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Typ II - GdB abgelehnt
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Nachtrag
Rang: Gastam 19.02.2009 14:37:47
50%GdB können schon weitreichende Vorteile haben,z.B. die Gleichstellung,Urlaubsansprüche u.v.a.m. von Nachtrag -
Gr
Rang: Gastam 19.02.2009 15:24:37
"Wenn und das weiß man ja nicht weitere Erkrankungen zum Beispiel dazu kommen kanns mehr an GdB werden..." und wenn die Welt keine Kugel wäre, wäre sie immer noch eine Scheibe!
Bisschen Panik machen?? Da der Diabetes nicht weg geht (höchstens schlimmer wird), gehen die
10 oder 20% ja nicht verloren. Was hat denn der GdB mit der Rente zu tun - jibbet da mehr? -
klausdn
Rang: Gastam 19.02.2009 16:54:07
es werden nie die einzelnen prozente addiert sonden anteilmäßig berücksichtigt.
wer 50%gdb hat braucht sich nicht gleichstellen zu lassen. das machen die mit 30+40%.
wer ab 50%=einen ausweis hat kann mit zb 63j statt 65j in rente ohne abzüge gehen, jetzt statt mit 67j mit ?.
auch wer mit 60j in rente geht hat damit weniger abzüge.
ein versuch ist nie verkehrt, nur man sollte die erwartungen nicht zu hoch setzten. -
gr
Rang: Gastam 19.02.2009 17:24:20
Lest mal hier:
www.agsv.nrw.de/SV_-_Infos/Rente/index.php ! -
klaus nachtr.
Rang: Gastam 19.02.2009 18:14:50
weshalb sollen wir dort lesen anke?
alles was dort steht gilt nur mit gdb ab 50%, genau wie schon tausendmal geschrieben.
und die muß man erstmal bekommen. -
Ojima
Rang: Gastam 20.02.2009 01:58:17
Hallo Anonym,
warum hast Du nur GdB 30 mit einem künstlichen Hüftgelenk? In meiner Verwandschaft ist eine Person mit einer Prothese bei GdB 40 eingestuft worden.
Allein deswegen lohnt es sich genau nachzufragen und Widerspruch einzulegen.....der DM T2 dagegen lohnt sich ja wohl kaum...aber Hüfte. Irgendwann ist auch die zweite Seite nicht mehr zu retten...dann steigt der GdB sowieso. Also: gut aufpassen.
Alles Gute wünscht Ojima -
klausdn
Rang: Gastam 20.02.2009 14:11:53
hallo ojima,
gute frage weshalb hast du...?
weil er nicht mehr bekommen hat.
es gibt keine einheitlichen bescheide, ist von amt zu amt , von bl zu bl, selbst von sachbearbeiter zu sachbearbeiter verschieden.
selbst t 1 mit pumpe bekommen 40-50%, manchmal nach einspruch manchmal nicht.
gleichstellen kann man sich ab 30%, nur das nutzt hier nicht.
grundsätzlich kann ich nur empfehlen, den erstantrag gleich vom krankenhaus dem sozialen dienst gleich mit den ärztlichen attesten dabei stellen zu lassen.
(einfach weil da die richtigen stempel drauf sind)
danach ist der vdk, oder sovd nützlich, da es mehr aufmerksamkeit des bearbeiters bringt wenn ein renomierter verband schreibt als heinrich mustermann.
das nennt sich verschlechterungsantrag.
hüfte, +bluthochdruck+dm+ noch etwas. und dann sehen und dann ev einspruch.
einfach deshalb wenn jetzt der einspruch abgelehnt wird, hat ein verschlechterungsantrag weniger chancen.
mfg. klaus von klausdn -
Tom
Rang: Gastam 04.03.2009 14:43:13
@Anke. Schwer einstellbar. mmh, wie definierst du das?
Es gib sicher auch den Patienten, der sich keinen Kopf um sein BZ-Managament macht, schlampig damit umgeht und dem Arzt erzählt: Ich mach alles richtig, aber die BZ-Werte sind dennoch hoch. Kein Arzt der Welt kann das Gegenteil beweisen.
Bei einer Schwerbehinderung geht es doch um ständig andauernde bleibende gesundheitliche Schäden. Und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, durch das Installieren eines künstlichen Hüftgelenkes sieht man vielleicht die Funktion des Hüftgelenkes als wiederhergstellt. Also ich vermute das jetzt mal.Wenn das nicht gelänge und das Gelenk müsste versteift werden, so wie man das früher gemacht hat, ginge man vielleicht eher von einer Schwerbehinderung aus.
Und ähnlich wird das sicher betrachtet bei Dm, wobei: wird nicht sogar ein Unterschied gemacht zwischen den Tablettern und INSULINERn bei der Gradberechnung?
von Tom