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Beihilfe und freiwillig versichert

  • Stefanie

    Rang: Gast
    am 13.09.2005 14:04:25
    Hallo,

    habe durch Zufall das Forum hier entdeckt und habe eine ganz dringende Frage. Ich hoffe mir kann jemand helfen,..

    Also, ich bin momentan in der Ausbildung als Stadtinspektoranwärterin. Grundsätzlich hätte ich mich privat verischern können, aber damals wollte mich aufgrund meines Diabetes keine private Krankenverischerung haben und deswegen musste ich mich gesetzlich versichern. Ärgerlich daran ist natürlich, dass ich nun den vollen Krankenkassenbeitrag (also bei mir 13,9% meines Ausbildungsgehalts) zahlen muss... Da mein Arbeitgeber, eine Stadtverwaltung, nicht wie bei Angestellten die Hälfte dazu zahlen muss. Den Anspruch auf Beihilfe habe ich ja, aber nur kann ich den, da ich ja nun freiweillig gesetzlich versichert bin , eigentlich nicht gebrauchen. Nun habe ich jedoch eine größere Zahnarztbehandlung vor mir, und meine Frage wäre nun, ob ich irgendeine Unterstützung von der Beihilfestelle erhalte. Ich kenne mich da leider garnicht aus und würde mich , bewor ich da anrufe, ersteinmal selber informieren, da die mir ja sonst alles erzählen können:-)
    Kann mir vielleicht irgendwer bei meinem Problem helfen???
    Oder gibt es noch irgendwen, der auch dasselbe Problem mit privater KV als Beamter/Beamtin hatte???

    VIelen Dank schoneinmal für jede mögliche Hilfe!
  • Husky

    Rang: Gast
    am 13.09.2005 14:46:27
    bin selbst Angestellte bei einer Stadtverwaltung. Bei mir hat die Beihilfestelle von den Restkosten nochmal rund 80% übernommen. Weis natürlich nicht wie das bei Beamten aussieht. Wirst du denn aufgrund deines Diabetes überhaupt nach der Ausbildung ins Beamtenverhältnis übernommen. Wäre es dann für dich nicht besser ins Angestelltenverhältnis zu wechseln ??

    Gruß Husky
  • Stefanie

    Rang: Gast
    am 13.09.2005 15:08:21
    Hallo,
    ersteinmal Danke für die schnelle Antwort.
    Bei unserer Stadtverwaltung sieht es leider so aus, dass sie noch garnicht wissen, ob und wen sie übernehmen.
    Es ist leider nicht mehr so wie es früher war, dss man quasi mit Beginn der Ausbildung im "sicheren Boot" sitzt.
    Aber einen Grund mich nur aufgrund meiner Erkrankung nicht zu nehmen, haben sie nicht. Denn ich war ja schließlich auch bei den aMTSärztlichen Untersuchungen und bin ja dienstfähig. Probleme mit meinem Diabetes gab es nur bei den privaten Krankenversicherungen, denn die müssen mich während meines AUsbildungsverhältnisses nicht aufnehmen. Ich konnte mich aber schon in so weit schlau machen, dass ich, wenn ich denn dann mal verbeamtet werden sollte, einen Anspruch auf Aufnahme in einer Privatverischerung habe,..
    Aber ob das überhaupt so sinnvoll ist???
    naja, die Frage stellt sich ja derzeit noch nicht.

    Aber ich wusste garnicht, dass man auch als Angestellter Anspruch auf Beihilfe hat?!
    Wie man merkt, ich kenne mich leider noch nicht so gut in dem Institut Verwaltung aus.
    Vielleicht weiß ja noch jemand Antwort auf oben gschriebene Fragen.

    Vielen lieben Dank!
  • Heidi G.

    Rang: Gast
    am 13.09.2005 17:00:03
    Hallo!

    Ich würde mich in erster Linie bei meinen Kollegen erkundigen, denn es gibt alle möglichen Variationen bei den Kommunen oder beim Land.
    Ich bin beim Land NRW als Angestellte und bekomme Beihilfe, meine Kollegen, die neuerdings den Vertrag unterschreiben, bekommen keine Beihilfe mehr. Die dürfen dafür auch länger arbeiten...Es geht ungerecht zu auf der Welt ;-))
    Gruss, Heidi von Heidi G.
  • Heiner

    Rang: Gast
    am 14.09.2005 10:49:23
    Hinsichtlich der Beihilfe ist klar, dass grundsätzlich jeder öffentlich Bedienstete Anspruch darauf hat, wenn nicht konkret durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Daraus resultiert, dass alle Leistungen, die die Gesetzliche nicht übernimmt, beihilfefähig sind. Um Deine Situation hinsichtlich Beihilfe, Verbeamtung auf Lebenszeit und priv. Krankenversicherung besser beurteilen zu können wäre es gut zu wissen, bei welcher Gemeinde Du beschäftigt bist. Da ich annehme, dass Du diese Info nicht gerne hier veröffentlichen willst, schreibe doch einmal eine PN an mich zwecks Austausch der Tel.nummern. Im direkten Gespräch lassen sich diese Dinge einfacher und schneller klären.
    Gruß Heiner
  • Husky

    Rang: Gast
    am 15.09.2005 12:18:31
    ja wir Angestellte bekommen noch Beihilfe, aber nur auf Zahnersatz, andere Leistungen sind ausgeschlossen. Aber wie Heiner schon sagt, kann es aufgrund Arbeitsverträgen bei den einzelnen Verwaltungen unterschiedlich gehandhabt werden. Mach dich doch mal bei eurem Personalrat schlau.

    Gruß Husky