Wie handhaben das Eure Arbeitgeber eigentlich mit der Zeit, die ihr beim Arzt seid? Müsst ihr Urlaub dafür opfern?Müssen Termine außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden? Auch bei Gleit- Arbeitszeit? Termine, die in der Arbeitszeit wahrgenommen werden, will mein Arbeitgeber nicht gut schreiben, ich soll das alles von meinen Überstunden abstottern. Gibt es offizielle Regelungen? Wo kann ich mich erkundigen?
Danke für Antworten! von Milla -
rosatulpe
Rang: Gastam 27.10.2006 13:23:40
Ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, für Arztbesuche frei zu geben. Ich würde das auch nicht unbedingt einfordern. Gerade Diabetiker, die den Ruf haben, öfter als andere krank zu sein, sollten da zurückhaltend sein. Wenn man als Diabetiker einen Job hat und den behalten will, kann man seine Arztbesuche auch ausserhalb der Arbeitszeit legen. dafür gibt es in manchen Betrieben ja die Gleitzeitregelung. In grossen Betrieben ist das ganz klar geregelt, und kleine Betriebe können sich allzuviele Ausfälle nur schwer leisten, da kommt es auch auf persönliche Absprachen an. rosatulpe
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Milla
Rang: Gastam 27.10.2006 17:59:34
Danke für Antwort, rosatulpe!
Hab mir schon gedacht, das ich in dem Punkt im Popo gekniffen bin. Theorie und Praxis, ist sowieso so 'ne Sache.
von Milla -
Uwe
Rang: Gastam 28.10.2006 00:22:47
Hallo Milla,
also mein Arbeitgeber schenkt mir die Stunden für den Arzt, Sport, Bier trinken in der Kneipe. Urlaub bekomme ich immer 60 Tage pro Jahr.
Wechsele umbedingt den Job. Du bist ja ein vom Leben stark benachtiligter Mensch.
Grüße von Uwe -
Sabine Jänsch
Rang: Gastam 01.11.2006 10:24:55
Hallo,
der AG ist verpflichtet, Dir die Zeit des Arztbesuches gutzuschreiben, wenn der Arztbesuch notwendig ist. Also, wenn Du z. B. nüchtern zum Blutabnehmen musst, der Arzt keinen anderen Termin vergeben kann oder nur bestimmte Untersuchungen zu bestimmen Tageszeiten macht. Du musst Dir eine Bescheinigung ausstellen lassen, von wann bis wann Du beim Arzt warst.
Das ist festgeschrieben im BGB. Ich glaube § 313, bin mir aber nicht ganz sicher.
Gruß
Sabine von Sabine Jänsch -
Rainer
Rang: Gastam 01.11.2006 11:56:31
Hallo Sabine,
für die Juristerei musst Du noch sehr viel lernen. :-)
§ 313
Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
++++++
Wenn eine ärztliche Untersuchung vom Arbeitgeber veranlasst worden ist, z.B. Einstellungsuntersuchung etc. so muss der AG dem AN dafür auch freistellen und die Ausfallzeiten bezahlen.
Falls eine Untersuchung nur in einem nüchternen Zustand, also früh erfolgen kann, so muss der AG dem AN dafür Zeit einräumen, allerdings müssen die Ausfallzeiten nicht übernommen werden, sondern nachgearbeitet werden.
Ärztliche Untersuchungen, mit Ausnahme von Einstellungs- oder Betriebsärztlichen Untersuchungen zählen immer zum privaten Lebensbereich. Warum sollte der AG dafür die Ausfallzeiten übernehmen?
Die Zeiten für den Lebensmitteleinkauf werden doch auch nicht vom AG übernommen?
Grüße von Rainer
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Milla
Rang: Gastam 01.11.2006 19:36:26
Danke Uwe!
Dein Beitrag war so überflüssig wie ein Kropf!
Vielleicht lebst du ja geregelt mit irgendeinem Tarifvertrag und machst relativ pünktlich Feierabend, um deine privaten Angelegenheiten zu regeln. Oder vielleicht übernimmt deine Frau auch den Bierkauf für deinen Konsum. Ich rede auch nicht vom Luxus, sondern von Grundbedürfnissen. Kein Grund, hier so einen dummen Holzhammer- Kommentar abzulassen! Hab ich gedacht, vielleicht gibt es hier Hilfe, aber so dumme Spötteleien sind richtig mies!
von Milla -
Maggie
Rang: Gastam 01.11.2006 23:27:13
Es kommt darauf an, ob es in deiner Branche einen Manteltarifvertrag gibt, der solche Freistellungen regelt. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, Arbeitnehmer fuer Arzbesuche freizustellen, aber Gewerkschaften haben solche Regelungen meistens bei den Tarifvertraegen einbauen koennen. Aber vielleicht ist dein Arbeitgeber nicht im Verband, und deshalb nicht tarifgebunden. Frag den Betriebsrat, oder die Gewerkschaft. von Maggie -
Sabine Jänsch
Rang: Gastam 02.11.2006 17:41:24
Hallo Rainer,
danke für die Belehrung. Ich habe extra dabeigeschrieben, dass ich nicht genau weiss, ob ich den richtigen Paragraphen genannt habe. Außerdem bin ich kein Jurist.
Nochwas, wenn Du Dir die unten genannte Seite ansiehst, siehst Du, dass ich Recht habe.
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch/
Gruß
Sabine von Sabine Jänsch -
Milla
Rang: Gastam 15.11.2006 17:20:49
Ich bin mit keinem Tarifvertrag gesichert, Betriebsrat gibt es bei meinem Arbeitgeber auch nicht. Die Gewerkschaft fühlt sich nicht wirklich für diesen Berufszweig zuständig bzw. bietet hoffnungslos theoretische Regelungen.
Also Dschungelgesetz.
Trotzdem danke für die NETT gemeinten Ratschläge! von Milla