Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Darf das Versorgungsamt ernsthaft ind das Blutzuckertagebuch spannen?

  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 19:04:38
    was die voraussetzungen für die 50% gdb sind wissen wir doch alle ganz genau.
    nur was hier veranstaltet wird ist doch gar nicht normal und völlig neu,
    und wer kein tagebuch führt , wird bestraft ?
    also bitte , hier prüfen keine ämter, sondern ein sesselpupser, der sich wichtig macht./machen will.
    "denn" der gdb hat mit dem ausweis absolut garnichts zu tun, den ausweis kannst du verbrennen dadurch ändert sich die zuteilung des gdb um keinen deut.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 10:30:58
    Was ist das hier denn für ein Kindergarten???

    Wenn ich ein Geschäftsessen ersetzt haben will, muss ich mir eine Quittung geben lassen, um meine Auslagen zu belegen und diese dann einreichen. Natürlich gibt es kein Gesetz, das mich dazu verpflichtet. Aber ohne Beleg gibt es eben keine Rückerstattung.

    Aber leg Dich ruhig mit Deiner abstrusen Argumentation mit dem Versorgungsamt und nach Ablehnung mit dem Sozialgericht an. Den GdB kannst Du gleich abschreiben, es bleibt höchstens eine Beleidigungsklage übrig.
    Wer etwas will, (in Deinem Fall GdB 50), muss eben nachweisen, dass er die Voraussetzungen dazu erfüllt. Dies geht eben nur mit einer Lückenlosen, plausiblen und nachvollziehbaren Dokumentation, ob Dir das passt oder nicht. Und die Versorgungsämter gehen vollständig zu Recht davon aus, dass diese Voraussetzung eben nicht vorliegt, wenn man eine solche Dokumentation nicht vorlegen kann oder will. Wo soll da das Problem sein?

    Wf71C3xB
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 12:37:30
    was hat denn ein essen mit dem gdb zu tun ?
    der einzige der hier abstrus argumentiert bist du.
    der frager "hat" den gdb 50% und den hat er weil er vor jahren nachgewiesen hat daß er den zu recht beantragt, sonst hätte er den nicht bekommen.
    da der t1 bisher nicht heilbar ist (außer durch transplantation) ist doch die frage "was"
    soll jetzt ein tagebuch, außer schikane.
    daher bitte beim thema bleiben.
    nicht schlecht wäre für deine argumentation eine "grundlage" zb gesetz daß ein tagebuch überhaupt geführt werden muß.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 13:16:47
    Wo steht das denn, dass er Typ I ist? Sorry, ich finde das nirgends.
  • Ralf

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 15:31:48
    Ja, Typ 1 bin ich aber. Bis jetzt hat das (zumindest bei mir und meinem Amt) mit dem Ausweis auch immer so geklappt, diese Schikane ist neu.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 16:22:47
    logisch bist du t1 , was denn sonst, oder kennt jemand nen t2 der 50%gdb nur auf den dm bekommen hat.
    bevor ich an deiner stelle irgendwas herausgeben würde , erst in erfahrung bringen ob es irgendeinen § gibt der diabetiker zum führen eines tagebuchs verpflichtet.
    mein doc hat mal versucht mein bz gerät auszulesen, da habe ich ihm einfach ein neues gegeben, nach dem zweitenmal hat ers aufgegeben.
    nach mm muß man sich wehren und sich nicht alles gefallen lassen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 17:00:53
    Gast schrieb:
    logisch bist du t1 , was denn sonst, oder kennt jemand nen t2 der 50%gdb nur auf den dm bekommen hat.



    Ja kenne ich, z.B. mich selbst. Ich bin T2 und habe einen GdB von 50 und das unbefristet. Warum soll es das nicht geben? Heute wird hier nicht mehr zwischen T1 und T2 unterschieden, lediglich die Therapieform ist noch entscheidend. Du bist also nicht auf dem neuesten Stand.
    Und wer lesen kann, ist immer im Vorteil. Niemand hat geschrieben, dass es Pflicht ist, ein Tagebuch zu führen. Aber ohne Tagebuch kannst Du eben Deinen Therapieaufwand nicht nachweisen und das wars dann. Soll es dann, aus welchen Gründen auch immer und ob gerechtfertigt oder auch nicht, zu einer Neubewertung kommen, hast Du dann halt Pech gehabt.

  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 18:05:03
    Was für ein Hype um das Tagebuch. Hast du was zu verbergen?

    Warum darf das keiner sehen? Und warum darf der Arzt nicht das Messgerät auslesen? Für mich ist das selbstverständlich. Außerdem hat jeder Arzt, auch das Versorgungsamt Schweigepflicht.

  • Ralf

    Rang: Gast
    am 02.09.2013 12:22:09
    Gast schrieb:
    Hast du was zu verbergen?



    Vielen Dank für den sachdienlichen Kommentar, Herr Honecker! 0.o
  • Gast

    Rang: Gast
    am 02.09.2013 13:29:05
    Gast schrieb:
    Hast du was zu verbergen?


    Fragt jemand, der hier anonym postet.