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  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 1
    Mitglied seit: 27.06.2015
    am 27.06.2015 15:45:23
    Guten Tag an dieses Forum!
    Ich freue mich, mit Einzug des Internets in unser Heim, mich bei euch vorstellen zu dürfen.

    Ich bin 59jahre alt und habe, bedingt durch mein Diabetes, einen Schwerbehindertenausweis von 50%. Ich arbeite seit über 14Jahren für eine Sicherheitsfirma im 12std schichtbetrieb. In den letzten Jahren hat sich meine gesundheitliche Verfassung so verschlechtert (z.b Probleme mit den Beinen, starker Bluthochdruck, usw (alles ärztlich vermerkt), dass ich die Arbeit nicht mehr lange ausführen kann. Ich habe gelesen, dass wenn ich vorzeitig in Ruhestand gehen möchte, mir mit jedem Monat den ich Vorzeit in Rente gehe, 0,3% der Altersrente abgezogen werden. Gilt dieses auch, wenn ich schon über 40jahre eingezahlt habe bzw gibt es eine Möglichkeit die es mir erlaubt, frühzeitig in Rente zu gehen ohne derartig große Abzüge zu bekommen?
    Schon einmal vielen Dank im Voraus dafür, dass sie sich die Zeit genommen haben mich anzuhören.
    Mit freundlichen Grüßen
  • ferrato

    Rang: Gast
    am 27.06.2015 18:18:04
    Hallo,
    Die 40-jährige Beitragszahlung bezieht sich (meines Wissens nach) auf die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies ist die Voraussetzung hierfür.
    Als Schwerbehinderter hast Du aber auch das Recht, Dich von Mehrarbeit befreien zu lassen. Dabei ist alles Mehrarbeit, was über die gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag hinausgeht. Da das aber, wie ich mir in Deinem Fall wegen der 12 Std Schichtarbeit nicht ohne "Diskussionen" mit dem Arbeitgeber abgehen wird, vorstellen kann, solltest Du Dich unbedingt vorher mit dem Integrationsamt (bei uns heißt es noch Versorgungsamt) in Verbindung setzen. Es soll ja Arbeitgeber geben, die damit nicht immer einverstanden sind, obwohl sie nichts dagegen machen können.
    Wegen der Rente würde ich mich unbedingt mal mit meinem Arzt beraten. In der Regel wird dann ein Rentenantrag gestellt, die Rentenversicherung schickt Dich in eine REHA, in der festgestellt werden soll, ob Du noch Arbeitsfähig bist und dann geht das seinen Gang. Und da Du eh nur noch vier Jahre vor Dir hast, kann ich mir vorstellen, dass da etwas gehen könnte. Aber in Rentenfragen bin ich jetzt nicht der ausgewiesene Fachmann.
    Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg beim "Kampf" um die Rente.
    Bearbeitet von User am 27.06.2015 18:19:12. Grund: Korrektur
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    Beiträge: 89
    Mitglied seit: 15.03.2015
    am 27.06.2015 20:13:26

    gelöscht wegen Irrtum
    Bearbeitet von User am 27.06.2015 20:19:21. Grund: *
  • Rang: Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 12
    Mitglied seit: 14.03.2014
    am 27.06.2015 20:36:05
    hi rainer1956,

    ob du mit schwerbehinderung von 50% schon jetzt ohne abschläge in rente gehen kannst weiß ich nicht. eventuell den grad der schwerbehinderung erhöhen lassen? wird aber sicher nicht einfach.

    für die jahrgänge 1951 und 1952 gibt es folgende regelung:
    wer 45 jahre gearbeitet hat kann mit 63 jahren in rente gehen. ab 1953 muss man pro jahr dann 2 Monate länger arbeiten., d. h. für dich: du könntest regulär mit 63 jahren und 8 Monaten in den Ruhestand.

    ansonsten schliesse ich mich dem tipp von ferrato an.

    gruß,

    wusselinchen


    Bearbeitet von User am 27.06.2015 20:37:29. Grund: tippfehler korrigiert
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    Beiträge: 139
    Mitglied seit: 27.06.2015
    am 28.06.2015 18:01:50
    Hallo,

    mir ( ebenfalls 50% SB ) ist bekannt, dass man als Schwerbehinderter 50 % ohne Rentenabzüge nach einer Beitragszeit ( 35 Jahre, ununterbrochen ) mit 63 in Rente gehen kann.
    Gehe am Besten sofort zu einer Rentenberatungsstelle und lasse Dich nicht abweisen!