Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Dringend Rechtshilfe gesucht!!!!

  • Peter Martens

    Rang: Gast
    am 27.01.2006 18:59:23
    Hallo an alle Diabetiker,
    Ich hatte am Dienstag ein Vorstellungsgespräch bei einer Unternehmensberatung und habe dort meinen gut eingestellten Diabetes erwähnt. Nach einem Telefongespräch der Beraterin mit dem zuständigen Verkaufsleiter des potentiellen Arbeitgebers sagte sie mir, dass man mich aufgrund meines Diabetes Typ I NICHT einstellen würde. Ich dachte, ich höre schlecht!!! Heute bekam ich dann auf meine Anforderung eine Email mit diesem Text:

    "Ihr Vorstellungsgespräch am ******* in unserem Hause

    Sehr geehrter Herr Martens,

    wie gewünscht, teile ich Ihnen auf diesem Weg nochmals mit, dass wir Sie bedauerlicherweise aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung nicht an unseren Kunden NORMA vermitteln können.
    Wir wünschen Ihnen bei Ihrer weiteren Suche nach einem adäquaten Arbeitsplatz viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea E*****

    Das schlägt dem Faß doch wohl den Boden aus!!!!!!! Nach dem Gespräch vorher war ich auch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der dann meinte, dass bei Prozessen im Arbeitsrecht in der ersten Instanz beide Parteien Ihre Kosten selbst tragen. Das können bei mir bis zu 2000,- Euro sein. Ich frage mich jetzt, ob die Antwort, die ich bekam, ausreicht, um vors Arbeitsgericht zu gehen. Vielleicht ist ja ein Anwalt unter uns.
    Liebe Grüße,
    Peter
    von Peter Martens
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 27.01.2006 19:47:31
    Hallo Peter!

    Zunächst wäre es wohl ratsam zu überlegen, ob man nicht Mitglied einer Gewerkschaft werden sollte, um in Zukunft einen Rechtschutz in solchen Angelegenheiten zu erlangen.

    Die Prozeßkosten werden nach dem Streitwert festgelegt, was in diesem Fall sicherlich nicht ganz einfach ist.

    Die wesentliche Frage, die hier zu stellen ist, bezieht sich jedoch auf den Sinn und Zweck dieser Klage. Möchtest du wirklich bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, der so eine Einstellung hat? Glaubst du wirklich, daß du dort erfolgreich arbeiten könntest? Ich könnte mir vorstellen, daß die Kammer ein Problem damit haben wird, deinem Antrag zu folgen.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Peter Martens

    Rang: Gast
    am 27.01.2006 20:11:52
    Hallo Andreas,
    Ich würde sicherlich nicht auf Einstellung klagen, ein evtl. zustande kommendes Arbeitsverhältnis würde kurz und schmerzvoll sein; wohl aber auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Ich fühle mich stark diskriminiert, da ich als Diabetiker bereits für andere deutsche Retailer tätig war und es NIEMALS Beeinträchtigungen in meinen Jobs als Filialleiter gab. Und jetzt das...

    Peter von Peter Martens
  • weiss nicht

    Rang: Gast
    am 27.01.2006 23:44:01
    Klage-Androhung und Androhung der Publizierung der Vorgäne sowie Forderung eines Schmerzengeldes auf vorgerichtlicher Basis!!

    Sauerei das. Ruf die an und drohe den an, das Du den Vorgang allen Krankenkassen, allen Berufsggenossenschaften, allen Gerwerkschaften und allen Gesundheits-Foren im Internet miteiilen möchtest. Wenn Du möglichst laut am Telefon bist und dann noch entsprechende Mails hinterhertschickt und eben Klage androhst, kannst Du eventuell einen außergerichtlichen Schadensersatz erwirken.

    Diese Unternehmen hättes es verdient an den Pranger gestellt zu werden. Deutschlandweit!

    Die sollten für diesen Fehler zahlen!
  • Peter Martens

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 12:35:18
    Also, laut am Telefon kann ich nicht :-), auch wenn ich sauer bin bis unter die Haarspitzen. Und wenn ich denen Klage androhe, dann wissen die gleich Bescheid und bereiten sich vor. Ich hab den Anwalt kontaktiert... mal sehen, was er am Montag zu der Email von der Tante sagt und wie hoch mein Schmerzensgeld sein würde. Es muß sich schon lohnen :-) von Peter Martens
  • Olli

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 13:35:27
    Fragen nach Schwerbehinderung oder chronischen Krankheiten sind nur zulässig wenn sie die Arbeit behindern könnte. Das wäre eigentlich nur LKW-Fahrer, Pilot o.ä. Eine Erwähnung bei einem Vorstellungsgespräch bei Top Positionen wo belastbare Leute gesucht werden ist extrem ungeschickt. Bei einfachen Sachbearbeiterposten (sofern man nen Schwerbehindertenausweis) hat o.ä. könnte es allerdings von Vorteil sein.

    Warum hast du das denn erwähnt? Da würd ich im Leben nicht drauf kommen bei nem Vorstellungsgespräch! von Olli
  • Peter

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 18:17:56
    Ich hatte mich für die Position eines Filialleiters dort beworben und hatte in den Jahren davor auf gleichen Poditionen keine Probleme bei anderen Arbeitgebern, denen ich das vorher sagte. Ich war zu vertrauensseelig. Jetzt habe ich die Quittung... aber DIE werde ich mir vornehmen. von Peter
  • Heiko

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 19:23:51
    Das Arbeitsamt sagte einmal zu mir, ich wäre dazu VERPFLICHTET, mein Diabetes bei einem Vorstellungsgespräch zu erwähnen. von Heiko
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 19:29:25
    hallo,
    was irgendein mensch vom arbeitsamt sagt ist doch völlig wurst. fagen nach der gesundheit außer bei solchen berufen wie olli erwähnt hat sind rechtlich nicht zulässig.
    oder ist noch nicht bekannt daß sogar fragen nach schwangerschaft nicht zulässig sind, und deshalb auch bei bedrängen falsch beantwortet werden dürfen.
    was erwähnt werden muß ist ein sb ausweis, denn der hat ja folgen für den ag.
    daher ist ein sb ausweis außer ev. für den öffentlichen dienst, nur hinderlich irgendeinen job zu bekommen.
    mfg klaus
    von klausdn
  • Peter

    Rang: Gast
    am 28.01.2006 19:45:30
    Also, soweit ich weiß, kann eine ausgewiesene Schwerbehinderung (Ausweis) im Gegenteil dazu führen, dass der Arbeitgeber Geld spart, es also von Vorteil ist, dass er "SB-Leute" einstellt. von Peter