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Darf das Versorgungsamt ernsthaft ind das Blutzuckertagebuch spannen?
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am 04.09.2013 17:10:22
Hallo Ralf,
sieh dir hier mal die aktuellen Bedingungen an, die zu Einschätzung eines Behinderungsgrades herangezogen werden. Vielleicht kannst du dich anhand dieser Erläuterungen besser vorbereiten und deine Chancen für die weitere Anerkennung der 50% erhöhen.
Wenn du eine Leistung beantragst, dann bist du selbstverständlich in der Pflicht nachzuweisen, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Du könntest es ablehnen, das BZ-Tagebuch vorzuzeigen. Dann müsstest du aber eine andere geeignete Nachweismöglichkeit finden und deren Anerkennung einfordern. Das könnte sehr schwierig werden.
Beste Grüße, Rainer -
Gast
Rang: Gastam 04.09.2013 18:48:40
auch hier wieder , er beantragt ja überhaupt nichts, der völlig nichtssagende ausweis ist abgelaufen, dadurch ändert sich der gdb do überhaupt nicht.
wenn mein p-ausweis abgelaufen ist beantrage ich einen neuen, und muß keine geburtsurkunde vorlegen , nur als beispiel. -
Gast
Rang: Gastam 04.09.2013 19:47:12
Gast schrieb:
auch hier wieder , er beantragt ja überhaupt nichts, der völlig nichtssagende ausweis ist abgelaufen, dadurch ändert sich der gdb do überhaupt nicht.
Der Schwerbehindertenausweis kann nur zwei Mal verlängert werden, danach muss er neu beantragt werden.
Bei Jugendlichen wird er nur bis zum vollendeten 20.Lebensjahr ausgestellt, auch in diesem Fall wäre er neu zu beantragen. -
am 30.11.2013 10:35:02
Hi,
also ich würde den Sachbearbeiter auch nach den Rechtsgrundlagen für seine Forderung befragen. Regelmäßig bekommt man darauf zwei Reaktionen. Die erste Reaktion ist ein falsch interpretierter Paragraph- ein freundlicher aber bestimmter Hinweis beendet das dann :-). Die zweite Reaktion ist die, dass gar nichts passiert- dann nochmal mit Ultimatum anschreiben- also ....wenn ich bis zum ........ keine Antwort von Ihnen bekomme, gehen wir davon aus, dass es nicht notwendig ist, die geforderten Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrages einzureihen..........
Das funktioniert bei uns regelmäßig, zumindest im Bereich der GKV. Die GKV hat die Aufnahme meiner Mutter aufgrund SGBV verweigert. Ich habe daruafhin geschrieben, dass das SBGV viele Paragraaphen hat und aauf welchen Sie sich genau beruft. 14 Tage später kam der Annahmebescheid kommentarlos.
Immer reinhauen, aber freundlich:-) das sind auch nur Menschen
Das Versorgungsamt gibt meiner bescheidenen Meinung nach den Behindertenausweis nach Schwerbehindertenrecht aus, und da steht zumindest, dass eine instabile Stoffwechsellage bei Diabetes
vorliegen muss um die 50% zu bekommen. Was nun instabile Stoffwechsellage heißt, kann ich nicht sagen, da gibt es hier Experten.
HIer findet Ihr noch mehr dazu : http://www.transparent24.de/Kinderinvalidit%C3%A4ts-versicherung/
Das ist zwar eine Versicherungsseite aber informativ und interessant allemal, weil es Versicherungen gibt, die auf Erhalt eines Schwerbehindetenausweises zahlen. Da steht übrigens auch das mit der instabilen Stoffwechsellage drin. Links zu den Verodnungen habe ich dort auch gesehen.
Viel Erfolg
Gruß Tom
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Gast
Rang: Gastam 30.11.2013 13:28:19
nochmal, der ausweis ist weiter nichts als ein stück papier das man vorzeigen kann für verbilligten eintritt zum museum etc. den kann man auch aus versehen mal mitwaschen und wegen auflösung die reste wegwerfen. dadurch ändert sich "nichts" an der einstufung.
die ist ein "amtliches" schreiben über die zuerkennung eines gdb, ab 50% gdb wird ein ausweis zum "vorzeigen"
mitgeschickt sofern man ein passbild eingeschickt hat.
die amtliche bescheinigung ist das schreiben. nicht der ausweis..
und nein lt. neuer festlegung, wird bei mind 4mal insulinspritzen oder pumpe, mir entsprechender bz-messung und "selbstentscheidender insulinmengengabe" 50% gdb zuerkannt. und da stehen keine einschränkungen wegen isntabil usw..
und das gilt seit 2010 !
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am 14.05.2014 21:32:57
Es ist wie überall im Leben:
Wer etwas von der Solidargemeinschaft (GdB etc. und die damit verbundenen Vorteile) will, muss die Berechtigung (auch die Fortdauer) auf geeignete Weise belegen.
Niemand wird gezwungen, etwas preiszugeben, was er für sich behalten will. -
Gast
Rang: Gastam 15.05.2014 08:51:24
wenn auf dem "bescheid" das ist das amtliche schreiben mit dem dir der gdb mitgeteilt wird , eine befristung eingetragen ist, hast du recht. wenn dort keine befristung eingetragen ist, sondern nur der ausweis abgelaufen ist, nicht.
denn wie schon des öfteren erwähnt hat der ausweis nichts mit dem gdb zu tun, den behälst du auch wenn du den ausweis verlierst verbrennst oder entsorgst.
zudem die vorteiele des gdb 50% und mehr sehr minimal sind.
die steuerersparnis ist nicht die welt, für rentner marginal,
und die 5 tage mehr urlaub, nehmen viele bei wackelndem arbeitplatz nicht , und die erschwerte kündigung steht praktisch nur auf dem papier.