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Wohnbauförderung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 4
    Mitglied seit: 03.09.2014
    am 05.03.2017 18:47:34 | IP (Hash): 1226018950
    Hallo liebe User,

    Ich stehe kurz dafur mir eine Eigentumswohnung(2 Zimmer, Vorerst alleine) anzueignen, für den Selbstbezug! Und bin auf der Suche nach Förderungen)Fördungsfähige Wohnungen). Bin zum Teil auch fündig geworden, die Stadt schreibt folgendes vor:
    Grundvoraussetzung einer Förderung ist entweder mindestens ein steuerlich berücksichtigtes Kind im Haushalt oder eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. .
    ...

    Nun meine Frage, Ich habe Diabetes Typ1. Dieser wird ja bereiz als Behinderung gerechnet(30%). Ich bin gegenwärtig in einer guten Einstellung und habe auch keine Schäden, das soll auch so bleiben. Gibt es Wohnbauförderungen für Diabetiker? Oder einen Kündungsschutz bei Wohnungen die man selbst bezieht (Rauswurf, bei nicht geleisteten Kredit). Welche Möglichkeiten habe ich Fördungen zu beziehen?

    Ich habe bisher auch den Vorschlag eines Behindertenausweises meines Arztes abgelehnt, aber angesichts der verrechtlichung von Korruption (steigende Immobilienpreise, Lebensmittelpreise, öffenlicher Verkehr, Infaltion...). Sehe ich mich gezwungen nach jedem Strohhalm zu greifen! Und hoffe auch das es mit Diabetes auch Vorteile gibt.

    Welche Erfahrungen habt ihr? Was ist sinnvol? und von was ist abzuraten?

    Freu mich auf Infos und Erfahrungen

    LG

    Andreas
  • Dibein

    Rang: Gast
    am 05.03.2017 19:53:46 | IP (Hash): 153965021
    Hallo Andreas,

    Rechtlich will ich das nicht beurteilen, kann ich auch nicht da ich nicht weiß welche Möglichkeiten es da gibt.
    Moralisch kann man das gut beurteilen. Wenn du dich durch deine Krankheit behindert fühlst oder bist dann stelle einen Antrag beim zuständigen Amt auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und nutze die Erleichterungen die sich daraus ergeben. Wenn du dich nicht behindert fühlst oder bist dann stelle dich den Herausforderungen des Lebens.
    Ich denke das ist sehr individuell und man muss das am Ende für sich selbst Entscheiden.
    Absolution wird das hier glaube ich nicht geben.;)

    PS: wie ist das denn mit der von dir erstgenannten Bedingung? Kind im Haushalt?;)


    Viele Grüße

    Dirk


    ---
    DO NOT FEED THE TROLL!!!
    Bearbeitet von User am 05.03.2017 19:59:47. Grund: ps
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5070
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 05.03.2017 20:59:24 | IP (Hash): 700463352
    andreas2 schrieb:
    Oder einen Kündungsschutz bei Wohnungen die man selbst bezieht (Rauswurf, bei nicht geleisteten Kredit).

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so etwas gibt. Nicht einmal im Mietrecht, ist etwas konkretes dazu verankert. Nach diesen für mich vernünftig klingenden Ausführungen
    http://www.jurarat.de/schwerbehinderung-kuendigungsfrist-von-vermieter
    ist es Behinderten bestenfalls möglich, die Kündigungsfrist etwas verlängert zu bekommen. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass dein Typ1-Diabetes, den du gut im Griff hast, für eine unzumutbare Härte ausreicht.

    Beste Grüße, Rainer
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 05.03.2017 22:26:31 | IP (Hash): 1210272383
    andreas2 schrieb:
    Hallo liebe User,


    Grundvoraussetzung einer Förderung ist entweder mindestens ein steuerlich berücksichtigtes Kind im Haushalt oder eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. .




    ..und, ja...da fängt das Problem an. Es ist für Diabetiker, wenn keine Folgekrankheiten vorliegen, nach der Verschärfung der Rechtslage und Gerichtsurteile, fast unmöglich 50 v.H zu bekommen. Insulinpflichtige Menschen kommen nicht über 40 v.H. hinaus.

    Im "Deutscher Gesundheitsbericht. Diabetes 2017" zeigt die DDG das Diabetiker im Alltag oft sozial und ökonomisch benachteiligt sind. Etwas, was der Weisheit der Gerichte und des Gesetzgebers volkommen abgeht.


    http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/diabetes/article/926263/ausgeschlossen-diabetiker-alltag-oft-benachteiligt.html

    https://openjur.de/u/636160.html




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    DO NOT FEED THE TROLL!!!
    Bearbeitet von User am 05.03.2017 22:38:51. Grund: Quellenangaben
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 2
    Mitglied seit: 06.03.2017
    am 06.03.2017 16:56:13 | IP (Hash): 1076521053
    Hallo alle zusammen,
    ich bin ganz neu im Forums und werde in einem anderen Blog meine Frage noch stellen. Zu der Frage bezüglich Förderungsmöglichkeiten muss ich aus meiner Erfahrung als Baufinanzierungspezialist dir leider sagen, dass es schon seit Jahren keine Förderungen für eigengenutzte Immobilien gibt. Das soll heißen weder die KfW noch die LAKRA bieten hier Programme an. Die einzige Option die mir einfällt wäre direkt bei der Stadt nachzufragen ob es hier Sonderprogramme gibt.

    Sorry das ich leider keine positive Optionen nennen kann.
    Viele Grüße
    Sündenbock