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Kann die Kranken Einsicht in mein BZ tagebuch verlangen?
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am 26.03.2014 16:17:02
Hallo ,
ich bin seit längerer Zeit krankgeschrieben und habe nun mit meiner Krankenkasse ärger da ich aus gesundheitlichen gründen meine Reha nicht antreten konnte , da meine Ärzte mich aufgrund eines schlechten HB1C Wert für rehaunfähig eingestuft haben. Nun verlangt der Sachbearbeiter Einsicht in mein Blutzuckertagebuch , meine Frage kann dieser das verlangen und solange mein Krankengeld einbehalten? -
Gast
Rang: Gastam 26.03.2014 17:01:58
Nur noch mal zur besseren Orientierung:
Bist du wegen deines Diabetes oder wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig? Und wie lange schon?
Das Blutzuckertagebuch dient wahrscheinlich dazu, zu sehen, ob sich aus den notierten Werten tatsächlich ein schlechter HbA1c ergibt(...oder ob das nur ein vorgeschobener Grund für den Nichtantritt bei der Reha war).
Ob das rechtmäßig ist, weiß ich zwar nicht, denke aber schon. Allerdings halte ich persönlich eh nix von Tagebucheinsicht, da nichts sich besser "passend "machen läßt als so ein Tagebuch...... -
Gast
Rang: Gastam 26.03.2014 18:18:51
lege ein schriftliches atest deiner ärzte vor, dann soll der sich mit denen streiten.
außer natürlich der bearbeiter ist arzt mit diabetologischer zusatzausbildung, ansonsten ist er als laie überhaupt nicht fähig aus einem fremden bz-tagebuch etwas zu interpretieren.
notfalls ist es mit allen anderen des letzten jahres im altpapier,
na und ? -
am 26.03.2014 18:43:56
Attest liegt der Krankenkasse vor , das ich aufgrund meines schlechten HB1c Wert ich nicht Rehafähig bin . Das reicht dem aber nicht , vielmehr meinte er jemand der 30 jahre Diabetes hat wird ja wohl wissen wie er zu spritzen hat um einen guten HB1C Wert zu halten , der sachbearbeiter hat null Ahnung und wie ich schätze will der es dem MDK zur Einsicht weitergeben , weigert sich meinen Diabetalogen anzurufen oder eine Anfrage zu stellen -
Gast
Rang: Gastam 26.03.2014 19:25:58
was hat der mdk damit zu tun ? willst du eine pumpe ?
wäre natürlich eine gute gelegenheit, gehe zu dem nächsten vorgesetzten, man muß nicht mit solchen sesselpupsern streiten, würde dem die aussage seine untergebenen als grund für ne pumpe darlegen.
unter uns natürlich solltest du in deinem interesse mal was für deine gesundheit tun, machen wir ja alle(mehr oder weniger begeistert ;-))) -
am 26.03.2014 19:37:38
Guten Abend,
Du bist nicht verpflichtet als Diabetiker ein Bz-Tagebuch zu führen. Wenn du doch eins führen möchtest ist das dein Eigentum, und du musst das nirgendwo vorlegen.
Das Attest deines Arztes reicht vollkommen aus.
lg
Paul1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 26.03.2014 20:28:55
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Bearbeitet von User am 03.02.2016 01:30:26. Grund: . -
Gast
Rang: Gastam 26.03.2014 20:40:10
es ist ein sachbearbeiter nicht die kk !
und du glaubst wirklich ein enem rechtsforum weiß jemand was ein bz-tagebuch ist ?
bitte sag uns welche pflichten ?
nein man muß nicht klagen man kann zum vorgesetzten gehen wenn da unten ein profilneurotiker sitzt. -
Gast
Rang: Gastam 26.03.2014 23:08:50
Worum geht es denn nun ganz genau? Um das Tagebuch oder die Einstellung der Krankengeldzahlung? Warum kann man eigentlich mit hohem Hba1c nicht zur Reha fahren? Da hätte man doch auch die BZ- Einstellung verbessern können???? Eine Reha nicht anzutreten oder vorzeitig abzubrechen kann problematisch sein, da du somit deine schnellstmögliche Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit verhindert hast. Zumindest aus Sicht der Krankenkasse, die ja anscheinend dem Attest des Arztes nicht so ganz zu glauben scheint. -
am 27.03.2014 00:07:10
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Bearbeitet von User am 03.02.2016 01:30:41. Grund: . -
Gast
Rang: Gastam 27.03.2014 09:56:25
merkst du eigenzlich daß du rumfaselst ?
und nichts beiträgst , wenn ein sachbearbeiter einer kk einem ärztlichen attest nicht traut, aber einem privat geschriebenen tagebuch, muß der nicht dicht sein.
grundsätzlich wenn du schon rummeckerst : wo ist das gesetz das mich verpfichtet ein bz-tagebuch zu führen ?
"das" ist die 1,frage
daß sich der/die te nicht gerade mit ruhm bekleckert hat ist keine frage, und wer sich immer auf die aussagen hier sogar auf ein attest eienes arztes verläßt ist wohl auch oft verlassen. daß reha verweigerung und abbruch durch die kk geahndet werden ist bekannt, und kann nur verhindert werden wenn man sich nicht sicher ist und garnicht erst sowas beantragt..