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Geändertes Schwerbehindertenrecht

  • Gast

    Rang: Gast
    am 28.11.2011 08:09:40
    hallo,
    seit ende 2010 gibt es ja eine änderung im schwerbehindertenrecht. es heißt ja, es sei jetzt leichter für Diabetiker, als schwerbehindetrte anerkannt zu werden, auch als TYP2 mit ICT
    Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, ob dies so ist?
    Und hat das für mich überhaupt auch vorteile oder bloß nachteile wegen schlechterer Vermittelbarkeit bei Jobsuche?
    Vielen dank für ein paar Infos hierzu
  • ferrato

    Rang: Gast
    am 28.11.2011 11:40:32
    Hallo Gast,
    Bei der Festlegung des Grades der Behinderung durch die Versorgungsämter zählt nicht mehr die Einstellbarkeit des BZ sondern der Therapieaufwand. Eine Unterscheidung zwischen TYP 1 und TYP 2 wird nicht mehr gemacht. Den Therapieaufwand musst Du aber nachweisen.
    Du hast ja jetzt nicht so viele Informationen angegeben, daher ist es schwer, die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Aber mit ICT solltest Du 50 % erreichen können.
    Vorteile:
    5 Tage mehr Urlaub
    Auf Wunsch Freistellung von Mehrarbeit
    Früherer Renteneintritt ohne Abschlag
    Erhöhter Kündigungsschutz
    Ermäßigungen bei Eintrittspreisen (Kino etc.)
    Steuerermäßigung

    Nachteile:
    Unter Umständen Schwierigkeiten bei der Jobsuche
    Für manche ist der Gedanke "Behindert" zu sein, belastend. Das sollte man insbesondere bei jugendlichen bedenken.

    Mehr Vor- oder Nachteile fallen mir im Moment nicht ein.

    Viele Grüße
    Peter
  • Gast

    Rang: Gast
    am 28.11.2011 14:31:06
    schrieb:
    Für manche ist der Gedanke "behindert" zu sein, belastend. Das sollte man insbesondere bei Jugendlichen bedenken.


    In dem Teil unseres Landes, welches seit 1990 wieder dazugehört, nannte sich das Teil nicht "Schwerbehindertenausweis" sondern "Schwerbeschädigtenausweis" - behindert (und noch dazu schwer) ist man als Diab ja wahrlich nicht, schwer beschädigt ist unsere BSD schon! Ausserdem muss man ja mit dem Prädikat auch nicht hausieren gehen...
  • ferrato

    Rang: Gast
    am 28.11.2011 14:42:32
    Hallo Gast,

    Das meinte ich ja. Bei Jugendlichen sind es ja die Eltern, die z.B. aus steuerlichen Gründen für ihr Kind die Schwerbehiderung feststellen lassen. Ob man aber dem Kind damit einen Gefallen tut, ist die andere Sache.

    Viele Grüße
    Peter