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Schwerbehinderung Antrag
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am 05.10.2016 11:18:24 | IP (Hash): 2085731408
Danke Poth für die Informationen. Denke 30% werde ich sehr wahrscheinlich bekommen, ob es 50% werden, wird sich zeigen. Dafür bräuchte ich auch gute Ärzte, denke ich mal. Also, die alles ausführlich erläutern. Oder wie funktuoniert das ganze? Wie muss ich den alle Krankheiten "beweisen" ? Wahrscheinlich durch schriftliche Ärztliche befunde oder? Demnächst habe ich auch eine Magenspiegelung. Vielleicht habe ich auch einen Refluxmagen, mal sehen, was dabei rauskommt.
Gruss
Stevv -
am 05.10.2016 12:11:21 | IP (Hash): 1424537353
Wichtig sind (durch Fachärzte!) gesicherte Diagnosen, aktuelle Arztbriefe, regelmäßige (Fach)Arzttermine, geführte Tagebücher (z.B. in elektronischer Form) u. eine ausführliche Aufstellung der Einschränkungen (beruflich u. privat!).
Bevor man den "Antrag auf Feststellung eines GdB" stellt, sollte man mit den (Fach)Ärzten reden u. diese wissen dann schon wie sie was formulieren müssen.
Es wird immer wieder berichtet das man vom "Versorgungsamt" zunächst einen niedrigeren GdB zugesprochen bekommt. Dann sollte man, zunächst fristwahrend, Widerspruch einlegen u. die gutachterliche Stellungnahme anfordern.
Aus der gutachterlichen Stellungnahme konnte ich z.B. entnehmen das sich der "Medizinalrat" auf veraltete Arztbriefe bezog, sich nicht erst die Mühe gemacht hat bei den Fachärzten aktuelle anzufordern u. anscheinend gar nicht verstanden hat was "ICT" überhaupt ist bzw. wie diese zu bewerten ist - Der "Medizinalrat" ist auch im Widerspruchsverfahren nicht von seiner Meinung abgewichen...
Bei der Verhandlung hat der Vertreter des Versorgungsamtes innerhalb von wenigen Minuten eingelenkt als ich (obwohl ich dies bereits beim Antrag u. der Widerspruchsbegründung geschildert hatte!) erklärt habe das ich 4-7 mal am Tag Insulin spritze, es in der Vergangenheit zu Unterzuckerungen mit BZ-Werten von 40mg/dl gekommen ist, ich Unterzuckerungen nur bedingt wahrnehme u. eine Fremdhilfe (da Single u. alleine im Haushalt) nur bedingt zu erwarten ist.
Die in der Klageschrift benannten beruflichen u. privaten Einschränkungen musste ich nicht noch einmal aufzählen.
In div. Facebook-Gruppen u. Foren kann man nachlesen das die Qualität der VdK-Verbände regional teilweise sehr unterschiedlich sind u. ein Fachanwalt für Sozialrecht kostet auch erstmal Geld.
Im Internet gibt es div. Formulierungshilfen u. falls man es nicht hin bekommt, dann kann man seine Klage auch bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben - Der Mitarbeiter hilft einem also beim formulieren der Klage u. man muss (meiner Meinung nach!) nur darauf achten das man bei der Klage nicht schon selbst einen (ggf. zu niedrigen) Gesamt-GdB angibt bzw. den Gesamt-GdB deckelt. -
am 25.01.2017 14:39:19 | IP (Hash): 19386010
Hallo,
als erstes musst du den Antrag auf Schwerbehinderung bei deinem zuständigen Versorgungsamt stellen, dies wird dich dann zu einem von denen bestimmten Gutachter überweisen. Bei Ablehnung sofort Widerspruch einlegen... Ich denke GdB 40% müsste drin sein. Good Luck