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Freestyle libre einklagen?

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    am 15.09.2017 19:40:40 | IP (Hash): 1573393933
    Ich habe totale Probleme bei meiner Krankenkasse das Messgerät durch zu bekommen. Habe aber es Probe getragen und deutlich bessere Werte erzielt. Jedoch stellt sich die Kasse dagegen
    Kann man es einklagen?
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    am 15.09.2017 20:14:03 | IP (Hash): 176346135
    Hattest Du bei der Probe die besseren Werte nur am Libre gesehen oder die auch mit Deinem normalen Messgerät nachprüfen können?

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    Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.
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    am 15.09.2017 20:16:51 | IP (Hash): 176346135
    Doppel gelöscht

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    Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.
    Bearbeitet von User am 15.09.2017 20:18:17. Grund: gelöscht
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    am 15.09.2017 21:13:44 | IP (Hash): 1140661553
    Eva-Maria schrieb:
    Ich habe totale Probleme bei meiner Krankenkasse das Messgerät durch zu bekommen. Habe aber es Probe getragen und deutlich bessere Werte erzielt. Jedoch stellt sich die Kasse dagegen
    Kann man es einklagen?



    Ja kannst du, wenn es eine Diabetologische Schwerpunktpraxis verordnet hat, Der Diabetologe es begründet hat, und du Diabetes hast :)
    Deinem Pic nach zu urteilen sogar eher Typ 1.

    Du musst schon einen sturen Richter treffen welcher der Kasse Recht gibt.
    Kostet dich aber nix wenn du verlieren solltest. Revision ist beim anderen Richter.

    Ruhig der Kasse Stress machen :)
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    am 15.09.2017 21:47:57 | IP (Hash): 434758646
    Eva-Maria schrieb:
    Kann man es einklagen?

    Hallo Eva Maria,

    nein, das kannst du nicht. Die CGM-Geräte wurden im vergangenen Jahr mit Beschluss des GBA (hier: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/623/ ) als Kassenleistung anerkannt und sind damit einklagbar. Diese Anerkennung schließt das FreeStyle Libre als FGM nicht ein, somit kann keine Kasse gerichtlich zur Kostenübernahme gezwungen werden.

    Es gibt allerdings mehrere KK, die die Kosten für das FreeStyle Libre freiwillig übernehmen. Was hindert dich daran, zu so einer Kasse zu wechseln? Erkundige dich aber vorher über deine Chancen, damit der Wechsel nicht umsonst ist.

    Beste Grüße, Rainer
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    am 15.09.2017 22:00:13 | IP (Hash): 1140661553
    Rainer schrieb:
    Eva-Maria schrieb:
    Kann man es einklagen?

    Hallo Eva Maria,

    nein, das kannst du nicht. Die CGM-Geräte wurden im vergangenen Jahr mit Beschluss des GBA (hier: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/623/ ) als Kassenleistung anerkannt und sind damit einklagbar. Diese Anerkennung schließt das FreeStyle Libre als FGM nicht ein, somit kann keine Kasse gerichtlich zur Kostenübernahme gezwungen werden.

    Es gibt allerdings mehrere KK, die die Kosten für das FreeStyle Libre freiwillig übernehmen. Was hindert dich daran, zu so einer Kasse zu wechseln? Erkundige dich aber vorher über deine Chancen, damit der Wechsel nicht umsonst ist.

    Beste Grüße, Rainer



    Dir lieber Reiner möchte ich das zu Bedenken geben :

    http://www.diabetes-und-recht.de/erstes-urteil-zu-freestyle-libre-patient-hat-anspruch-auf-kostenuebernahme/

    Das kann man wohl als klares Beispielurteil sehen.
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    am 17.09.2017 09:13:45 | IP (Hash): 1898119117
    Heliflieger schrieb:
    http://www.diabetes-und-recht.de/erstes-urteil-zu-FreeStyle-libre-patient-hat-anspruch-auf-kostenuebernahme/
    Das kann man wohl als klares Beispielurteil sehen.

    Nein, das kann man auf keinen Fall so sehen. Man braucht sich nur das Datum des Urteils 31.5.2016 anzusehen. Wenn man dann bei der Suche feststellt, das über keinen weiteren Fall berichtet wird, in dem die Kostenübernahme erfolgreich eingeklagt wurde, wird ganz klar, dass es ein Einzelfall geblieben ist,

    Die Einschätzung des Rechtsanwalts Oliver Ebert, (der sich stark für Rechte von Diabetikern einsetzt und übrigens auch der Betreiber dieses Forums ist,) dass dieser speziell gelagerte Fall anderen Gerichten als Beispielurteil dienen kann, ist wahrscheinlich von vornherein viel zu optimistisch gewesen. Nach diesem Urteil aus dem Mai 2016 ist aber noch etwas ganz entscheidendes passiert, was diese Hoffnung vollends zerstört hat. Im Juni 2016 hat der GBA die CGM-Geräte als Kassenleistung anerkannt, dabei wurden die FGM-Geräte explizit ausgenommen.

    Klar kann Eva-Maria gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen und dann gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht klagen, das ist ihr gutes Recht. Ihre Chancen auf einen Erfolg liegen aber bei der aktuellen Sachlage wahrscheinlich bei Null.


    Bearbeitet von User am 17.09.2017 10:26:19. Grund: .
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    am 17.09.2017 09:50:37 | IP (Hash): 144467940
    Rainer schrieb:
    Heliflieger schrieb:
    Rainer schrieb:
    http://www.diabetes-und-recht.de/erstes-urteil-zu-FreeStyle-libre-patient-hat-anspruch-auf-kostenuebernahme/
    Das kann man wohl als klares Beispielurteil sehen.

    Nein, das kann man auf keinen Fall so sehen. Man braucht sich nur das Datum des Urteils 31.5.2016 anzusehen. Wenn man dann bei der Suche feststellt, das über keinen weiteren Fall berichtet wird, in dem die Kostenübernahme erfolgreich eingeklagt wurde, wird ganz klar, dass es ein Einzelfall geblieben ist,

    Die Einschätzung des Rechtsanwalts Oliver Ebert, (der sich stark für Rechte von Diabetikern einsetzt und übrigens auch der Betreiber dieses Forums ist,) dass dieser speziell gelagerte Fall anderen Gerichten als Beispielurteil dienen kann, ist wahrscheinlich von vornherein viel zu optimistisch gewesen. Nach diesem Urteil aus dem Mai 2016 ist aber noch etwas ganz entscheidendes passiert, was diese Hoffnung vollends zerstört hat. Im Juni 2016 hat der GBA die CGM-Geräte als Kassenleistung anerkannt, dabei wurden die FGM-Geräte explizit ausgenommen.

    Klar kann Eva-Maria gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen und dann gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht klagen, das ist ihr gutes Recht. Ihre Chancen auf einen Erfolg liegen aber bei der aktuellen Rechtslage bei Null.




    Das es keine weiteren Klagen gab, kann daran liegen, dass aufgrund des Urteils die Kassen mehrheitlich die Kosten übernehmen. Leider wissen wir zu wenig vom TE, um urteilen zu können ob ihr vielleicht wirklich keines zusteht.

    Auch bei den CGM ist es ja nicht so, dass eine Kasse die Kosten automatisch übernimmt. Es werden trotz Urteil immer noch genug Anträge abgelehnt.

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    am 20.09.2017 21:09:51 | IP (Hash): 1152443288
    Guten Abend,

    einklagen kannst Du alles, ob mit Erfolg steht auf einem anderen Blatt. Ich habe durch Verhandlungen meine Ziele leichter erreicht als mit Anwälten.

    Bitte lies selber:

    https://www.diabetes-online.de/a/weitere-gesetzliche-krankenkassen-uebernehmen-die-kosten-1805915

    Gruß
    Lighthouse









    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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