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Hilfe bei 50% Schwerbehindertenausweis

  • Konny

    Rang: Gast
    am 04.03.2005 22:58:21
    Hallo,
    habe gerade gelesen das jemand beim einschalten des Sozialgerichts 50% erhalten hat. Bin gerade in der gleichen Lage, habe aber Post (zur kenntnisnahme )vom Sozialgericht bekommen wonach ich nur Anspruch auf 40% habe ,weil ich nicht oft Unterzuckere (ha,ha 3-5 mal die Woche und 2004 2 mal mit Fremdhilfe) und einen Hb1c Wert von 6,8 Habe ( wo der herkommt fragt keiner ). Habe seit 14 Jahren Diabetes Typ 1 und seit 5 Jahren Pumpe weil schwer einzustellen bin. Kann mir da jemand Tips geben wie ich da weiter vorgehen sollte oder was dort noch helfen könnte, habe in zwei Wochen ein weiteren Termin mit einen Rechtsanwalt um das weitere vorgehen zu planen. Also were toll, wenn mir da jemand helfen könnte. von Konny
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 04.03.2005 23:14:21
    hallo conni,
    allgemeingueltige tipps gibt es leider nicht, denn du weisst ja bestimmt auch das urteil von dd ist fuer andere nicht bindend.
    ein rechtsanwalt, der sich mit dm nicht auskennt und die tricks nicht weiss hilft da nicht viel.
    was du brauchst sind atteste von aerzten,(diadocs) noch besser von krankenhaeusern, dass du mit hypo eingelifert worden bist.- was du oder ein anwalt sagt zaehlt nie soviel wie ein weisskittel(selbst richter haben beim doc die hosen voll)
    wenn du es im ersten anlauf nicht schaffst, verschlechterungsantrag stellen. natuerlich mit attest.
    eine gefahr lauert immer im hintergrund- wenn du zu weit die hypogefahr, hochfaehrst kann das die pappe kosten, denn wenn du nachweisen musst, du bist verkehrstuechtig ohne gefahr von hypo, geht es nach hinten los.
    mfg klaus von klausdn
  • Harry

    Rang: Gast
    am 05.03.2005 08:48:39
    Hi Konny,

    die Gerichtsentscheidung, die Du vermutlich meinst, ist nicht bindend für andere Fälle.Die Versorgungsämter sind schon seit einiger Zeit sehr restriktiv, weil der run auf die Ausweise riiesig ist. Ansnsten schließe ich mich Klaus an. von Harry
  • Marc

    Rang: Gast
    am 08.03.2005 11:37:43
    Hallo Konny,

    die Ämter machen es sich wirklich etwas zu leicht. Den Hinweis mit dem Sozialgericht in Düsseldorf hatte ich gegeben, weil ich vom Versorgungsamt auch erst nur 40% erhalten hatte.

    Ich habe dann den Widerspruch mit dem Urteil begründet. Es ist doch eine Unverschämtheit, dass Menschen die weniger für ihre Gesundheit tun in Deutschland auf eine gewisse Art belohnt werden. Ich habe die Damen und Herren dann die Fragen gestellt, welchen hohen HbA1c-Wert sie haben möchten, wieviele Unterzuckerungen es sein müssen und wie hoch die Werte sein sollen? Ist doch für uns kein Problem schlechte Werte zu erzielen. Ich betreibe einen sehr hohen Aufwand um gute Werte zu erzielen, messe regelmäßig, gehe zu den Ärzten und mache Schulungen mit.

    Als weiteres Druckmittel kannst Du das Sozialgerichturteil benutzen. Erwähne wirklich, dass Du gern ein weiteres Gericht sich mit dieser Thematik befassen lassen würdest.

    Ich glaube mit den genannten Fragen und der Androhung des Urteils werden die Versorgungsämter der 50%igen Einstufung zustimmen.

    Wichtig ist, dass Du nun Druck ausübst und offensiv an die Sache gehst. Bevor Du einen Anwalt nimmst, mache Deinen Widerspruch selber. Bleibt das Amt bei seiner Einstufung, dann nimm einen Anwalt.

    Viel Erfolg, Marc.
  • Konny

    Rang: Gast
    am 09.03.2005 21:09:41
    Hallo,
    vielen Dank für eure Tips, die ganze Angelegenheit ist schon beim Sozialgericht , und von den habe ich auch den Brief bekommen. Anwalt ist schon seit dem Wiederspruch dabei.
    Also wer möcht kan mir noch weitere Tips geben, bin für jeden dankbar.

    Konny