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Schwerbehinderung
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Bodo
Rang: Gastam 10.08.2006 11:04:00
Habe einen so genannten Verschlimmerungsantrag gestellt und 40 % GdB erhalten. Damit bin ich nicht einverstanden. Schon im Diabetes-Journal von 09/2003 wird durch einen Rechtsanwalt darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen Einstufungen durch das Versorgungsamt häufig erfolgreich sein können. Leider wurde mein Widerspruch als unbegründet abgelehnt.
Damit bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht gegen die Einstufung.
Ich benötige kurzfristig Tipps, wie ich diese Klage formuliere, damit sie überhaupt zugelassen wird. Mir ist bekannt, dass ich mich vorerst nicht anwaltlich vertreten lassen muss - würde dies jedoch ggf. tun - falls die Aussichten dann erfolgreicher sein sollten (Rechtsschutzversicherung vorhanden).
Über Hinweise per Mail würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo
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Susanne
Rang: Gastam 10.08.2006 20:39:49
Hallo Bodo!
es ist grundsätzlich nie ratsam ohne fachanwalt vor Gericht zu gehen. Such erst mal einen Anwalt der mit ähnlichen Fällen erfahrung hat und lass dich beraten wie überhaupt Deine Chancen stehen - und geh erst dann vor Gericht wenn Du weißt, woran Du bist.
Susanne -
Bodo
Rang: Gastam 11.08.2006 00:28:31
Danke für den Hinweis, vermutlich ist es wirklich der praktikabelste Weg.
Bodo
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Heiko
Rang: Gastam 17.08.2006 12:45:01
Hallo Bodo,
ich habe das gleiche Problem habe auch GdB 40 % hinzu kommt noch ein Bandscheibenvorfall und zwei verschobene Wirbel.Bei mir wurde es auch abgelehnt nun bin ich Mitglied im VDK Verband die kümmern sich um alles.
Gruß
Heiko -
Bodo
Rang: Gastam 20.08.2006 19:49:33
Danke für den Hinweis, ist natürlich auch eine Überlegung wert, sich einem großen Verband anzuschließen.
Gruß Bodo
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ANONYM
Rang: Gastam 24.08.2006 13:59:09
Den VdK kannste vergessen,der hat sich in meinem Fall als vollkommen inkompetent erwiesen. von ANONYM