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  • michaela

    Rang: Gast
    am 04.06.2002 21:25:17
    Bitte Info : Bei Führerscheinantrag gibt es einen Punkt Körperliche Mängel muß hier Diabetes Typ 1 (bin 18 Jahre) zwingend eingetragen werden? Wenn dies nicht getan wird, welche Konsequenzen sind Haftpflichtmäßig später zu erwarten?
    Danke für alle Hinweise





















  • michaela

    Rang: Gast
    am 04.06.2002 21:25:17
    Bitte Info : Bei Führerscheinantrag gibt es einen Punkt Körperliche Mängel muß hier Diabetes Typ 1 (bin 18 Jahre) zwingend eingetragen werden? Wenn dies nicht getan wird, welche Konsequenzen sind Haftpflichtmäßig später zu erwarten?
    Danke für alle Hinweise





















  • Andreas

    Rang: Gast
    am 05.06.2002 01:00:21
    Hallo Anonym,

    ich habe die Frage in der Rubrik "Allgemein" beantwortet.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Renrew

    Rang: Gast
    am 05.06.2002 16:26:21
    Wenn keine augenscheinliche Körper-
    mängel vorliegen, würde ich keine mitteilen.
    Ein gut eingestellter Diabetes ist für
    niemanden eine Gefahr.
    Übermüdete Autofahrer oder Medikamentenjunkies, - das sind die
    fahrenden Bomben, ich habe in meinem
    berufsreichen Leben genug kennengelernt.

    Die Verwaltungsbehörde wird jeden aktenkundigen Diabetiker bei einem Fahrfehler in eine MPU jagen bzw. die Fahrerlaubnis versagen. von Renrew
  • hörle

    Rang: Gast
    am 06.06.2002 18:33:35
    Ein körperlicher Mangel ist etwas am Körper (Augen etc)
    Bitte nicht den Belzebub rufen dann hat man ihn am Kerbholz! von hörle
  • Hoerle

    Rang: Gast
    am 06.06.2002 18:36:54
    Du hast Recht!
    von Hoerle
  • Melly (24)

    Rang: Gast
    am 08.06.2002 20:05:40
    Du mußt das da schon miteintragen. Darum brauchst Du von Deinem Arzt auch ein Attest, das Dir bescheinigt, das Du das aus ärztlicher Sicht machen darfst. Gibt aber selten Probleme deswegen. habe seit 24 jahren Diab. Typ1 und fahre seit 1995 Auto. Von meinen Bekannten mit Diab. kenne ich keinen, der deswegen den Fleppen nicht bekommen hätte! Viel Glück bei der Prüfung!! von Melly (24)
  • novogard

    Rang: Gast
    am 11.06.2002 15:32:51
    Ne das stimmt nicht!!

    Wenn du Diabetes hast und ihn bei der Führerschein
    anmeldung nicht angibst und das später rauskommt mußt du
    deinen Führerschein wieder abgeben.
  • uli

    Rang: Gast
    am 11.07.2002 15:46:18
    Mein Sohn hat seinen Diabetes Typ I nicht angegeben (auch auf Anraten des Fahrlehrers). Die dann zu erwartenden Erschwernisse sind meiner Meinung nach unfair. Übermuedete oder gedopte Fahrer sind eine viel grössere Gefahr. Ein gut einstellter Diabetes ist kein Problem. Da mein Sohn jeden Tag bis zu 8 mal Blutzucker misst, stellt er keine Gefahr für andere dar.

    Bei einem Unfall sollte natürlich der Diabetes nicht zur Sprache kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die VErsicherungen jede Möglichkeit wahrnehmen, um Geld zu sparen.

    von uli
  • Sara

    Rang: Gast
    am 10.06.2004 15:33:18
    Ich bin auch Diabetikerin und rate hiermit ALLEN DIABETIKERN (Typ1) :

    Gebt den Diabetes AUF KEINEN FALL an!!!!

    Ich selbst habe es getan, auch in dem naiven Glauben, ehrlich sein zu müssen. Als ich danach meiner Diabetologin davon erzählte, war sie entsetzt und sagte mir, ich sei nicht dazu verpflichtet den Diabetes anzugeben.
    FOLGE: AMTSärztlichen Gutachten, hier mal 30 EUR, dann noch für dieBearbeitung 31 EUR, und der Amtsarzt stresste wegen jedem nicht ganz perfekten HbA1c!

    Auflagen sind u.a. ständiges Mitführen eines Diabetikerausweises und ein jährliches erneutes Gutachten, und immer schön wieder 30 EUR usw.

    Das war echt ein Riesenfehler, ich hoffe ich konnte hiermit andere davor bewahren! von Sara