Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Befreiung von Studiengebühren???

  • Andy

    Rang: Gast
    am 08.05.2003 19:30:41
    Hallo,

    ich bin Studierender und überschreite in meinem letzten Semester leider mein Studienguthaben, dass seit Kurzem eingeführt wurde (Regelstudienzeit+X). In den Ausnahmeregelungen gibt es unterscheiliche Möglichkeiten, um einige Semester als Bonus zu bekommen, u.a. für Kindererziehung, finanzielle Not und eben chronische Erkrankung, wenn sie eine Verlängerung des Studiums rechtfertigt. Dafür benötige ich eine aMTSärztliche Bescheinigung.
    Hat jemand Erfahrung damit? Von meiner Diabetologin möchte ich mir nun eine Bescheinigung besorgen, mit der ich dann zum Amtsarzt gehen möchte.

    Andreas von Andy
  • Norbert Mohr

    Rang: Gast
    am 05.02.2007 23:06:25
    Die ersten Entscheidungen sind gefallen. Verschiedene Hochschulen haben Typ 1-Diabetiker inzwischen von den Studiengebühren befreit. Allerdings gibt es offensichtlich Unterschiede bei der Auslegung des Gesetzes durch die Hochschulen und Universitäten.
    Die ersten Rückmeldung von Betroffen haben mich inzwischen erreicht. So hat es z.B. bei der Uni Würzburg ausgereicht, dem Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren die Kopie des Schwerbehindertenausweises (bekommt man ab einem GdB von 50) und eine Stellungnahme des Studenten (warum der Diabetes studienerschwerend ist) beizugeben. Die Befreiung gilt für ein Jahr und dürfte problemlos verlängert werden.
    Die Entscheidung der Hochschule für Musik in Würzburg steht noch aus, dürfte aber ebenfalls positiv verlaufen. Hier war neben dem Befreiungsantrag eine Kopie des Schwerbehindertenausweises gefordert.
    Der Uni Bayreuth hat z.B. der Befreiungsantrag mit der Kopie des Schwerbehindertenausweises nicht gereicht; es wurde zusätzlich ein fachärztliches Attest gefordert, dass sich der Diabetes studienerschwerend auswirkt - auch hier steht eine (sicher positive) Entscheidung noch aus. von Norbert Mohr