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Einspruch einlegen bei der Krankenkasse

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    am 01.09.2017 15:18:15 | IP (Hash): 574027163
    TypEinser
    Das Rezept des Arztes reicht nicht aus, weil da steht in der Regel nur:
    Name: des Patienten, Geburtsdatum, Krankheit
    Sache: Dexcom G5 mit Zubehör ( als Beispiel )

    Die Krankenkassen wollen aber da etwas mehr aus verständlichen Gründen
    für so ein teures Gerät und bestehen deshalb auf einem detailliert
    begründeten Attest / Begründung des behandelnden Arztes.

    So hatten wir es auch machen müssen wie es viele auch gemacht haben.

    .
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    am 01.09.2017 19:11:15 | IP (Hash): 1662128011
    Heliflieger schrieb:
    Nur mal allgemein was hinzufügen möchte. Mir wurde noch beigebracht, die Widerspruchsfrist verlängert sich um die Zeit welche man in Urlaub war, sofern man diesen Urlaub mit Unterlagen glaubwürdig belegen kann.



    Jein. Die Frist kann man nicht verlängern lassen. Aber - was im Endergebnis ähnlich ist - man kann bei unverschuldetem(!) Vesäumen "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen.
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    am 01.09.2017 19:16:57 | IP (Hash): 1662128011
    Adhka schrieb:
    Tarabas
    Als Zusammenfassung in DE :
    Der Gerichtspräsident ist ein Richter, der an der Spitze des Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden Institution (Behörde) steht. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Gericht.
    Der Gerichtspräsident konzentriert sich auf die richterliche Tätigkeit.
    Der Gerichtspräsident vertritt das Gericht gegen außen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit anderen Behörden.

    Das vertreten gegen aussen, erklärt weshalb Urteile seine Unterschrift haben.

    .



    AAAAAAAUUUAAAAAA!

    Sorry, ich weiß du trollst hier rum, aber das tut nun wirklich einfach nur noch weh.

    "Spricht man vom Gerichtsaufbau, bezeichnet der Begriff Gericht eine Behörde (so z. B. AMTSgericht). Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt. Behördenleiter sind Gerichtspräsidenten oder aufsichtführende Richter, die einem Präsidium vorstehen"

    Alles, was die Behörde angeht (also zb ist sie ja Dienstherr auch von anderen Angestellten), da ist der Gerichtspräsident der Vertreter. Alles, was ein Gericht als Spruchkörper macht (und das ist alles, was ein Gericht an Rechtsprechung macht), da hat der Präsident absolut gar nichts zu sagen oder tun. Auch nicht unterschreiben.

    Aber die Art wie du juristische Texte (hier aus der Wikipedia) ohne jeden Sinn für den Zusammenhang zitierst, so machst du das auch mit medizinischen. Leider.
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    am 01.09.2017 19:32:50 | IP (Hash): 688584431
    Tarabas schrieb:
    Heliflieger schrieb:
    Nur mal allgemein was hinzufügen möchte. Mir wurde noch beigebracht, die Widerspruchsfrist verlängert sich um die Zeit welche man in Urlaub war, sofern man diesen Urlaub mit Unterlagen glaubwürdig belegen kann.



    Jein. Die Frist kann man nicht verlängern lassen. Aber - was im Endergebnis ähnlich ist - man kann bei unverschuldetem(!) Vesäumen "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen.



    Stimmt.. genau so war es.. lang, lang ist's her bei mir. :)