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Arbeit und Diabetes

  • Birgit

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 16:25:40
    Wer weiß, ob man bei einer aMTSärztlichen Untersuchung, die vom Arbeitgeber bei einer Bewerbung verlangt wird, angeben muss, ob man Diabetes hat.
    Vielen Dank für Eure Antworten von Birgit
  • WUn

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 16:39:46
    Hier in Österreich nur dann, wenn Dein Diabetes die Arbeit beeinträchtigen könnte. Ich arbeite als EDV-Projektleiter und halte meinen Diabetes geheim!

    Bin allerdings kein Jurist!!!!

    Viel Erfolg von WUn
  • Zuckermeier

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 18:54:34
    Hallo Birgit!

    Die Frage ist unlogsich. Der AMTSarzt sieht natürlich sofort die Einstiche an den Fingerkuppen, denn schließlich führt er eine Untersuchung durch. Es wäre doch tragisch, wenn er das übersehen würde!

    Viele Grüße
    Zuckermeier
  • thomas2002

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 19:22:36
    angegeben werden muß nur, was für deinen arbeitsplatz wichtig ist. von thomas2002
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 20:05:22
    hallo birgit,
    zum aMTSarzt, das sind die die zu "blind" und zu faul sind ne praxis zu betreiben.
    1. gegen einstichstellen zur bz messung kann man laufend was tun.
    2. fragen zur gesundheit ???? sind die überhaupt rechtens ? sind sie schwanger braucht auch weder richtig noch überhaupt beantwortet werden.
    3. weshalb amtsarzt ? das gibt es nur im öd, und dort kann dm angegeben werden, denen nutzt es was fürs image.
    4. bei gdb also ausweis, das muß angegeben werden, wegen rechtlichen folgen.
    mfg klaus . von klausdn
  • Ute

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 21:36:29
    Hallo Klaus,
    es ist immer wieder herrlich, Deine Kommentare zu lesen, sehr lehrreich (ist ernst gemeint) nur leider brauche ich immer etwas länger, Deine "wilden" Abkürzungen zu verstehen.
    Ich, und sicher nicht nur ich, wäre Dir sehr dankbar, wenn Du doch das eine oder andere Wort ausschreiben könntest. Bitte.....
    (Oder kosten hier die einzelnen Buchstaben?)
    Gruß
    Ute
  • Susanne

    Rang: Gast
    am 11.08.2006 22:45:12
    Halo!
    bei Krankheiten, Schwangerschaft, Kinderwunsch und Gewerkschaftszugehörigkeit darfst Du sogar lügen! Erstens geht es den arbeitgeber nichts an, zweitens ist er selber schuld - wer dumm fragt muss mit dummen Antworten leben. die Frage nach Krakheiten ist nciht gestattet, also beantworte sie mit "keine Krankheiten" - und basta. der AMTSarzt - wenner Dir nicht zufäälig Blut abnimmt und Du kurz vorher gegessen hast wird er ncihts feststellen. Also würde ich sicherheitshalber as ganze auf einne längeren Abstand zur vorherigen Mahlzeit timen, und so tun als wäre nichts.

    einzige Ausnahmen: 1. Du hast einen schwerbehindertenausweis, das geht den Arbeitgeber was an wegen mehranspruch Urlaub etc. 2. Du kannst wegen dem Diabetes die angestebte Tätigkeit nciht ausführen (gibts da eine? gummibärchentestesser oder so?).

    Susanne
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 12.08.2006 01:07:02
    hallo ute,
    werde mich bessern , ok ?
    öd=öffentlicher dienst, das sind die die haben gerade gestreikt ---> nach einem monat hat sich der verdiheini beschwehrt , daß keine reaktion da war.
    das komische : hatte gar keiner gemerkt daß gestreikt wurde, folge 50% sind überflüssig.
    gdb=grad der behinderung, ab 50% hats du nen ausweis, und dann gibt es 5 tage mehr urlaub , etwas steuern abzug, und für den arbeitgeber eine zahlung weniger für die 6% behinderten - soll.
    meist schadet der ausweis mehr als er nutzt.
    kleine geschichte zum aMTSarzt :
    a. aus unserer shg mußte einer wegen der behinderungseinstufung hin : ist seit fast 20j , diabetiker t 1, hat der festgestellt : warum spritzen sie denn andauernd , es gibt doch inzwischen gute pillen
    b. im hohen norden war in den 80gern ein dr. dr xxx
    amtsartzt, hat sich sehr für die "damen" und ihre gesundheit interessiert. und noch vieles mehr. bis er mal in der kneipe seinen ausweis hat liegengegelassen, er war gar kein dr med, auch kein arzt.
    und genau der hat in den 90gern in der gegend von leipzig nochmal als dr. gutachten für nervenkranke geschrieben. keiner hats gemerkt.
    mfg klaus von klausdn
  • Diawolf

    Rang: Gast
    am 14.08.2006 15:00:54
    An die Susanne-
    klar gibt es Arbeiten, die für Diabetiker nicht geeignet sind:
    Arbeiten in großen Höhen, Personenbeförderung,
    Rettungswesen, Feuerwehr,alles , was zeitlich und kräftemäßig zu Problemen führen kann,
    auch Baugewerbe oder kurz :körperliche Dauerhochbelastung, die zeitlich und in ihrer Intensität nicht selbst gesteuert werden kann und damit erhöhte Schockgefahr bedeutet.
    M.f.G. von Diawolf
  • Susanne

    Rang: Gast
    am 14.08.2006 15:55:52
    Hallo Diawolf! ungeplante körperliche Höchstbelstungen kann es in jedemBeruf mal geben - ob nun als kaufmännische Angestellte, wenn die Ablage neu gemacht werden muss und man vorher 50 Knallvolle Ordner ins Archiv schlepen muss, als Suermarktkassierin, wenn die vormittagsschicht die neure Lieferung nciht verstaut hat und man das selber in die Regale schlichten muss - oder im Einzelhandel wenn eine neue filiale eröffnet werden soll und aus allen umliegenden Fillialen abkommandeirt wird zum neu einräumen. Oder wenn die Putzfrau krank wird. oder wenn man im Büro eiens Industriebetriebs arbeitet und Not am Mann in der Produktion ist. oder wenn en Kollege krank ist und man für zwei arbeiten muss und dafür vier Studnen länger bleiben muss.

    Es lässt sich abe ganz gut lösen, wenn man zusätzliches essen Dabei hat oder im Spind aufhebt - so tolle Jobs sind selten, bei denen man wenn wirklich Not am Mann ist sagen könte "nö. ich kann nicht länger bleiben, ich hab nicht genug zu essen dabei" oder" Nö, räumt euren Scheiß alleine weg, ich bin körperlich weniger belastbar" - auf die Art wird man schnell gekündigt.

    Susanne
  • Diawolf

    Rang: Gast
    am 17.08.2006 15:21:04
    Hallo Susanne,
    du hast ein Wortteil übersehen: "DAUERhochbelastung "...und dann deine Argumentation etwas in die falsche Richtung gelenkt.

    M.f.G. von Diawolf