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Schwerbehindertenausweis

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    Rang: Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 19
    Mitglied seit: 27.11.2016
    am 07.12.2016 12:06:12 | IP (Hash): 582207765
    Hallo Leute,

    ich war heute beim Diabetologen und er hat gesagt, dass ich in einigen Wochen einen Schwerbehindertenausweis beantragen könnte (wenn ich wollte). Ich müsste dafür mein Diabetestagebuch weiterführen und die jeweilig errechneten Insulindosen eintragen.

    ich hab im Internet folgendes zum GdB gefunden:

    Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt.
    Der GdB beträgt 0.

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung.
    Der GdB beträgt 20.

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung.
    Der GdB beträgt 30-40.

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
    Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.
    Der GdB beträgt 50

    Habt ihr eigentlich einen solchen Ausweis? Ist das eher vorteilhaft?
    Was meint ihr?
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 1905
    Mitglied seit: 14.11.2014
    am 07.12.2016 13:05:06 | IP (Hash): 2108455638
    Hi!

    Der Schwerbehindertenausweis kann mehr Urlaub und Steuervorteile bedeuten, manche Arbeitgeber erfüllen damit gerne die Quoten.
    Dummerweise hängt es vom Sachbearbeiter ab, inwieferen der Teil mit den gravierenden Einschnitten gewürdigt wird.

    zoki1984 schrieb:
    die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss,

    und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind,

    erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
    Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.
    Der GdB beträgt 50



    Es gibt einige, die auf anhieb GdB 50 erhalten. Dagegen gehen viele den Klageweg, weißen auch deutliche Einschnitte neben Messen/Rechnen/Spritzen auf und kriegen trotzdem nur GdB 40.


    Versuch es, das Teil muss man ja nicht unbedingt überall vorzeigen... ;))
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Elfe

    Rang: Gast
    am 07.12.2016 17:31:19 | IP (Hash): 2072198973
    Hallo,

    schau doch mal hier - zum Thema Schwerbehindertenausweis gibt es schon Beiträge:
    http://www.diabetes-forum.de/forum/topic/4980/Diabetes-Behindertenausweis?page=1&pagesize=10
    http://www.diabetes-forum.de/forum/topic/12131/GdB
    Bearbeitet von User am 07.12.2016 17:31:44. Grund: .
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 139
    Mitglied seit: 27.06.2015
    am 07.12.2016 17:54:19 | IP (Hash): 1744622990
    Hallo Zoki,

    mit min. 5x spritzen am Tag, Nachweis vom Arzt und mit Tagebuch erhielt ich 50 % GdB.
    Als Steuerzahle hatte ich dadurch einen Freibetrag von 600,- € jährlich, manchmal Eintrittsermäßigung ( Bäder, Museen u,ä, ) und wäre ich Arbeitnehmer gewesen auch einen besonderen Kündigungsschutz.
    Jetzt als Rentner fast bedeutungslos.
    Trotzdem:
    Mache Dir die Arbeit und versuche den GdB 50 zu bekommen. Der Ausweis kostet nichts, kann hie und da von Vorteil sein.
    Auch wenn ich persönlich es nicht als Einschränkung empfand, aber 2 - 3x täglich unterwegs Blutzuckermessung und Insulin spitzen - irgendwo ist es doch eine Einschränkung und daher auch Beachtung wert.
    Bearbeitet von User am 07.12.2016 17:55:15. Grund: Rechtschreibefehler beseitigt