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Einschränkungen im Einwanderungsrecht aus EU-Staat nach Deutschland?

  • Queenie

    Rang: Gast
    am 02.03.2005 21:05:30
    Hallo zusammen,

    dies ist mein erster Beitrag auf diesem Forum. Ich selbst bin keine Diabetikerin. Mein Freund (34 J.) hat seit seinem 13. Lebensjahr Typ-1. Wir haben uns vor gut zwei Jahren kennen gelernt. Er lebt in Glasgow, Schottland, und ich in der Nähe von Frankfurt/Main. Unsere Fernbeziehung klappt gut, wir sehen uns mindestens ein Mal im Monat, aber inzwischen "basteln" wir natürlich auch an unseren Zukunftsplänen und überlegen, wo wir am Besten unseren gemeinsamen Wohnsitz haben sollten.

    Vielleicht könnt ihr mir helfen; dafür wäre ich sehr dankbar. Grundsätzlich hat ja jeder EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit des Wohnsitzes und Arbeitsplatzes innerhalb der EU. Bestehen irgendwelche berechtigte Bedenken, dass ein Typ-1-Diabetiker mit Einschränkungen seines Rechts auf Einreise in die Bundesrepublik rechnen muss? Mein Freund macht sich in dieser Hinsicht große Sorgen. Er meint, seine Krankheit verursache für das Einreiseland zu hohe Kosten, insbesondere wenn er nicht auf Anhieb eine Beschäftigung findet.

    Könnt ihr mir Ratschläge geben, wohin ich mich diesbezüglich wenden kann (Botschaft, Auswärtiges Amt, etc.) oder hat irgendjemand ähnliche persönliche Erfahrungen gemacht?

    Jeder Hinweis würde uns ein gutes Stück weiter bringen, deshalb ein großes Dankeschön im Voraus!

    Einen schönen Tag wünscht euch allen
    Simone von Queenie
  • Thomas

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 10:25:17
    So ganz habe ich das Problem noch nicht verstanden.

    Dein Freund ist derzeit in GB krankenversichert. Kommt er nach Deutschland und lebt und arbeitet er hier, dann muss er sich -so meine ich- auch in Deutschland krankenversichern.

    Entweder gesetzlich (Pflicht oder freiwillig) oder privat. Dann gelten für ihn die gleichen Regelungen wie für "Inländer".

    Aber ivch verstehe Euch so, dass ihr Sorge um die Aufenthaltserlaubnis als solche habt. Eine solche Aufenthaltserlaubnis braucht Dein Freund doch als EU- Bürger wegen der Freizügkeitsregeln nicht.

    Vielleicht mal bei Meldeamt Deiner Stadt oder beim Konsulat/Botschaft nachfragen. von Thomas
  • Lona

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 10:35:01
    Hallo Simone,
    mein Freund ist auch Brite, hat Diabetes Typ 1 und lebt seit Jahren hier in Deutschland mit mir zusammen. Es hat bisher absolut keine Probleme damit gegeben. Dein Freund sollte (und muß glaube ich auch) sich hier in einer Krankenversicherung versichern, dann hat er alle Rechte, die damit bei Deutschen auch verbunden sind und bekommt die entsprechende Therapie. Die Insulinsorten, Pens und Meßgeräte sind, soweit ich weiß, die gleichen wie auf dem deutschen Markt. Man kann sich auch freiwillig versichern, wenn alle Stricke reißen. Das ist gar nicht soooo teuer (habe ich selbst mal zur Überbrückung machen müssen) und er wird ja bestimmt sowieso hier Arbeit suchen und dann entsprechend über den Betrieb krankenversichert werden. Um die Krankenversicherung würde ich mich schon im Vorfeld seiner Einreise kümmern, damit da gar keine Probleme entstehen können. Wegen der Staatsbürgerschaft dürfte es wegen der EU-Bestimmungen auch keine Probleme geben.
    Viele Grüße,
    Lona
  • Simone

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 10:55:33
    Hallo Thomas,

    danke für deinen Beitrag. Dass mein Freund sich in Deutschland krankenversichern muss (ob gesetzlich oder privat) ist uns natürlich bewusst. Seine Bedenken bestehen im Hinblick auf eventuelle Einschränkungen in der Freizügigkeit als EU-Bürger auf Grund seiner Erkrankung. Ich persönlich teile diese Bedenken auch nicht, wollte sie aber im Austausch mit Diabetikern, die unter Umständen in einer ähnlichen Situation sind, abschließend aus dem Weg räumen. Ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.

    Schöne Grüße
    Simone
  • Simone

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 10:59:21
    Hallo Lona,

    ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag, der mich ungemein beruhigt (und meinen Freund sicherlich noch viel mehr). So kann ich ihm von euch erzählen, denn mit meinen theoretischen Ausführungen zur Freizügigkeit innerhalb der EU konnte ich seine Bedenken offenbar nicht völlig aus dem Weg räumen. Da hilft es ungemeinein ein "Fallbeispiel" aus der Praxis zu kennen. :-)

    Sehr hilfreich ist auch dein Hinweis, dass in Großbritannien wie auch hierzulande weitestgehend dieselben Medikamente, Messgeräte, usw. verwendet werden. Das ist ein weiteres Thema, dass meinem Freund Kopfzerbrechen bereitet. Er ist sehr gut eingestellt, und die Ärzte sind sehr zufrieden. Da möchte er natürlich kein Risiko eingehen und seine Behandlung umstellen müssen. Die Umstellung als solche wäre groß genug, in einem anderen Land zu leben, dessen Sprache zu erlernen, sich in der Arbeitswelt zurecht zu finden. Ich bin sehr froh, dass ich ihm jetzt die Bedenken nehmen kann, als Diabetiker aus dem EU-Ausland wäre er eine zu große Belastung für das deutsche Gesundheitssystem und hätte auf Grund dieser Tatsache ggfs. mit Einschränkungen zu rechnen.

    Es wäre schön, Lona, wenn ich mich mal wieder bei dir melden dürfte, wenn unsere Pläne konkret werden. Der Erfahrungsaustausch mit Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen tut gut und gibt Sicherheit.

    Vielen Dank noch mal!

    Best wishes
    Simone
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 13:45:17
    hallo lona,
    nur zur information, eine private kv wird einen t1 nicht versichern. schau mal auf den foren rum, viele fragen danach bisher habe ich noch keine sinnvolle loesung gesehen. das ist ja zb auch das problem bei laengerem auslandsaufenthalt fuer uns.
    mfg klaus von klausdn
  • Sinah

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 14:34:09
    Hallo Lona,
    wenn ihr sicher wißt, wo sich euer Zusammenleben abspielen soll, gehe doch einfach mal zu der Krankenkasse und erkundige dich da,zur Not, lasse es dir schriftlich geben.
    Dann würde ich mich auch dort an einen Diabetologen wenden und da genau nachfragen was da auf euch zu kommt.
    Auch wegen der Medikamente würde ich mich erst mal versichern ob es die Gleichen sind.
    Der Freund meiner Tochter, Pole, mußte hier total neu eingestellt werden und bekam erst eine Krankenversicherung als er auch berufstätig war, vorher hat meine Tochter die Beiträge einer gesetzlichen übernommen,da war er dann "Familienversichert."
    LG. sinah von Sinah
  • Simone

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 15:43:47
    Vielen Dank für eure Beiträge Sinah & Klaus! Es wird wahrscheinlich das Beste sein, wenn ich mich direkt an meine Krankenkasse (DAK) wende, sobald unsere Pläne konkrete Formen annehmen und wir definitiv entschieden haben, dass mein Freund nach Deutschland kommt. Über die Option der Familienversicherung als Übergangslösung hatte ich auch bereits nachgedacht, war mir jedoch nicht sicher, ob dies nur für verheiratete Paare in Betracht kommt. Es wird wahrscheinlich am Besten sein, wenn ich einen Besprechungstermin mit einem Diabetologen bei meiner Krankenkasse vereinbare, der uns über die Weiterbehandlung aufklären kann und inwieweit mein Freund auf andere Medikamente eingestellt werden müsste.

    Ich danke euch allen sehr für eure sehr hilfreichen Beiträge!

    Schöne Grüße
    Simone
  • Thomas2002

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 16:19:51
    DM1 ist m.e. nicht ansteckend. die wahl der krankenversicherung ist abhänig vom einkommen. zur not bei der aok nachfragen von Thomas2002
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 03.03.2005 16:34:24
    hallo alle.
    @ thomas, dm ist nicht ansteckend, aber teuer, daher nimmt dich , keine private(wenn dus hast nicht/ wenn du es bek. und du bist versichert ist das anders)
    @ simone, bei der kk wirst du keinen diadoc finden,
    das sind docs mit zusatzausbildung.
    die dak ist ganz normale ges. kk , wenn dein freund arbeitslos gemeldet ist, bez. hartz4 die kk seiner wahl.
    alle human- insuline die es in gb gibt gibt es auch hier, sie haben nur andere namen, also einfach den hersteller fragen! nur schweineinsulin muss importiert werden(schweiz -bzw- gb) und das geht ueber apotheken.
    mfg klaus
    von klausdn