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  • michaela

    Rang: Gast
    am 04.06.2002 21:31:24
    Bitte dringend um Info ob ich im Führerscheinantrag unter Punkt körperliche Mängel dDiabetes Typ 1 eintragen muß und ob Konsequenzen zu befürchten sind, wenn ich dies nicht bekannt gebe hinsichtlich KFZ Versicherung- Haftpflicht etc. D A N K E !!
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 05.06.2002 00:51:48
    Hallo Anonym,

    selbstverständlich mußt du Dm Typ 1 angeben und die Führerscheinstelle wird dann wahrscheinlich ein ärztliches Gutachten über die Qualität der Einstellung verlangen. Probleme wird es bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung geben.

    Wenn ein Schadenfall ursächlich durch die Erkrankung herbeigeführt wird, ist natürlich mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Felix

    Rang: Gast
    am 10.06.2002 16:09:14
    Hallo,

    sicher muss man angeben, dass man Diabetiker ist. Bei mir ist es gut 2,5 Jahre her. Ich musste dann ein ausführliches Gutachten meines Diabetologen einreichen. Zusätzlich kam jedes Jahr ein Anschlussgutachten und alle zwei Jahre eine augenärztliche Bescheinigung.
    In diesem Jahr habe ich darum gebeten, die Abstände zwischen den Gutachtenzu verlängern, da meine Einstellung gut ist. daraufhin kam dann die Antwort, dass die "Bedenken hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kfz ... ausgeräumt" sind und dass weiter Kontrollen durch das Amt entbehrlich sind. Ich soll/muss mich aber regelmäßig eigenverantwortlich in ärztliche Behandlung geben.
    Gute Fahrt,

    FELIX von Felix