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Schwerbehinderung Antrag

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    Mitglied seit: 01.08.2016
    am 04.10.2016 08:47:22 | IP (Hash): 2085731408
    Hallo,

    gibt es hier Diabetiker Typ2 mit ICT, welche einen Schwerbehindertenausweis haben bzw. beantragt haben.

    Ich wollte da eventuell demnächst einen Antrag stellen. Ich arbeite zurzeit im öffentlichen Dienst und hatte die letzten 2 Jahre viele Krankheitstage. Letztes jahr waren es ca 45tage(bis September). Von September letzten jahr bis dieses Jahr habe ich wieder mehr als 30 tage gehabt. Ich werde jetzt einen betriebliche Eingliederungsmanagement(BEM) machen. Ich habe angst das ich bald eventull eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten könnte. Wobei das erst wohl erst dann eventull passieren würde, wenn ich im nächsten jahr wieder mehr als 30 tage krank bin. Dann wäre ich 3 jahre hintereinander mehr als 30 tage krank. Leider habe ich im April bei einem Gespräch mit dem personalarbeiter gesagt, das ich Diabetiker bin. Deshalb würden sie sogar eine Begründigung für eine Kündung haben,da ja diabetes zu einer chronischen Krankheit zählt. Man muss aber auch sagen das ich seit dem ICT(April) nur noch 12 tage krank war auf 6 monate bezogen. Das könnte man bei einer eventuellen Kündigung miteinbeziehen. Das meine Therapie angepasst wurde. Ich will aber nun durch einen Schwerbehindernausweis bzw. zumindest eine Gleichstellung einen besonderen Kündigungsschutz erhalten. Wie sieht ihr meine Chance? Wie muss ich vorgehen?

    Folgende Krankheiten:
    - Diabetes Typ 2 mit ICT(seit April 16)
    - arterielle hypertonie(leicht/mittel)
    - Schilddrüsenerkankung(Hashimoto)
    - Wirbelsäule probleme(genaue Diagnose folgt noch)

    Zumindest 30% GdB müsste ich laut Internetrecherchen erhalten.
    Bearbeitet von User am 04.10.2016 09:04:49. Grund: d
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    am 04.10.2016 09:41:28 | IP (Hash): 1743451952
    Mit viel Arbeit und Mühen wird es Dir gelingen einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, ob jedoch der Grad der Behinderung ausreicht um den Kündigungsschutz zu erreichen ist meiner Meinung nach fraglich.
    Dennoch, mit Bescheinigung vom Arzt, Übersicht über ITC, besonders Deine Angaben zum täglichen messen des Blutzuckers und Insulingaben ( beides sollte mit mind. 4x angegeben werden ), Vorlage Auszug aus dem Diabetikertagebuch u. einigem mehr bekommst Du einen GdB ( Grad der Behinderung ).
    Nicht vergessen: in der Steuererklärung eintragen, senkt Dein Steueraufkommen.


    Und, nicht aufgeben wenns beim ersten mal nicht klappt, Widerspruch einlegen; neuen Antrag = nicht lockerlassen


    PS.: bei einer Kündigung vom Arbeitgeber wegen Deinen Krankheiten, am nächsten Tag sofort zum Sozialgericht ( kostenfrei für Kläger ), n ichts Anderes - sofort klagen; parallel möglicherweise auch beim Arbeitsgericht
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    am 04.10.2016 09:45:53 | IP (Hash): 2085731408
    falkreiner1948 schrieb:
    Mit viel Arbeit und Mühen wird es Dir gelingen einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, ob jedoch der Grad der Behinderung ausreicht um den Kündigungsschutz zu erreichen ist meiner Meinung nach fraglich.
    Dennoch, mit Bescheinigung vom Arzt, Übersicht über ITC, besonders Deine Angaben zum täglichen messen des Blutzuckers und Insulingaben ( beides sollte mit mind. 4x angegeben werden ), Vorlage Auszug aus dem Diabetikertagebuch u. einigem mehr bekommst Du einen GdB ( Grad der Behinderung ).
    Nicht vergessen: in der Steuererklärung eintragen, senkt Dein Steueraufkommen.


    Und, nicht aufgeben wenns beim ersten mal nicht klappt, Widerspruch einlegen; neuen Antrag = nicht lockerlassen


    PS.: bei einer Kündigung vom Arbeitgeber wegen Deinen Krankheiten, am nächsten Tag sofort zum Sozialgericht ( kostenfrei für Kläger ), n ichts Anderes - sofort klagen; parallel möglicherweise auch beim Arbeitsgericht



    Wieso denkst du das es fraglich ist? Mit ICT ist es wohl überlicherweise das man 30% GdB bekommt, das würde ja für einen besonderen Kündigungsschutz reichen.
    Bearbeitet von User am 04.10.2016 09:47:36. Grund: df
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    am 04.10.2016 10:21:41 | IP (Hash): 1395249891
    Moin, Moin stevv20,

    bitte gehe folgenden Weg:

    Mitgliedschaft im VDK oder SoVD - welche Beratungsstelle gerade in Deiner Nähe ist.
    Die Kosten ca. 6,00 € im Monat.

    Die sind absolut kompetent und beraten Dich erstklassig.


    LG Rolf



    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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    am 04.10.2016 10:32:36 | IP (Hash): 2085731408
    Lighthouse schrieb:
    Moin, Moin stevv20,

    bitte gehe folgenden Weg:

    Mitgliedschaft im VDK oder SoVD - welche Beratungsstelle gerade in Deiner Nähe ist.
    Die Kosten ca. 6,00 € im Monat.

    Die sind absolut kompetent und beraten Dich erstklassig.


    LG Rolf



    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.



    Hallo Rolf,

    ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was ist der Vorteil von der VDK?
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    am 04.10.2016 13:15:51 | IP (Hash): 1395249891
    Moin, Moin stevv20,

    schlicht und ergreifend:

    KNOW-HOW

    Die machen nichts anderes als Sozialberatung und sind absolute Spezialisten
    auf ihrem Gebiet. Wird Dir hier wohl jeder bestätigen.

    LG Rolf



    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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    am 04.10.2016 19:08:17 | IP (Hash): 1009420696
    Lighthouse schrieb:
    Moin, Moin stevv20,

    schlicht und ergreifend:
    KNOW-HOW
    Die machen nichts anderes als Sozialberatung und sind absolute Spezialisten
    auf ihrem Gebiet. Wird Dir hier wohl jeder bestätigen.



    Nein, das kann ich nicht bestätigen. Jeder der sich dem VDK anvertraut hat braucht hinterher einen kompetenten Anwalt. Bzw. gehört dein Anliegen in die Hände der Gewerkschaft. Nirgendwo kennt man Arbeitsrechte besser als dort. Und nirgendwo weiß man besser, wie das Versorgungsamt des jeweiligen Ortes auf Kündigungen reagiert.

    Grundsätzlich musst du erst mal klären lassen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist.

    Alles Gute!
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    am 04.10.2016 21:15:02 | IP (Hash): 1872848431
    stevv20 schrieb:
    Leider habe ich im April bei einem Gespräch mit dem personalarbeiter gesagt, das ich Diabetiker bin. Deshalb würden sie sogar eine Begründigung für eine Kündung haben,da ja diabetes zu einer chronischen Krankheit zählt. Man muss aber auch sagen das ich seit dem ICT(April) nur noch 12 tage krank war auf 6 monate bezogen. Das könnte man bei einer eventuellen Kündigung miteinbeziehen. Das meine Therapie angepasst wurde.

    Hallo Stevv,

    lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Bei eine personenbedingten Kündigung kommt es überhaupt nicht darauf an, wie oft und wie lange du in der Vergangenheit krank gewesen bist. Auch eine chronische Krankheit ist an sich kein Grund, es zählt einzig und alleine die Prognose. Dein Arbeitgeber muss nachweisen, dass du in Zukunft übersurchschnittlich oft krankheitsbedingt ausfallen wirst, Mit der Therapieänderung auf ICT hast du ihm das schwer gemacht und kannst jederzeit glaubhaft das Gegenteil versichern. Versuche deinen Diabetes gut im Griff zu behalten, dann fällst du in Zukunft nicht überdurchschnittlich oft aus und brauchst keine Kündigung zu befürchten.

    Den Antrag kannst du ja trotzdem stellen, aber darauf würde ich mich weniger verlassen.

    Beste Grüße, Rainer
    Bearbeitet von User am 04.10.2016 21:17:25. Grund: .
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    am 05.10.2016 07:41:07 | IP (Hash): 2085731408
    Danke Rainer,

    ich denke auch das die Prognose eindeutig besser geworden ist. Das sieht man an den Verlauf der Krankheitstage. Trotzdem ist es mein Ziel nächstes jahr auf unter 30 tage Krank zu bleiben. Das wird aber auch sehr schwer, da ich auch eine Kur machen muss, wegen meinen Rückenbeschwerden(geht 15 tage). Ich hoffe mal das das nicht dann zu Krankheitstagen zählt. Eine Kündigung gegen mich ist zurzeit denke ich auch schwer, aber wenn ich halt die nächsten 2-3 jahre wieder jeweils mehr als 30 tage Krank bin, dann haben die gute Gründe, denke ich. Ich werde mich bezüglich Behindernausweis bzw. Gleichstellungstatus beschäftigen, nachdem ich einen guten Diabetalogen gefunden habe. Das wird wohl erst November/Dezember der Fall sein. Dannach werde ich das schon machen. Und hoffe das ich mindestens 30% GdB bekomme.

    Grüße

    Stevv
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    am 05.10.2016 10:52:51 | IP (Hash): 1905900770
    Beim Diabetes kommt es nicht darauf an welcher Typ vorliegt, das einzige was zählt ist das Therapieschema u. die vorhandenen Einschränkungen.
    Als Typ 2 m. ICT wurde mir vom hessischen Amt für Versorgung u. Soziales XXXstadt ein GdB von 40 zuerkannt. Ich habe (ohne VdK u. ohne Anwalt!) geklagt u. (nach einer 10 minütigen Verhandlung) einen GdB von 50 via Anerkenntnisurteil bekommen.

    schrieb:
    Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich
    mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in
    Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der
    körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche
    Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden
    auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
    Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise
    Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert
    sein. Der GdS beträgt 50.


    Quelle.: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

    Anhaltspunkte kann man unter http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf u. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile finden.
    Hypertonie u. Wirbelsäulenprobleme könnten ggf. zu einem (von mir geschätzten!) Gesamt-GdB von 50-70 führen. Schilddrüsenerkrankungen (Unter-/Über-funktion) werden i.d.R. nicht gewertet da gut therapierbar.