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Feuerwehr / Atemschutz

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 1
    Mitglied seit: 31.03.2018
    am 31.03.2018 22:00:06 | IP (Hash): 794393992
    Guten Abend,
    ich habe seit meinem 13 Lebensjahr Diabetes (werde bald 20), bin seit ca 2009 in der Feuerwehr (angefangen mit der Jugendfeuerwehr), und habe letztes Jahr mit meinem Kommando von der Feuerwehr gesprochen wie es aussehen würde, wegen meiner Atemschutztauglichkeit, sie meinten ich könne es ja Probieren ob ich Tauglich geschrieben werde. Also ging letztes Jahr zur Arbeitsmedizinischen Untersuchung zu einem Arzt im Nebenort. Fahrrad fahren, Augen Untersuchung usw, ich habe ihm im Vorhinein gesagt das ich Typ 1 Diabetiker bin und gut eingestellt wäre. Ich habe alle Tests bestanden (ohne irgendwelche Einschränkungen) und er schrieb mich Atemschutztauglich, damit ging ich zu meinem Feuerwehr Chef inklusive Bescheinigung. Zwei oder drei Monate vergingen und ich fragte immer wie es ausschauen würde, wann ich zum nächsten Lehrgang gehen könne, irgendwann wurde mir dann gesagt dass das Landratsamt es nicht genehmigen könne, mich in den Atemschutz Einsatz zu schicken, da ich ja unerwartet in eine Hypo fallen könne, was bei mir aber seltenst der Fall ist, bevor ich in den Einsatz gehe esse ich immer zwei oder drei Blättchen TZ damit nichts schief geht. Mein "Chef" meinte ich könne ja trotzdem in eine Hypo fallen und wäre so eine Gefahr für den Einsatz, da frage ich mich wenn Feuerwehr Kameraden (nicht meine Feuerwehr Kameraden) betrunken in den Atemschutz Einsatz gehen, wer die größere Gefahr darstellt. Kennt sich einer damit aus, bzw wie würdet ihr Reagieren oder weiter verfahren ?
    Schöne Ostern :)
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    Beiträge: 103
    Mitglied seit: 02.06.2017
    am 01.04.2018 08:36:58 | IP (Hash): 1804918393
    Hallo
    Ich denke wenn es um Vorschriften und sowas geht dann bringt diskutieren mit dem Chef bringt nicht viel. Oder muss er deine Anträge usw zum Landratsamt schicken, also kann man nicht selbst alle Papier sammeln und einreichen?
    Vielleicht brauchst du eine Rechtsberatung? Von jemanden der sich mit den Regeln in deinem Bundesland/Landkreis auskennt falls das nicht einheitlich ist. Weiss nicht wie man das am besten macht, Ideen wären:
    - deinen Arzt fragen, denke die werden sich zumindest etwas mit Vorschriften, Recht usw auskennen
    - Diabetikerbund, macht wohl auch sowas: http://www.diabetikerbund.de/wir-bieten-ihnen/rechtsberatung
  • Bild User
    Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 1233
    Beiträge: 8853
    Mitglied seit: 20.02.2011
    am 01.04.2018 16:34:22 | IP (Hash): 960793113
    Vergiss den Diabetiker Bund: Hab die gefragt, warum sie neu diagnostiziere T2 nicht auf die Möglichkeit der jahre- bis vielleicht sogar lebenslangen Remission hinweisen, die wenigstens die Hälfte von ihnen hätte? 2 Antworten:
    Steht noch nix von in den Richtlinien.
    Was sollen wir all den Vieljährigen sagen, die diese Möglichkeit nicht nutzen können?

    Es gibt inzwischen praktisch in allen Berufen und Tätigkeiten T1, die ihren BZ unter allen Bedingungen nachgewiesen sicher hypofrei führen. Ihren gesunden Tätigkeitsstand haben die alle nur erreicht, indem sie ihren gesunden Anspruch gegen die entsprechenden generell Diabetiker ausschließenden Bedingungen durchgesetzt haben. Also, wenn Du den Lehrgang usw. wirklich willst, dann Arsch hoch und zu der Stelle durchfragen, die Deine Ausnahme genehmigen muss. Da nach den Bedingungen Fragen und danach, wie Du die wo als erfüllt anerkannt bekommst, und das dann "eben" erfüllen.

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    Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.
    Bearbeitet von User am 01.04.2018 16:43:05. Grund: Ergänzung
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 01.04.2018 20:27:07 | IP (Hash): 1511319922
    Hallo Mattias,
    wenn es Dir wirklich wichtig ist, dann kämpfe darum!!!
    Aber versuche dabei die richtige Argumentation zu finden. Ämter sind oft sehr auf die Einhaltung der offiziellen Wege bedacht. Deswegen denke ich, dass ein ärztliches Attest nur dann Akzeptiert wird, wenn das Attest von einer Person ausgestellt wird die, die Feuerwehr/das Landratsamt für befähigt hält die besonderen Belastungen der Feuerwehr zu kennen und den Gesundheitszustand mit diesen Anforderungen zu Vergleichen, in Stande ist.
    Also, müsstest Du als erstes herausfinden welchen Arzt das Landratsamt/Feuerwehr akzeptieren würde und müsstetst ein Attest von diesem Arzt beibringen.

    Wurde vom Landratsamt etwas schriftlich geäußert?
    Frag doch, schriftlich, beim Landratsamt und der, für die Feuerwehr, zuständigen Stelle nach, welche Nachweise du benötigst und wo sie erbracht werden müssen?
    Wenn nichts schriftliches vorzuweisen ist, kann auch nichts unternommen werden um einen Misstand zu beheben.

    Bearbeitet von User am 01.04.2018 21:05:40. Grund: -