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50% behindert,10% sollen weg lt. Versorgungsamt
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Sandra
Rang: Gastam 01.12.2005 13:43:30
Hallo an alle,
vielleicht hat jemand schon mal Erfahrung in Sachen Versorgungsamt:
Meine Tochter ist 18 Jahre und hat mit 13 Jahren Diabetes bekommen. Für den Behindertenausweis mußte ich für die 50% mit dem Merk "H" ganz schön kämpfen.
Jetzt ist sie 18 Jahre geworden und sie wollen ihr das "H" wegnehmen und auf 40 % "runterstufen", dadurch entfallen ihr natürlich einige Vorteile (ihr wißt schon...).
Meine Frage: Ist das berechtigt???? Ich fínde das total gemein, das bißchen Vorteil das man hat, auch noch weg zunehmen!!!!
Hat jemand Erfahrung? Für eine Antwort wäre ich euch dankbar
Gruß Sandra -
Hera
Rang: Gastam 01.12.2005 15:13:57
Hi Sandra,
das ist üblich, denn mit 18 ist sie ja kein Kind mehr und auch nicht hilfsbedürftrig, oder? von Hera -
Sandra
Rang: Gastam 01.12.2005 20:17:36
....heißt das aber auch, dass sie mit 40 GdB zurecht kommen muß??? Das H kann ja ruhig wegfallen.. von Sandra -
Hera
Rang: Gastam 07.12.2005 08:55:31
40 % für Typ 1 ist üblich, wenn keine Folgeerkrankungen vorliegen. von Hera -
Sandra
Rang: Gastam 07.12.2005 12:26:56
Nee üblich ist es eben nicht!!! Kenne da andere Beispiele...das ist es ja....mal wird so entschieden, mal so....
Weiß denn jemand ein Tip welchen Grund man für ein Widerspruch beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt)einlegen kann? von Sandra -
Reinhard
Rang: Gastam 08.12.2005 09:50:19
Auch wenn Du Dir das anders wünschst, Hera hat Recht. Es gab zwar mal jemand, der vor Gericht 50 % erstritten hat, aber dieses Urteil ist nicht maßgebend für andere Fälle.
Im übrigen wollen die meisten jungen Typ 1er nicht als behindert gelten, das kann in Bezug auf Arbeit und Beruf oft nur hinderlich sein. von Reinhard -
Sabine
Rang: Gastam 06.04.2006 20:42:51
Hallo Sandra,
wenn deine Tochter den Antrag mit 50% aufrecht erhalten will und dies nicht ihre Berufswahl bzw. Bewerbung, falls sie noch keinen Job hat, negativ beeinträchtigt, dann geht sofort in den Widerspruch beim Versorgungsamt, denn:
Beim Diabetes Typ 1 handelt es sich grundsätzlich um einen schwer einstellbaren Diabetes, der nur mit täglich mehrfachen Insulininjektionen einstellbar ist, um Folgeerkrankungen abzuwenden. Insulingaben, Kohlenhydratanpassungen und engmaschige BZ-Selbstkontrollen sind ein erheblicher, täglicher Therapie- und Kontrollaufwand und mit funktionellen Einschränkungen und oft erheblicher sozialer Beeinträchtigung verbunden! Daher ist diese Form des Diabetes mellitus GRUNDSÄTZLICH mit einem GdB von 50% anzusetzen, unabhängig davon, ob bereits Folgeerkrankungen bestehen oder nicht.
Meine Erfahrung ist, dass es bei der Berufsorientiertung Schwierigkeiten gab, in den Firmen, wo ich Diabetes damals freiwillig angab (da hatte ich noch GdB 40% aus Unwissenheit und weil ich mich nicht gewehrt hatte), bekam ich selbst nach dem 3. Gespräch promt die Absage. Bei der nächsten Firma sagte ich darüber nichts und hatte einen Job !!!
Viel Glück für deine Tochter!!
von Sabine -
Björn
Rang: Gastam 26.04.2006 23:15:57
also ich würde nicht noch mal um die 50% kämpfen, wo ich mir eine neue arbeit suchen mußte hat mir der Ausweis auch nur steine in den weg gelegt, und mir wurde immer wieder eine absage erteilt.
ich weiß ja nicht wie das mit der schulischen oder berufliche zukunft aussieht, aber ich würde erst wieder ein ausweis beantragen wenn ich in einer eigener massen sicheren arbeitsteller bin. von Björn -
Hans
Rang: Gastam 05.05.2006 12:22:24
Hallo Sandra,
was für Vorteile hat denn deine Tochter mit einem GdB von 50%?
Mehr Urlaubstage. (Wenn Sie einen Job hat.)
Kündigung ist erschwert. (Wenn Sie einen Job hat.)
Geringfügige steuerliche Vorteile. (Wenn Sie einen Job bekommt)
Hast Du mal deine Tochter befragt ob sie das alles so will. Mit 13 Jahren hätte man das alles besprechen können.
In der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt sollte man sehr genau überlegen was man tut und was lieber micht. Wenn ich 100 Bewerber auf eine Stelle habe, werde ich mich für einen möglichst gesunden, qualifizierten Bewerber entscheiden. Einen GdB wirst Du so schnell nicht wieder los und egal wieviele Prozente Du hast, bei einer Einstellung musst Du alles angebeben.
Zum Thema 50% bei Diabetes gab es zwar mal eine Entscheidung für 50%, die zur Zeit aktuelle Rechtssprechnung argumentiert hier aber völlig anders und widerspricht dem pro 50% Urteil, teilweise mit Bezug auf diese Entscheidung.
Grüsse von
Hans
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Hildegard30
Rang: Gastam 25.09.2006 15:51:49
Hallo!
Hier ist die Frage, ob eine Behinderung von
40% gerecht ist. Für das Versorgungsamt
ist eben im Sinne des Gesetzes DM keine
Behinderung. Ich bin z. B. 90% Behindert
und solte von meiner KK meinen Ausweis
aufstocken lassen auf 100%. um mir die
Taxikosten bei Arztbesuch zu erstatten. Dies
wurde mir vom Versorgugsamt verweigert
mit dem Hinweis, Dm sei im Sinne des
Gesetzes keine Behinderung.
Liebe Grüsse,
Franz von Hildegard30