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Arbeitsplatz
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Armin
Rang: Gastam 23.08.2003 23:16:23
Hallo Ihr Süßen,
ich plane in naher Zukunft meinen Arbeitsplatz zu wechseln. Bisher hatte ich nie Probleme mit meinem Typ1 Diabetes klar zu kommen. Speziell jetzt auf der Arbeit (Büro). Wie sieht die Sache aber nun gesetzlich aus, muß ich meinem zukünftigen Arbeitgeber sofort bekanntgeben das ich Typ 1 Diabetiker bin? von Armin -
Andreas
Rang: Gastam 25.08.2003 00:25:47
Hallo Armin!
Es besteht grundsätzlich kein Anlaß, den Arbeitgebr von einer Erkrankung in Kenntnis zu setzen, wenn die Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn dadurch kene Gefährdung am Arbeitsplatz ausgeht.
Man muß dem Arbeitgeber jedoch mitteilen, wenn eine Schwerbehinderung (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % bzw. Gleichstellung) vorliegt, weil diese dem Arbeitnehmer besondere Rechte (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Freiwilligkeit von Mehrarbeit bzw. Überstunden) einräumt.
Etwas problematisch ist es, wenn ein Arbeitsvertrag eine Erklärung enthält, aus der hervorgeht, daß keine chronische Erkrankung besteht. Hier müßte man immer den Einzelfall beurteilen. Wenn ein Arbeitgeber dadurch grundsätzlich ausschließen will, daß er chronisch erkrankte Arbeitnehmer beschäftig, wäre ein solcher Vertrag sicherlich diskriminierend und daher rechtswidrig.
Herzliche Grüße
Andreas -
asdf
Rang: Gastam 25.08.2003 01:54:21
Du musst es nicht sagen ausser du wirst im vorstellungs gespräch danach gefragt. von asdf -
Elsbeth
Rang: Gastam 25.08.2003 09:40:38
Hallo Armin,
Du mußt es nicht sagen, aber ich
würde es irgendwann doch tun,
auch den unmittelbaren KollegInnen
mitteilen, damit Dir bei einer Hypo
geholfen werden kann. von Elsbeth -
Bettina
Rang: Gastam 27.08.2003 23:23:15
Danach darf Dein zukünftiger Chef nicht fragen. von Bettina