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IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
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cat
Rang: Gastam 02.08.2007 19:00:38
Hallo!
Gerade entdeckt:
„Die Wirkstoffe Insulin Aspart, Insulin Glulisin und Insulin Lispro sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamen Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen.“
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/454/
Das ganze tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weiß jemand wann das nächste Update vom Bundesanzeiger fällig wird oder ob das schon längst veröffentlicht ist?
Als es damals um die Typ-2 Diabetiker ging, haben die Krankenkassen ja reagiert und Rabattverträge geschlossen. Weiß noch jemand wie lange das gedauert hat, bis die Rabattverträge unter Dach und Fach waren?
Viele Grüße von cat -
Jürgen
Rang: Gastam 02.08.2007 19:24:32
moin cat,
das Typ2-Spiel ist nur aus den Veröffentlichungen raus. Wenigstens im Bereich der KV Westfalen-Lippe sind von 100 Umstellungen auf Human keine 10 zurückgenommen worden, und so muss ich mir z.B. das Apidra auf Privatrezept verordnen und von meiner TK anschließend erstatten lassen. Die KV argumentiert, dass eben bislang keine Preisgleichheit nachgewiesenen worden sei.
Zum aktuellen Stand hab ich gerade mal u.a. an alle mir erreichbaren DDB-Adressen rund gemailt:
Hallo,
lassen Sie uns die unselige Analoginsulin-Diskussion doch mal auf einen einfachen und allgemein nachvollziehbar verständlichen Punkt bringen:
Derzeit gibt es keine Belege für die Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin, begründet das IQWiG seine Abwertung dieser Insuline aus dem Kassenkatalog nun auch für Diabetes mellitus Ty1.
Es träfe zwar zu, dass diese Insuline den ungesunden Blutzuckeranstieg nach jedem Essen schneller bremsten, aber es gäbe bisher keinen Beleg dafür und vor allem keine doppelt verblindete Studie mit dem Ergebnis, dass dieses schnellere Bremsen zu weniger Diabetes-Folgeschäden führe, steht in den erklärenden Ausführungen zu lesen.
Bezogen auf unsere Autos würde das z.B. heißen, dass es keine Belege für die Überlegenheit der Bremsanlage mit Bremskraftverstärker gegenüber der ohne gäbe. Zwar sei der Bremsweg mit Bremskraftverstärker meistens kürzer, aber man könne selbstverständlich auch ohne Bremskraftverstärker ausreichend verzögern. Das haben schließlich bis zum Anfang der 80ger Jahre des vorigen Jahrhunderts fast alle Autofahrer machen müssen.
Trotzdem sind Bremskraftverstärker und ABS heute bei uns Neufahrzeugstandard, obwohl bisher niemand wirklich auf die absurde Idee gekommen wäre, zunächst eine doppelt verblindete mehrjährige Langzeit Studie mit dem Nachweis zu fordern, dass kürzere Bremswege tatsächlich weniger Unfälle machen, bevor die zusätzliche Technik allgemein eingebaut werden dürfte.
Ganz anderes beim Insulin. Gegen jede Logik soll das Insulin, das den krankmachenden Blutzuckeranstieg nach jedem Essen unstreitig schneller bremst, in Zukunft erst dann zu mehr Gesundheit von mehr Betroffenen beitragen dürfen, wenn damit in mehrjährigen doppelt blinden Studien bewiesen worden ist, dass die schnellere Bremswirkung die Menge der diabetischen Folgen eindeutig verringert. Und während in diesen Studienjahren dann einige wenige ihre Gesundheit besser erhalten und schützen dürfen, mag der große Rest der Betroffenen weiter im Maß der 80ger und beginnenden 90ger Jahre des vorigen Jahrhunderts appe Füße und blinde Augen und Herzinfarkte und versagende Nieren und und und sammeln?
Freilich mit dem unbestrittenen Milchmädchen-Vorteil für uns alle als Versichertengemeinschaft , dass wir mit der Verweigerung gegenwärtig pro Betroffenenkopf und Jahr immerhin bis zu vielleicht 500 Euros an Insulinkosten sparen und dass die mehreren Tausend Euros pro Jahr und appem Fuß und blindem Auge und versagender Niere und und und erst in einigen Jahren unsere Gesundheitskassen um so schwerer belasten - wenn die meisten derer längst ihren wohlverdienten(?) Ruhestand genießen, die heute für solche kurzsichtigen Entscheidungen verantwortlich zeichnen.
Gibt es denn wirklich niemanden, der diesem Schwachsinn Einhalt gebieten und den schon laufenden umgehend zurück drehen kann?
MfG Hans-Jürgen Tilsner
Diabetiker Selbsthilfe Oelde -
Haschi
Rang: Gastam 02.08.2007 20:25:56
Hallo cat,
nach dem neuesten Bericht des IQWiG war wohl mit diesem Beschluss des G-BA zu rechnen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und damit die Inkraftsetzung der Änderung der Richtlinie kann frühestens nach einem Monat erfolgen, wenn die BMG keinen Einspruch erhebt.
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es bei Diabetes Typ1 zu keiner Lösung des Problems käme, alldieweil mir nach den Rabattverträgen kein Diabetiker vom Typ2 in Südwest-Deutschland bekannt wurde, der gegen seinen Wunsch, kurzwirksame Insulinanaloga nicht zu Lasten seiner Kasse erhalten hätte. Meine Diabetologen haben auch seinerzeit keinen einzigen Patienten umgestellt.
Oder gibt es hier eine große Zahl von Betroffenen, die umgestellt wurden?
Allerdings gibt es eine Minderheit unter den Diabetologen und Diabetikern, die grundsätzlich gegen Insulinanaloga eingestellt ist.
In allen EU-Ländern sind Insulinanaloga von den Krankenversicherungen erstattungsfähig. Es wird wohl nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Natürlich haben kurzwirksame Insulinanaloga auch kaum Zusatznutzen bei
Diabetikern, denen ein Langzeitwert von
8 % ( das ist der Durchschnitt unter den INSULINERn) vollkommen ausreicht.
von Haschi -
Barbara
Rang: Gastam 03.08.2007 00:35:50
Unser lieber herr sawicki konnte ja nun nicht anders
entscheiden als bei Typ 2, dann wäre er ja unglaubwürdig geworden. Also mal ganz ruhig angehenlassen. Typ 2 bekommt es auch weiterhin bezahlt. Ich bekomme Novorapid und die TK hat einen Vertrag mit den Firmen ausgehandelt. Für Typ 1
wird es genauso werden Bis es im Anzeiger veröffentlich wird,dauert bis zum Herbst. In seiner Agumentation sind viele Mängel die noch genauer überprüft werden müssen. Im Diabetiker Journal
Sept Ausgabe wird ausführlich darüber geschrieben.
Barbara. -
Haschi
Rang: Gastam 16.08.2007 16:34:43
Hallo,
DDG fordert neues Verfahren:
IQWiG-Bewertung kurzwirksamer Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker entspricht nicht international üblichen Standards
Quelle: Pressemitteilung der DDG vom 08.08.07,
Mehr unter
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
von Haschi -
Jürgen
Rang: Gastam 16.08.2007 19:25:50
dass die Entsprechung gefehlt hat, war auch schon bei Typ2 bemängelt worden :-( von Jürgen