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Hypogglykämien unter tierischem Insulin
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Anke
Rang: Gastam 08.03.2009 19:25:07
Zu mehr reicht doch euer Interlekt gar nicht mehr aus,als Flüchtigkeitsfehler zu Rechtschreibfehlern zu machen....daher auch völliger black out wenns um "sensorische Störungen unter Humaninsulin geht !Wenn euch die Argumente ausgehen(und das ist ein Dauerzustand)geht es nahtlos zu pers. Angriffen über -eure empathische(Lieblingswort von "uns Volker" oder pseudotrendy ) Art und Weise Mitmenschlichkeit zu praktzieren.
Traurig aber wahr ! von Anke -
Daniela
Rang: Gastam 08.03.2009 19:58:12
Hallo,
mal wieder nicht ganz korrekt der Beitrag.
Aus meinen persönlichen Erfahrungen kenne ich spät bemerkte Unterzuckerungen mit TI schon, sie sind aber seltener als mit HI, außerdem liegt der BZ-Wert mit TI höher als unter HI.
Anke, Du musst auch vorsichtig sein, was DU so von Dir gibst @Volker und Daniela ginge es noch zu gut!
Wieviele Notarzteinsätze hattest Du denn unter HI/AI?
Ich war damals quais wöchentlich auf der Notaufnahme und mit der Insulinallergie täglich!
Dein Verhalten weist darauf hin, dass Du ganz woanders hin gehörst..
Achja, Anke hat mir per Email gedroht!
Und wieviel SIE von persönlichen Daten und Geheimhaltung hält, hatte sie bereits im DDZ-Forum bewiesen (Frodo, Nennung des Arbeitgebers..). Macht sie ja auch heute noch..
Das noch zum Thema Glaubwürdigkeit.
Nur traurig, die Sache Anke..
Daniela
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Pozilei
Rang: Gastam 08.03.2009 20:05:58
Nochmal langsam zum Mitdenken für Anke:
Du bist vor Gericht gezogen, weil deine KK bzw. der MDK deiner KK dir kein tier. Insulin bewilligt haben. Tier. Insuline sind in D nicht mehr zugelassen, die gibt es jetzt nur noch mit Ausnahmegenehmigung aus dem Ausland. Dafür sind ein paar Kriterien zu erfüllen: insbes. der stichhaltige Nachweis der Notwendigkeit.
Wenn deine vorhand. "Nachweise" nicht ausreichen (das war bisher der Fall bei deiner KK u. dem MDK), muss der Unverträglichkeitstest absolviert werden. Den lehnst du aber weiterhin ab. Auch das Gericht wird nur persönl. Nachweise sehen wollen u. dich fragen, warum du den Test noch nicht absolviert hast. Dann antwortest du dem Gericht, dass du dabei sterben würdest (trotz ärztl. Aufsicht u. mit einem Glukose-Zugang im Arm!). - Also Phobie, weil völlig unbegründet u. unlogisch!! Und Phobien gehören nun mal in den Bereich der Psycho-Docs!!
Aber nach deiner Meinung musst du ja gar nichts belegen od. beweisen, weil DU das sagst (und dafür brauchst DU auch kein psych. Attest) ... Das Gericht wird das natürlich genauso sehen wie du u. deiner KK u. dem MDK den Marsch blasen ... träum weiter!
Du weißt doch sicherlich, dass es vor Gericht knallhart zugehen wird, das ist kein Kindergarten! Die Richter werden höchst wahrsch. dem MDK folgen u. dann mit Sicherh. keine in D nicht mehr zugelassenen Medikamente für unkooperative, aufsässige Patienten genehmigen!
Keine Ahnung, womit du deine Hoffnungen u. Erwartungen nährst ... Solltest du auf den Faktor Glück setzen od. auf gnädige Richter, dann wäre das höchst naiv u. dumm von dir!
Du musst das Gericht überzeugen, aber dafür hast du gar nichts in der Hand:
keinen pers. Unverträglichkeitstest u. kein eigenes EEG unter Humaninsulin (die Ergebnisse/ "sensor. Störungen im Gehirn" von ein paar wenigen anderen Leuten zählen nicht!). Rechnen kannst du bewiesenermaßen auch nicht, was man aber braucht für gutes Dm-Management ohne Hypos!
Und dein Prof. Teuscher hat dich nie untersucht, du kommst also persönlich bei seinen Fällen/Zahlen gar nicht vor!
Für deine weiteren geliebten Nonsens-Argumente wie "kriminelle Ärzte u. Pharmas" ist dein Sozialgericht sowieso nicht zuständig u. irgendwelche schwammigen Phantasie-Zahlen über X Millionen Tote wg. Humaninsulin werden auch kein Sozialgericht beeindrucken. Aber deine dämlichen KZ-Vergleiche (illegale/rechtswidrige Menschenversuche) werden die Richter dann endgültig vom Hocker hauen und erkennen lassen, wes Geistes Kind du bist ...
Wie gesagt, da sitzen keine Hampelmänner, die den Molli mit sich machen lassen! Du verträgst die Wahrheit nicht und antwortest wirr u. mit Beleidigungen (selbst bei Daniela u. Volker! Neid??) - mach DAS mal vor Gericht! von Pozilei -
gr
Rang: Gastam 08.03.2009 20:20:58
Wer macht denn Flüchtlingsfehler zu Rechtschreibefehlern? Als was du es auch hin- stellst ist völlig egal ! Falsch bleibt falsch:
- Interlekt
- praktzieren
Und: "Wenn euch die Argumente ausgehen(und das ist ein Dauerzustand)" - Wer antwortet denn generell nicht auf gestellte Fragen? Wir? Da muss ich was verpasst haben. Wozu brauchen wir denn Argumente? Um einer "Geistigabwesenden" zu antworten? Töne halt weiter, denn: wer zuletzt lacht, hat den längsten Atem und ausserdem ist das alles viel zu Trauring um Warzenschwein. -
dkalskdkd
Rang: Gastam 08.03.2009 20:22:44
Anke:
"Zu mehr reicht doch euer Interlekt gar nicht mehr aus"
DEIN Intellekt ist so bescheiden, dass du nicht einmal das Wort richtig schreiben kannst! Das merkt man auch immer wieder an deinen unsachlichen und unlogischen Antworten. Du kannst nicht mal den einfachsten Aussagen folgen. Es macht keinen Sinn mit dir!
Lass dir deinen offensichtlichen Hirnschaden endlich attestieren, du reitest doch immer so gerne auf Hirnschädigungen durch HI rum! Das hilft dir bei Gericht bestimmt weiter, würde zumindest vieles erklären und die Richter kämen sich dann wenigstens nicht so verarscht vor! :-))) -
jhg
Rang: Gastam 08.03.2009 20:36:18
@liebe Daniela
Du hast Perlen vor die Säue geworfen bei Anke !!
Sie schreibt ja sogar tatsächlich daß ihre Hypowahrnehmugsstörungen viel schlimmer sind als dein bischen Allergiegedöns !!
Du bist ok ;-) -aber Anke gehört endlich in die Klappse -für Therapie und zu ihrem eigenen Schutz -je ehr desto besser ! Das weiß sie selber aber sie will nicht und darum mag sie auch keine Psychater !! von jhg -
lkll
Rang: Gast -
klausdn
Rang: Gastam 08.03.2009 20:55:52
daß anke hinterhältig und gewissenlos ist wissen wir,
wie menschenverachtend hat sie ja gerade wieder gezeigt.
daher eine kleine denkaufgabe bis zum prozeß.
frage: was haben sie in den vergangenen 4 jahren mit dem insulin denn gemacht?
und wenn du keins bekommen hast, hast du bewiesen daß du keins brauchst.
und wenn du sagst geschenkt bekommen, haust du deinen insulinspender in die pfanne.
glück auf
von klausdn -
iko
Rang: Gastam 08.03.2009 21:08:31
die kriegt nixxx vom gericht - außer kamilletee und oneway ticket für die anstalt .....beim gericht ist endlich schluß mit lustisch!
- besser vorher noch die zeit nutzen und freiwillig endlich was tun! von iko -
Ela
Rang: Gastam 08.03.2009 23:54:52
Hallo Anke, hast du keinen Anwalt? Meine Nachbarn haben mal vor Jahren geklagt auch was wegen einer Behandlung (der Mann, aber ich weiß nicht mehr genau was es war). Die hatten einen sehr guten Anwalt und schwärmten noch lange davon was der alles vorbereitet hat und wie toll der sich angagiert hat. Sie meinen ohne den guten Anwalt hätten sie nicht gewonnen weil sie es zuerst alleine machen wollten, aber dann hätten sie viel falsch gemacht. Ich würde auch nie ohne Anwalt sowas machen.
Eine einstweilige Verfügung hast du auch nicht damit du bis zum Prozeß vorläufig das Insulin bekommen kannst? Eigentlich müßte der Anwalt dafür sorgen damit du dir nichts Ausleihen mußt. Deshalb kam ich jetzt darauf daß du entweder keinen oder keinen guten Anwalt hast?
Ela