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Libre 3 - ab welchen Werten bzw Insulingaben verschreibungsfähig ?
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am 29.02.2024 11:58:11 | IP (Hash): 911360792
Schönen guten Tag,
ich bin seit Mitte Dezember "neu im Club" und habe gestern dieses Forum entdeckt.
Trotz Suche bin ich nicht fündig geworden, deshalb traue ich mich gleich mit einer Frage zur Verschreibungsfähigkeit des Libre 3 zu starten - meine Ärztin will das System nicht verordnen. Versichert bin ich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse, die das System generell erstatten würde.
Kurz zu mir:
Männlich, eher in der Mitte der 50er als am Anfang, HbA1c Mitte Dezember haarscharf an der 12 vorbei, Kurzfrist knapp 300. Ciao Pizza, Nudeln, Reis, Kartoffeln usw, nach einer radikalen Ernährungsumstellung nach 7 Wochen HbA1c bei etwas über 7, Nüchternzucker im Schnitt bei etwa 100.
Metformin 2 x 1.000, zu Beginn Humalog 3 x täglich nach Verordnungstabelle plus Lantus für die Nacht.
Durch Ernährungsumstellung und überwiegender -disziplin und etwas mehr Bewegung reichen idR 4 Einheiten Lantus abends. Gewichtsreduktion minus 6 kg in 2 Monaten auf nun 83 kg.
Ich habe mir eine Testversion des Libre 3 besorgt, über die subjektiv empfundenen Vorteile und den praktischen Nutzen brauche ich den meisten hier nix zu erzählen. Ich fühle mich damit informierter und sicher(er), vor allem wenn ich die Folgen der Reaktion verschiedener Lebensmittel auf meinen Körper sehe, diese Erfahrungen sind lehrreich und disziplinieren ungemein. Letztlich hilft dies auch im beruflichen Umfeld bei der Bewältigung des täglichen Besprechungsmarathons und Steuerung von Nahrungsaufnahme.
Die mich behandelnde Fachärztin sieht jedoch keinerlei Notwendigkeit, mir zumindest für die Anfangszeit ein Rezept für einen Libre 3 auszustellen. Ihre Begründung ist, dass ich schließlich plane vom Insulin weg zu kommen, so lange könne ich weiter blutig messen, was ich aber für vermeidbar halte. Alsdann drückte sie mir ein Rezept für 50 Sensoren für den Contour in die Hand, die sollen anscheinend jetzt wohl für 3 Monate reichen. "Steuern" könne sie mich über den Langfristwert - alle drei Monate, was ich gelinde gesagt für vollkommenen Quatsch und viel zu zeitverzögert halte, denn in drei Monaten kann man ziemlich viel Blödsinn veranstalten oder Gutes umsetzen - wenn ich nur über eine ausreichende Anzahl von Datenpunkten verfüge, die mir durch den Libre 3 geliefert werden könnten.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich mit meiner Ansicht schief gewickelt bin, oder ob die Ärztin eine Mindermeinung vertritt ?
Über Erfahrungen, Einschätzungen und Hinweise würde ich mich freuen, dankeschön !
Bearbeitet von User am 29.02.2024 11:58:49. Grund: Vertipper -
am 29.02.2024 12:09:41 | IP (Hash): 447087387
Ich zitiere einfach mal aus dem GBA-Beschluss vom 16.6.2016:
schrieb:
§ 2 Indikation
(1) Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)
darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden
1. bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,
2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese
bereits anwenden,
3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient
festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung
der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden
können
4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.
(2) Als intensiviert ist eine Insulintherapie anzusehen, bei der die Patientin oder der Patient
entsprechend ihres oder seines Lebensstils den Zeitpunkt und die Zusammensetzung
der Mahlzeit selbst frei festlegt und dementsprechend die Dosierung des
Mahlzeiteninsulins anhand der Menge der aufzunehmenden Kohlenhydrate und der
Höhe des präprandialen Blutzuckerspiegels steuert.
§ 3 Vorgaben zur Qualitätssicherung
(1) Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung darf die Kontinuierliche interstitielle
Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) nur bei Erfüllung der in den
folgenden Absätzen aufgeführten Qualitätssicherungsvorgaben durchgeführt werden:
(2) Zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
berechtigt sind:
1. Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
2. Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und
Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder
3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-
Endokrinologie und -Diabetologie“.
Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen
richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und
schließen auch diejenigen Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach
altem Recht führen.
(3) Die Patientin oder der Patient muss zeitnah im Zuge der Verordnung und vor der ersten
Anwendung des rtCGM über die Schulungsinhalte zur intensivierten Insulintherapie (ICT
und gegebenenfalls zur Insulinpumpe) hinausgehend, hinsichtlich der sicheren
Anwendung des Gerätes, insbesondere der Bedeutung der Blutglukose-Selbstmessung
und der durch das Gerät zur Verfügung gestellten Trends unter Berücksichtigung des
individuellen Bedarfs und eventuell vorhandener Vorkenntnisse geschult werden.
(4) Die Ärztin oder der Arzt und die Patientin oder der Patient legen gemeinsam ein
individuelles Therapieziel unter Nutzung der rtCGM fest. Die Ärztin oder der Arzt
dokumentiert das Therapieziel und im Verlauf der weiteren Behandlung die
Zielerreichung.
(5) Das eingesetzte Gerät muss ein zugelassenes Medizinprodukt zur Kontinuierlichen
interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messung (rtCGM) sein. Anhand einer
Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem
Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können. Das Empfangsgerät
kann in eine Insulinpumpe integriert sein.
(6) Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
personenbezogener oder personen-beziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein,
dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen
und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf
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juveniler Typ 1 seit 1979; xdrip+ und AAPS im FCL mit Dana-i und Dexcom G6
Bearbeitet von User am 29.02.2024 12:10:54. Grund: Korrektur2 Benutzer dankten für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 29.02.2024 12:34:05 | IP (Hash): 911360792
Vielen Dank.
Verstehe ich richtig: Nein... weil ich das Therapieziel auch ohne Libre 3 ggf erreichen werde.
Würde ich tütenweise Gummibärchen essen, würde ich es erhalten. Richtig ? -
am 29.02.2024 12:47:45 | IP (Hash): 447087387
Du spritzt derzeit nur noch Lantus, richtig? Das ist dann keine ICT!
Die Sache mit dem Therapieziel ist etwas dehnbar...
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juveniler Typ 1 seit 1979; xdrip+ und AAPS im FCL mit Dana-i und Dexcom G6 -
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am 29.02.2024 14:32:52 | IP (Hash): 1416118709
BremsenmachtdieFelgendreckig schrieb:
Ja, nur Lantus abends.
Bei Typ 2 ist Vorraussetzung, das zwei Insuline (Langzeit- und Mahlzeiteninsulin) ICT Therapiert behandelt werden. Ein Hausarzt wird dir das CGM System nicht verschreiben, weil sein Budget das nicht hergibt.
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Seit 2010 Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 29.02.2024 19:12:25 | IP (Hash): 1910261704
BremsenmachtdieFelgendreckig schrieb:
"Steuern" könne sie mich über den Langfristwert - alle drei Monate, was ich gelinde gesagt für vollkommenen Quatsch und viel zu zeitverzögert halte, denn in drei Monaten kann man ziemlich viel Blödsinn veranstalten oder Gutes umsetzen - wenn ich nur über eine ausreichende Anzahl von Datenpunkten verfüge, die mir durch den Libre 3 geliefert werden könnten
Du schreibst mir aus der Seele. Wer sich mit Prädiabetes oder Typ 2 mit Essen & Bewegen an seinem alltäglichen Blutzucker-Verlauf orientiert, kann den häufig nach und nach gezielt in den völlig gesunden Bereich absenken und ohne Medis darin halten. Super zu lesen in “Der Glukose-Trick”. Und eigentlich sollte man meinen, dass dieser Ansatz voll im Sinne der Fachmedizin sei und von ihrer Dachorganisation, der DDG, voll unterstützt würde. Die lässt zwar keine Gelegenheit aus, den Typ-2-Tsunami zu beklagen, aber Messen als Grundlage und womöglich sogar Antrieb fürs gesündere Steuern und dann noch bei NichtINSULINERn geht gar nicht!
Der GBA hätte kein wirkliches Argument zur Ablehnung, wenn die DDG auch nur einen Teil des Tsunamis ohne Medis und Folgekrankheiten z.B. nach diesem seit vielen Jahren bewährten Rezept in den gesunden Bereich anleitend zurückführen würde. https://www.bloodsugar101.com/_files/ugd/32a606_db20057cf9b5496ea94c7d7d2d6f0cde.pdf
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Typ 2 Diagnose 01.1991, Basal-Bolus seit 1998, HbA1c 5,5 und besser seit 2002.
Das Reframing vom Typ 2 ist mein Hobby und mein T2D mein engster Lebenspartner und bester Gesundheits-Coach :) -
am 29.02.2024 19:53:24 | IP (Hash): 1284547054
Hallo,
ja, natürlich reichen die 50 Teststreifen nicht von hier bis zur Tür, 50 Stück waren der Bedarf für 1 bis 2 Wochen. Bin leider erst später auf den Sensor gekommen.
Wenn du dich selbst über Ernährung und Lebensstil "neu justieren" willst, herausfinden willst wie du auf dies und das so reagierst oder einfach mal generell wissen willst was dein BZ den ganzen Tag und die ganze Nacht so treibt, dann ist so ein Sensor Gold wert.
Vergleiche ich den Preis des Sensors mit massenhaft Teststreifen ist das gar nicht so sehr viel teurer, erst die Testsensoren nutzen und bei Bedarf kann man bei ebay günstig nachlegen wenn man sehen will was sich da so tut.
Und 3 Monate bis ein Feedback kommt ist natürlich viel zu lange, das soll ja keine Baustelle über Jahre werden sondern so schnell wie mögich gut eingestellt werden und dafür musst du ja wissen was so läuft und wie es läuft.