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  • Jasmin

    Rang: Gast
    am 30.10.2004 20:38:11
    ich habe leider einiges an Sehkraft verloren. Weiß jemand ab welcher Sehkraft in Prozent man kein Auto mehr fahren darf?
    ich bin sehr verunsichert und dankbar um jede ANtwort.

    Jasmin
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 31.10.2004 00:04:32
    Hallo Jasmin!

    Der rechtliche Aspekt sieht so aus: wenn du bereits eine Fahrerlaubnis hast, bist du nicht verpflichtet, die Führerscheinstelle über einschränkende Erkrankungen in Kenntnis zu setzen. Der behandelnde Arzt ist natürlich an seine Schweigepflicht gebunden.

    Für eine Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 sollte der Visus auf dem besseren Auge 0,7 und auf dem schlechteren 0,2 betragen. Wenn man bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und eine weitere erwerben will, dann genügt evtl. auch weniger.

    Ein wesentlicher Aspekt ist hier natürlich immer die Eigenverantwortlichkeit, die dem Inhaber der Fahrerlaubnis auferlegt ist. Bringst du dich oder andere in Gefahr?

    Ein Unfall, der durch ein solches Fehlverhalten verursacht wird, wiegt sicherlich viel schwerer, als ein rechtzeitiger Entschluß zum Verzicht.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 31.10.2004 00:56:30
    Korrektur:

    ...auf dem besseren Auge 0,5 (nicht 0,7) und auf dem schlechteren 0,2.

    Bei Einäugigkeit 0,7. von Andreas
  • Jasmin

    Rang: Gast
    am 31.10.2004 16:49:04
    Hallo Andreas,

    ich Danke dir für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich erstmal bescheid, habe nämlich mal gehört sobald man bei einem Auge unter die 0.5 kommt, ist Autofahren Tabu!

    Ich bin jetzt bei dem Linken bei 0,5 und bei dem Rechten laut letztem Stand bei 0.6.

    Aber es ist richtig, hier geht es auch um die Eigenverantwortung.

    Ich werde jetzt das erste Mal gelasert. Mal sehen wie es weiterhin verläuft.

    Gruß
    Jasmin