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Diabetes Typ 1 und Schwerbehindertenausweis

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    Mitglied seit: 04.12.2023
    am 04.12.2023 03:19:32 | IP (Hash): 1471550624
    Hallo, ich habe jetzt ca. Seit 4 Jahren, seitdem ich 16 bin Diabetes Typ 1.
    Mein Arzt hatte mich schon mal auf einen Schwerbehindertenausweis angesprochen, damals war das aber noch nicht wirklich interessant. Jetzt bin ich mir auch nicht sicher, ob das nötig ist, aber schaden kann es denke ich auch nicht wirklich.

    Jedenfalls wollte ich wissen, ob das jemand hier schon gemacht hat bzw. Wie lange sowas dauert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich mich überhaupt qualifizieren dafür. Nach dem was ich gelesen habe, eigentlich schon, aber das ist ein bisschen undurchsichtig für mich.

    Achso und ich messe immer mit einem libre 3 bzw. Spritze noch mit Pen. Reicht der Kalender von Libre als Nachweis, oder muss ich das schriftlich machen?

    Und hat das irgendwelche Nachteile im Job? Habe mal so mal so gelesen

    Danke schonmal im voraus
    Bearbeitet von User am 04.12.2023 03:20:57. Grund: Ergänzung
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    Mitglied seit: 01.08.2021
    am 04.12.2023 05:23:56 | IP (Hash): 725216746
    Also, ich habe damals auch eingereicht, aber nur 40 % erhalten. Neben der Diabetes habe ich noch einen anderen Grund angegeben.
    Gedauert hat es 1/4 Jahr, weil die erstmal die Ärzteschaft befragen. Dann geht der Schriftverkehr so richtig los.
    Mach dir deshalb keine große Hoffnung. Es gibt Millionen von Diabetern, wenn die alle 50% kriegen dann bricht die Wirtschaft zusammen.

    das nun erweiterte 3D-Sammel-Forum
    https://3d-forum-grafikworks.forumieren.de
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    am 04.12.2023 13:34:08 | IP (Hash): 287834132
    Hallo Zito,
    ich habe vor jahren als TYP 2er einen Antrag gestellt. Allerdings habe ich noch weitere Vorerkrankungen, so dass ich mit 30 % angefangen habe. Dann folgten wiedersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht (da kannst du selber ohne Rechtsanwalt klagen).
    Heute habe ich 70%. Ich würde an deiner Stelle sofort einen Antrag einreichen. Beruflich ist es sehr hilfsreich. Allerdings musst du dann einen GdB von mindestens 50% haben um alle Vorteile zu haben (auch Steuerlich und Arbeitsrechtlich) und einen Ausweis zu erhalten.
    Du brauchst deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Du einen Antrag gestellt hast oder den Status hast. Ich habe seinerzeit mit 30% begonnen. Später, als ich ICT spritzte habe ich einen Verschlimmerungs-Antrag gestellt. Da musste ich Protokollnachweise einreichen, was für mich ja einfach war, weil ich mehrere Insuline und mehrmals am Tag spritzte.

    Viel Erfolg und viele Grüße, Zuckermann
    ----------------------------------------------------
    Seit 2010 Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
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    am 05.12.2023 12:05:44 | IP (Hash): 169780341
    Es tut mir leid, ich habe keine aktuellen Informationen über die Verfügbarkeit von StrategyPoints auf PokerStrategy.com oder ähnlichen Plattformen. Diese Plattformen können sich im Laufe der Zeit verändern, und ihre Bonusprogramme oder Belohnungssysteme können überarbeitet oder aktualisiert worden sein. Um die aktuellsten Informationen zu erhalten, würde ich empfehlen, direkt auf der betreffenden Website nachzusehen oder sich an den Kundendienst zu wenden, um Informationen über ihre derzeitigen Bonus- oder Belohnungsprogramme zu erhalten.
    https://nachrichtenmorgen.de/nudeln-mit-ei/
    Bearbeitet von User am 05.12.2023 12:06:44. Grund: dfdvd
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    am 05.12.2023 17:19:08 | IP (Hash): 815170613
    Zito schrieb:
    Hallo, ich habe jetzt ca. Seit 4 Jahren, seitdem ich 16 bin Diabetes Typ 1.
    Mein Arzt hatte mich schon mal auf einen Schwerbehindertenausweis angesprochen, damals war das aber noch nicht wirklich interessant. Jetzt bin ich mir auch nicht sicher, ob das nötig ist, aber schaden kann es denke ich auch nicht wirklich.

    Jedenfalls wollte ich wissen, ob das jemand hier schon gemacht hat bzw. Wie lange sowas dauert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich mich überhaupt qualifizieren dafür. Nach dem was ich gelesen habe, eigentlich schon, aber das ist ein bisschen undurchsichtig für mich.

    Achso und ich messe immer mit einem libre 3 bzw. Spritze noch mit Pen. Reicht der Kalender von Libre als Nachweis, oder muss ich das schriftlich machen?

    Und hat das irgendwelche Nachteile im Job? Habe mal so mal so gelesen

    Danke schonmal im voraus



    Mit einem Typ1 sollte man einen GdB von 40 oder 50 erreichen. Leider ist es stark vom zuständigen Versorgungsamt abhängig, ob sie einen GdB von 50 anerkennen, ist tatsächlich aber eher die Ausnahme.

    Ab einen GdB von 30 kannst du dich gleichstellen lassen und hast somit ein paar Vorteile im Job (angeblich bevorzugte Einstellung, ich habe andere Erfahrungen gemacht.., besserer Kündigungsschutz, ggf. Behindertenbedingte Hilfen am Arbeitsplatz). Du hast auch hier schon steuerliche Vorteile.
    Aber erst ab einem GdB von 50 ist man schwerbehindert, bekommt 1 Woche Zusatzurlaub, hat z.T. ermäßigte Eintrittspreise...

    Dauern tut das ganze meist mehrere Monate. Libre Daten sind i.d.R. ausreichend. Meist hat das zuständige Versorgungsamt ganz genaue Vorgaben über Format, Umfang, etc. der "Blutzuckertagebücher". Schau am besten einfach bei deinem zuständigen Versorgungsamt, meist kann man die Infos online finden.
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    am 05.12.2023 19:20:23 | IP (Hash): 1860275737
    Gerade gefunden: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/diabetes-kann-man-mit-der-zuckerkrankheit-einen-behinderungsgrad-beantragen-id68708631.html

    Wie die Stiftung MyHandicap auf ihrer Seite enableme.de erklärt, wird der Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag aufgrund einer Diabeteserkrankung in folgende Kategorien eingestuft:

    GdB 0: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann und die nicht bis kaum in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 20: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und die in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 30 bis 40: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann, die wenigstens einmal pro Tag ihren Blutzucker selbst dokumentiert überprüfen müssen und in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 50 (schwerbehindert): Diabetikerinnen und Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel selbst messen und sich mindestens viermal pro Tag Insulin in der jeweils nötigen Menge spritzen müssen. Sie gelten als gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt.

    ----------------------------------------------
    Schon im völlig normalen Behandlungsbereich mit HbA1c 6.5-7 haben die meisten von uns mit T2D keine akuten Diabetes Symptome und wenig Folgekrankheiten-Risiko.
    Alternativ ist in den ersten Jahren mit Typ 2 meistens eine Remission möglich. Damit wird meistens gesunder Blutzucker ohne Diabetes-Medikation erreicht, und dazu kommen häufig in der Folge auch völlig gesunde Blutfette und Blutdruck.
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    am 05.12.2023 19:42:08 | IP (Hash): 1608592458
    hjt_Jürgen schrieb:
    Gerade gefunden: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/diabetes-kann-man-mit-der-zuckerkrankheit-einen-behinderungsgrad-beantragen-id68708631.html

    Wie die Stiftung MyHandicap auf ihrer Seite enableme.de erklärt, wird der Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag aufgrund einer Diabeteserkrankung in folgende Kategorien eingestuft:

    GdB 0: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann und die nicht bis kaum in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 20: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und die in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 30 bis 40: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann, die wenigstens einmal pro Tag ihren Blutzucker selbst dokumentiert überprüfen müssen und in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
    GdB 50 (schwerbehindert): Diabetikerinnen und Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel selbst messen und sich mindestens viermal pro Tag Insulin in der jeweils nötigen Menge spritzen müssen. Sie gelten als gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt.




    Leider ist das hier falsch wiedergegeben.

    Richtige offizielle Quelle:
    https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Stoffwechsel%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html

    Diabetes GdB 50
    "Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.
    Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50"

    Hier ist das "UND durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind" entscheidend. Etliche Versorgungsämter argumentieren, dass x Mal am Tag spritzen, auch nachts, ständig den Blutzucker im Auge haben, Tagesablauf voraus planen, Einschränkungen bei Sport, Ernährung, Reisen, ... alles diabetesspezifische Einschnitte sind und mit einem GdB von 40 ausreichend bewertet ist. Was sie als zusätzliche erhebliche Einschnitte sehen, ist absolut unklar.
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    am 08.12.2023 15:32:29 | IP (Hash): 1471546268
    Danke für alle Antworten auf jeden Fall schon mal. Ja über das bin ich auch immer gestoßen und hab mich gefragt was das genau bedeuten soll. Beim nächsten Kontrolltermin kann ich ja mal meinen Arzt fragen, ob der Erfahrungen mit anderen seiner Patienten dazu hat.

    Achso habe noch eine Frage dazu, weiß nicht ob du dich damit auskennst, aber:

    Ich weiß, dass man die Diabetes nicht im Führerschein angeben muss etc., wenn man den erst entwickelt, wenn man schon einen Führerschein hat. Wenn man aber vorher schon Diabetes hat, muss man nachweisen, dass man das im Griff hat und so weiter. Als ich mit 18 meinen Führerschein bekommen habe, hat mir mein Arzt damals so ein bisschen unter der Hand geraten, den Diabetes nicht anzugeben. Weil er schon Erfahrungen mit Patienten gemacht hat, die ihren Führerschein schon wegen ziemlich kleinen Sachen verloren haben oder so. Und wenn's auffällt kann man einfach sagen, man wusste es nicht. Mein Fahrlehrer damals hatte das auch gesagt. Hatte auch bis jetzt nie Probleme beim fahren und wenn ich mal unterzuckert war, konnte ich immer kurz an die Seite fahren und warten bis wieder alles OK ist.
    Wenn ich jetzt aber so einen Antrag stelle, zählt das dann als nach dem Führerschein bzw muss ich das irgendwie nachträglich melden und vermerken lassen etc. Würde mich sehr interessieren
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    am 08.12.2023 16:42:07 | IP (Hash): 1027358587
    Nach meiner Diabetes-Schulung in der Diabetes Klinik habe ich folgenden Hinweis im Entlassungsschreiben bekommen.
    D.H., dass ich darüber geschult wurde, unter welchen Voraussetzungen ich als Diabetiker ein Fahrzeug im Straßenverkehrführen darf.
    Zitat:
    "Der Patient wurde während des Klinikaufenthaltes entsprechend der Leitlinie "Diabetes und
    Straßenverkehr" über mögliche Risiken bei der Teilnahme am Straßenverkehr, mögliche Einschränkungen
    der Fahrtauglichkeit aufgrund des Diabetes und geeignete Maßnahmen zum sicheren Fahren aufgeklärt
    und umfassend geschult.
    Zitat Ende.
    Mit der Ausstellung des Schwerbehinderten-Ausweis hat das nichts zu tun.
    ----------------------------------------------------
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    am 08.12.2023 20:14:53 | IP (Hash): 118066501
    https://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/fuehrerschein_und_auto_fahren

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    Schon im völlig normalen Behandlungsbereich mit HbA1c 6.5-7 haben die meisten von uns mit T2D keine akuten Diabetes Symptome und wenig Folgekrankheiten-Risiko.
    Alternativ ist in den ersten Jahren mit Typ 2 meistens eine Remission möglich. Damit wird meistens gesunder Blutzucker ohne Diabetes-Medikation erreicht, und dazu kommen häufig in der Folge auch völlig gesunde Blutfette und Blutdruck.