Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
Führerschein in Gefahr
-
am 21.10.2014 19:02:15
Hallo liebe User/Innen,
ich bekam heute einen Brief vom Landratsamt zwecks Überprüfung der Fahreignung.
"Dem Landratsamt wurde mitgeteilt, dass Sie aufgrund mehrerer Erkrankungen an starken Blutzuckerschwankungen mit Ohnmachtsanfällen leiden und deswegen nicht mehr fahrtüchtig sind.
Aufgrund des Sachverhalts bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Überprüfung Ihrer Fahrtauglichkeit wird für erforderlich gehalten. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens und/oder eine Fahrprobe anzuordnen. Die Kosten der Untersuchung/Fahrprobe sind von Ihnen zu tragen. Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Überprüfung der Fahreignung können Sie auch freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten. In diesem Fall ist die beigefügte Verzichtserklärung zusammen mit dem Führerschein bis zum 30.10.2024 an die Führerscheinstelle zurückzusenden.
Ihrer Stellungnahme bzw. einer persönlichen Vorsprache sehen wir bis zum vorgenannten Termin entgegen. Sollten wir innerhalb der Frist keine Nachricht erhalten, wird die Führerscheinstelle die Überprüfung Ihrer Fahreignung schriftlich anordnen.
Wie verhalte ich mich? Ich habe zwischendurch Unterzuckerungen, würde aber damit kein Auto fahren. Ich fahre pro Jahr zwischen 50.000 und 70.000 km im Außendienst. Ich habe BZ-Gerät und Traubenzucker dabei. Ich nehme keine Medikamente für BZ. Mein Hba1c liegt bei 6,3. Ich hatte noch nie einen Unfall und auch keine Verkehrsauffälligkeiten. Ich bin weit über 1 Million km gefahren. Dummerweise habe ich hin und wieder in einem Forum geschrieben, dass ich eine Unterzuckerung hatte, aber nicht dass ich damit Auto fahre. Im Gegenteil. Ich habe 2o12 geschrieben, dass ich deswegen NICHT gefahren bin.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Wenn ja, welche Fachrichtung? Ich benötige meinen Führerschein, da ich diesen beruflich benötige. Ich bin selbständig. Man legte mir auch gleich eine Verzichtserklärung bei, dass ich meinen Führerschein abgeben kann. Ich fahre seit 38 Jahren unfallfrei und fuhr in den letzten Jahren über 1 Million Kilometer. Erst letzte Woche fuhr ich wieder innerhalb 3 Tagen knapp 2.000 km. Ich mache regelmäßig Pausen und wenn ich etwas gegessen habe, wo ich merke es könnte zu einer Unterzuckerung kommen (KH), messe ich und esse evtl. Traubenzucker. Ohnmachtsanfälle hatte ich noch nie.
Ich würde mich über eine Antwort freuen und bitte um Verständnis, dass ich keine näheren persönlichen Angaben mache, da ich mich nicht mehr schreiben traue ... nach dem Motto: Der Feind liest mit? Ich habe selbst ein großes Forum, weshalb ich hier nicht weiß, welche Beiträge Gäste lesen können.
VG
Kampfgeist
-
am 21.10.2014 19:53:43
Hallo Kampfgeist,
wenn du keinen Unfall hattest gehe ich davon aus das du denunziert wurdest. Dann halte ich diesen Brief für eine Frechheit, ja sogar für diskreminierend.
Ich empfehle dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit dieser Angelegenheit zu beauftragen.
In §11 heißt es "Werden Tatsachen bekannt" und nicht "Dem Landratsamt wurde mitgeteilt...."
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf
§ 11 Eignung
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des
Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über
die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen
die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche
oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder
einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem......
lg
Paul
Bearbeitet von User am 21.10.2014 20:15:39. Grund: . -
am 21.10.2014 21:11:57
Hallo Kampfgeist,
wenn du keine Ohnmachtsanfälle hast und mit deinen Medikamenten auch nicht bekommen kannst, dann kann das nicht unter 5.1. der Anlage 4, Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen eingeordnet werden. Du hast bestimmt auch keine gefährlichen Hypoglykämien, sondern lediglich manchmal niedrigen BZ, mit dem man lediglich kurzzeitig leicht eingeschränkt sein kann.
Das ist erst mal nur eine Anhörung. Schreib das (siehe oben) und streite die Möglichkeit von schweren Stoffwechselentgleisungen ab. Mache es alleine oder nimm dir dazu schon einen Anwalt zu Hilfe. Falls du dann trotzdem einen Bescheid bekommst, dann brauchst du einen Anwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Möglichkeit von niedrigem BZ oberhalb von Hypoglykämien ausreicht, um so einen Bescheid auszustellen. Wenn die das trotzdem machen, brauchst du mit einem guten Anwalt aus meiner Sicht nichts zu befürchten.
Beste Grüße, Rainer -
am 21.10.2014 21:19:34
Hallo Paul,
vielen Dank für Deine Info. Ich sehe es eigentlich genauso wie Du. Ich hatte weder einen Unfall noch wurde ich in irgendeiner Weise im Straßenverkehr auffällig. Das einzige was ich habe, sind seit einigen Jahren neidische Mitmenschen. Jeder sieht was man hat, aber keiner sieht, was man dafür tut bzw. getan hat. Traurig aber wahr. Was haben diese Menschen davon. Ich verstehe es nicht. Seit Jahren werden über mich bzw. über meine Familie Gerüchte in die Welt gesetzt, Lügen erzählt und jetzt das. Soll ich meine Ärzte davon in Kenntnis setzen oder erst einmal das Gespräch bei einem Rechtsanwalt abwarten.
Ich sehe es aber schon richtig, dass man trotz Diabetes und Unterzuckerungen Autofahren darf oder ? Ich nehme kein Insulin, aber falle oftmals ca. 1 1/2 Stunden nach dem Verzehr von Süßigkeiten in eine Unterzuckerung. Da ich dies aber weiß, kann ich auch entsprechend reagieren. Ich würde niemals nach dem Verzehr von Süßigkeiten unkontrolliert Auto fahren. Die Unterzuckerungen werden bei mir durch den Magenbypass ausgelöst. Meine Diabetologin sprach vor Monaten von Diabetes Typ 3.
VG
Kampfgeist -
am 21.10.2014 22:58:14
Ist es denn wirklich möglich, obwohl weder ein Verkehrsvergehen oder Unfall stattgefunden hat, einem gleich mit Führerscheinentzug gedroht wird ?? -
am 22.10.2014 21:04:50
Hallo Kampfgeist,
bist du denn wirklich sicher, dass der Brief vom Landratsamt kommt und nicht von irgendeinem Scherzkeks?
Dem Landratsamt wurde mitgeteilt? Von wem wurde denn genau was mitgeteilt? Man fordert dich auf, deinen Führerschein in 10 Jahren abzugeben - sowas gibts im Leben nicht.
An deiner Stelle würde ich dort mal anrufen und genau nachfragen, bzw. einen Termin vereinbaren, auch um zu erfahren, wer denn was mitgeteilt hat.
Was ich auch nicht verstehe: Du unterzuckerst nach dem Verzehr von Süßigkeiten? Das kann ich mir gar nicht vorstellen - wie kommt denn sowas zustande?
Viele Grüße
Bearbeitet von User am 23.10.2014 12:00:21. Grund: Nachtrag -
am 11.11.2014 13:31:17
Hallo Kampfgeist,
wie ist die Sache denn weiter gegangen? Bin zugegebenermaßen neugierig - und auch erstaunt, dass du dich nicht mehr gemeldet hast...