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Einspruch einlegen bei der Krankenkasse
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am 31.08.2017 06:21:54 | IP (Hash): 346716543
Tarabas schrieb:
Oh je, jetzt versucht sich unser Forentroll auch noch an Jura ...
... und er ist darin genauso unwissend wie auf dem Gebiet der Medizin.
Bearbeitet von User am 31.08.2017 21:00:42. Grund: .1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 31.08.2017 06:53:21 | IP (Hash): 551993310
Danke gut bekannter Rainer Tr . . tel !
( Scharlatan )
Das von dem wo behauptet dass Insulin nicht ins Gehirn kann oder von dort
heraus und hat nur übersehen dass es sich hierbei um ein Hormon handelt.
.
Bearbeitet von User am 31.08.2017 07:19:07. Grund: Komplettierung -
am 31.08.2017 07:14:58 | IP (Hash): 975638313
Rainer schrieb:
... und er ist darin genauso unwissend wie auf dem Gebiez der Medizin.
Was er mit seiner Frage eindrücklich unter Beweis stellt:
Adhka schrieb:
Erkläre doch bitte weshalb die Urteile meistens auch vom Gerichtspräsidenten unterzeichnet sind ?
Und nun wird wieder sein bekannt kreativ-originellles Posting folgen, in welchem er offensichtlich ein Trauma mit einem CH-Forenadmin zu kompensieren versucht. Leider, wie bei so vielem, auf der falschen Fährte.
Bearbeitet von User am 31.08.2017 07:17:35. Grund: .7 Benutzer dankten für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 31.08.2017 07:20:13 | IP (Hash): 551993310
Das Geschreibsel von Beobachter ( Hut ) wie üblich stellt nicht mehr, als nutzloses Zeilenfüllmaterial dar !
Irgendetwas Positives oder Hilfreiches ist von dem nicht zu erwarten.
Der bestätigt nur seine Bedeutungslosigkeit.
Niemand Braucht Seinen Senf !
Als Profilneurotiker und seinem Verhaltensmuster sollte der sich behandeln lassen.
Siehe hier : http://www.diabetes-forum.de/forum/user/1549
.
Bearbeitet von User am 31.08.2017 16:42:44. Grund: Komplettierung -
am 31.08.2017 23:11:02 | IP (Hash): 1662128011
Adhka schrieb:
Tarabas – Unser OberTroll
Von wo weisst Du das alles .
Rechtskunde. Unterteilung der Gerichtsbarkeit in unterschiedliche - NICHT WECHSELSBARE - Gerichtsbarkeitzuständigkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Zivilgerichte, Strafgerichte, Finanzgerichte) ist schlicht Basiswissen.
schrieb:
wenn man nicht weiter zum Landessozialgericht will und von dem Nichtstun des
Gerichtpräsidenten als verantwortlicher der Richter .
Ich weiß nicht, wo Du Deinen unterschiedlichen Lebensgeschichten nach eigentlich lebst, aber in Deutschland gibt es keinen richterlichen Vorgesetzen oder so. Jeder Richter ist in seinen Verfahren absolut unabhängig und nur die nächste Instanz kann ihn aufheben. Kein Gerichtspräsident derselben Instanz.
schrieb:
betreffend Kosten hast Du von dem auch nichts erwähnt :
Wichtig: Als Ausnahme von der grundsätzlichen Kostenfreiheit muss derjenige mit der Auferlegung von Gerichtskosten rechnen .....
Hab ich nicht? Wo hast du denn diese Info her? Oh, etwa aus dem Link, den ausgerechnet ICH genannt habe? Hm ... das ist dann also ein "Nichterwähnen"
schrieb:
Erkläre doch bitte weshalb die Urteile meistens auch vom Gerichtspräsidenten unterzeichnet sind ?
Wie sollte ich etwas erklären, was Du dir nur ausgedacht hast?
3 Benutzer dankten für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 31.08.2017 23:41:57 | IP (Hash): 1984129808
Tarabas
Als Zusammenfassung in DE :
Der Gerichtspräsident ist ein Richter, der an der Spitze des Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden Institution (Behörde) steht. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Gericht.
Der Gerichtspräsident konzentriert sich auf die richterliche Tätigkeit.
Der Gerichtspräsident vertritt das Gericht gegen außen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Das vertreten gegen aussen, erklärt weshalb Urteile seine Unterschrift haben.
. -
am 01.09.2017 08:23:30 | IP (Hash): 2108455638
Tobias schrieb:
Guten Tag zusammen,
ich habe ein kurze Frage: Weiß zufällig jemand wie oft man bei einer Ablehnung des CGM-Systems der Krankenkasse Einspruch einlegen darf?
Viele Grüße an alle
Guten Morgen!
Hier ein Link zum Fachmann:
https://rechtsfragenblog.de/wie-reagiere-ich-auf-eine-ablehnung-eines-hilfsmittelantrages
1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 01.09.2017 14:37:17 | IP (Hash): 722977261
Der Link vom TypEinser ist allgemein gut, aber es steht nur dass man Begründen
muss, aber dass das auch nach Möglichkeit mit einem Attest des behandelnden
Arztes zu erfolgen hat, in diesem Fall nicht von einem Hausarzt sondern eines
Dr. Diabetologen für so eine teure Sache, das steht da leider nicht geschrieben.
Da muss auch erwähnt werden, dass bereits bei der Antragsstellung bei der
Krankenkasse ein entsprechendes Attest des Dr. Diabetologen mit dem Antrag
eingereicht werden sollte und das im eigenen Interesse um erfolgreich zu sein.
„Aus dem Attest des behandelnden Dr. Diabetologen muss hervor gehen, dass so
ein CGM-System mit Alarm für die nötige Therapie des Typ 1 Patienten zwingend
ist um die Glukose entsprechend kontrollieren zu können und so auch vor
möglichen lebensbedrohlichen Situationen verursacht durch Unterzuckerung zu
bewahren und dies insbesondere auch in der Nacht während der Patient schläft
und nicht realisieren kann, dass die Glukose in einen lebensbedrohlichen sehr
tiefen Bereich gelangen kann.“
( Der Patient muss beim Arzt auf solch ein Attest insistierend bestehen, aber
es gibt Ärzte welche so etwas nicht gerne machen, weil sie sich beim vorhan-
denen DE Krankenkassen- System und Macht nicht unbeliebt machen wollen. )
Das hatten wir so bei der Antragstellung für unseren Sohn bei der Krankenkasse
gemacht mit Attest des behandelnden Dr. Diabetologen und so ist es überhaupt
nicht zu einer Ablehnung gekommen, sondern wurde auf Anhieb genehmigt.
Die Krankenkassen wollen sicher sein, dass bei der Antragstellung für so ein
teures Gerät eine medizinische Notwendigkeit vorhanden ist und nicht nur
weil der Patient vielleicht ein Techno-Freak ist und halt gerne so etwas hätte
als Begründung und nur deshalb einen Antrag stellt.
Wenn so ein Attest vorliegt, dann hat man vor Gericht die besten Gewinnchancen
und sonst nicht, da man nichts in der Hand hat um objektiv zu begründen.
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am 01.09.2017 14:56:23 | IP (Hash): 2108455638
Adhka schrieb:
Der Link vom TypEinser ist allgemein gut, aber es steht nur dass man Begründen
muss, aber dass das auch nach Möglichkeit mit einem Attest des behandelnden
Arztes zu erfolgen hat,
.....blaba
Wenn so ein Attest vorliegt, dann hat man vor Gericht die besten Gewinnchancen
und sonst nicht, da man nichts in der Hand hat um objektiv zu begründen.
.
Hilfsmittel laufen auf Rezept, und Rezepte stellt der Arzt aus.
Ohne Indikation wird kein Arzt irgendein Hilfsmittel auf Rezept beantragen.
Die Krankenkassen lehnen gerne erstmal ab... sollte dies so sein hilft der Link zum Fachmann. -
am 01.09.2017 14:58:51 | IP (Hash): 688584431
Nur mal allgemein was hinzufügen möchte. Mir wurde noch beigebracht, die Widerspruchsfrist verlängert sich um die Zeit welche man in Urlaub war, sofern man diesen Urlaub mit Unterlagen glaubwürdig belegen kann.
Ein Nachbar kann zum leeren des Briefkasten beauftragt werden, aber es wäre unzumutbar ihn auch noch die Post lesen zu lassen.
Gleiches gilt für einen Krankenhausaufenthalt, wo der Patient nicht handlungsfähig ist. ( künstliches Koma oder ähnliches)1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.