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Diabetes - Behindertenausweis
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Peggy
Rang: Gastam 12.07.2005 09:38:35
Hallo,
mein Freund (29) hat seit 5 Jahren Diabetes. Nun überlegt er, ob er einen Antrag auf "Behinderung" bzw. halt so einen Ausweis stellen sollte.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das denn? Bekommt er da steuerliche Begünstigungen oder sowas? Und vor allem welche Nachteile könnten dadurch auftreten??? Würd ihm da eventuell der Führerschein fürs Motorrad entzogen, kann das passieren???
Wäre echt lieb wenn mir jemand schreibt der solch einen Antrag schon gestellt hat und mir da genau sagen kann was das beinhaltet.
Vielen lieben Dank. von Peggy -
Tom
Rang: Gastam 15.07.2005 04:49:06
Hallo Peggy,
ich habe seit ein paar Jahren diesen Ausweis, bin 50% behindert und habe dadurch eigentlich nur Vorteile, z.B. 5 Tage mehr Urlaub (AG ist gesetzlich dazu verpflichtet), einen Steuerfreibetrag, bei der Krankenkasse nur noch 1% Zuzahlung auf alles, statt 2%, billiger in den Zoo ;) usw. den Führerschein kriegst Du als Diabetiker eigentlich nur abgenommen, wenn Du wegen dieser Krankheit auffäliig wirst, also z.B. wegen einer Hypo einen Unfall baust oder so, weil damit sozusagen kalr ist, dass Du Deine Krankheit nicht beherrscht, deshalb bei Hypo rechts ran fahren...
Dein Freund brauch sich keine Gedanken machen wegen demMopedd Schein, habe ich auch wenn nix passiert, dann fährt er noch mit 80 Motorrad. Den Ausweis bekommt Ihr beim zuständigen Amt für Soziales und Versorgung.
Beste Grüße
Thomas von Tom -
Heidi G.
Rang: Gastam 15.07.2005 13:10:55
Hallo, Peggy!
Stimmt alles, aber es gibt auch einen Nachteil.
Falls dein Freund irgendwann den Arbeitsplatz wechseln will, ist ein Behindertenausweis sehr
hinderlich.
Es gibt genügend nicht Behinderte mit weniger Urlaubsanspruch usw.
Ich würde mir das 3x überlegen.
Gruss, Heidi von Heidi G. -
Heidi G.
Rang: Gastam 15.07.2005 13:21:27
Hab noch was vergessen, unter 50% gibt es gar nichts an Vergünstigungen, die Versorgungsämter sind angehalten, möglichst unter 50 % zu bleiben und wenn dein Freund gut eingestellt ist, hat er wenig Chancen, da bleibt man oft mit 40% ohne jeden Vorteil, aber mit besagten Nachteil eher bestraft.
Tschüs, Heidi von Heidi G. -
Tom
Rang: Gastam 16.07.2005 01:30:00
Hallo Heidi,
mit dem AG wechsel hast Du ja recht, aber AG müssen auch Strafe zahlen, wenn Sie zuwenig Behinderte beschäftigen, und als Diabetiker bist Du doch eigentlich fast zu 100% Einsatzbereit, und niemand zwingt Dich bei der Bewerbung zur Behinderung Angaben zu machen, da kannst Du sogar schwindeln, obwohl sich das bei einer neuen Arbeitstelle nicht so gut macht, alles in allem ein zweischneidiges Schwert, aber ich würds trotzdem machen, und als Tipp, bei meinem Antrag habe ich einfach mehr angekreuzt, und 50% zu bekommen ist gar nicht so schwer, weil so viele Diabetologen arbeiten nicht beim Amt... also jammern,leidend aussehen usw. ;)...
BG
Thomas von Tom -
M
Rang: Gastam 31.07.2005 15:45:07
Hi Peggy!
Ist dein Partner im festen Job? Grosse Firma? Kleine Firma? Wie lange in dem Job tätig? Welche Insulintherapie? Gut eingestellt? Regelmäßig beim Diabetologen? (es gibt ein gutes Büchlein zu dem Thema:
Diabetes- Ihr Recht im Alltag;
das hat vielleicht der Diabetologe im Regal)
Bei 40% gibt es 5 Tage mehr Urlaub (könnte hinderlich sein bei Bewerbungen, wobei die Meldepflicht relativ ist, wenn es den Job nicht beeinträchtigt. Zu Bedenken wäre es bei Jobs, bei denen er die Verantwortung für Gefahrengüter oder Personen hat, zB Busfahrer.)
und eine Steuerpauschale von 430€.
Ich meine, Arztbesuche wären auch verstärkt freigestellt, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher.
Bei der Behindertenbescheinigung vom Ordnungsamt sollte man darauf achten, ob die zeitlich begrenzt wurde, kommt schonmal vor.
Ein einmal vergebener Bescheid kann nicht abgelehnt oder zurückgenommen werden.
Anträge gibt es beim zuständigen Ordnunsamt.
Das sollte auf jeden Fall vorher mit dem Arzt und mit dem Diabetologen besprochen werden, ob sich das "lohnt". Vielleicht hat dein Partner noch andere Beschwerden, die einen Ausweis begünstigen?
Ab 50% ist es schon interessanter, auch mehr Steuerntechnisch, aber mal ehrlich, den Chef schockt die Strafzahlung nicht, wenn er jemanden los werden will! Unkündbar ist man mit Schwerbehindertenausweis auch nicht.
Aber sogesehen kommt man mit mehr Abfindung aus der Sache raus.
Sollte eine Kündigung für deinen Partner im Raum stehen, kann er die Rechte des Behindertenausweises schon mit Antrag auf diesen geltend machen.
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M
Rang: Gastam 31.07.2005 16:05:53
Kurzer Hinweis zu diesen 1% Zuzahlung: Die haben alle chronisch Kranken. D.H aber, man muß einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, ob man mehr als 1% seines Jahreseinkommens für Medikamente ausgeben muß. erst dann bekommt man Gebührenbefreiung. Ich komme mit diesem Antrag nie hin, meine KK sagt, ich verdiente letztes Jahr 8,86€ zu viel. Jedes jahr der gleiche Mist, immer ein paar Euro zuviel, angeblich. Ich wechsel meine Kasse jetzt, weil ich diese Rechnung für lachhaft halte, ich komme mir echt verarscht vor. Hat Tom vielleicht n Tipp für mich??
Gruß M -
Tom
Rang: Gastam 03.08.2005 02:41:02
Hallo M...
eigentlich rechnet man die 1% vom Gesamtjahresbrutto, meines ist nicht so hoch, ich habe etwa 25000 EUR, also muß ich 250 EUR zuzahlen, das war dieses Jahr nicht schwer, allein bei meinem KH Aufenthalt waren es schon 110 EUR, dann 4x 10 EUR Doc einmal Notfall, 2x Zahnarzt... und dann die Zahlungen für das Insulin, am Besten Du rechnest es selber nach, das Gesamtbrutto bekommst Du ja vom AG am Ende ausgehändigt, Zuzahlungen für Zahnersatz zählen wohl nicht, weiß ich aber nicht genau...naja manche Kassen sind echt blöd... vielleicht wollen sie damit erreichen, das Du als Kostenfaktor zu einer anderen wechselst.
BG
Thomas
von Tom -
Paul Paul
Rang: Gastam 25.10.2005 01:45:58
Eure ganze Behindertenausweisdiskussion und Prozentrecherche kommt mir fast wie ein neuer Aufguss der früheren Sozialforen vor - wie betrüge ich den Staat!!
Entweder einem Kranken stehen Minderungen der Gesundheit mit allen Folgen zu, dann muss man auch die zu erwartenden Nachteile in Kauf nehmen.
Eine Krankeit kann nicht in eine zusätzliche Einnahmequelle verwandelt werden.
Das ist die Meinung eines 50%-igen, Diabetikers!
Paul von Paul Paul -
Simon
Rang: Gastam 13.11.2005 16:55:20
man ist als diabetiker doch nocht nicht schwerbehindert oder???? ich hab nen antrag gestellt habe glaub ich 40% an behinderung bekommen von Simon -
Reinhard
Rang: Gastam 18.11.2005 09:21:12
40 % ist üblich. Wer mehr bekommt, hat i.d.R. Folgeschäden und ggfs. andere Krankheiten zusätzlich. von Reinhard -
Daniela, 27
Rang: Gastam 14.01.2006 09:44:17
Ich überlege auch ob ich einen Antrag stellen soll. Bin seit einem Jahr Typ1 mit Pumpe. Seit Weihnachten waren die Nierenwerte nicht mehr im Normbereich und so wie es aussieht habe ich auch noch Schilddrüsenkrebs (2 bösartige Tumore in Eigröße, Krebs noch nicht 100% festgestellt, erst nach OP). Da ich mit meinen 2 kleinen Kindern noch zuhause bin und mein Betreuungsgeld im Mai ausläuft habe ich Angts wie es dann weitergeht bezüglich Gesundheit und Arbeit. Liebe Grüße Daniela von Daniela, 27 -
mehmet
Rang: Gastam 18.08.2006 21:07:18
Hallo leute wenn man 40 % hat bekommt doch 5 tage mehr urlaub stimMTS bitte um ne antwort.... von mehmet -
Heiko
Rang: Gastam 24.08.2006 13:39:23
Hallo,
also mir ist nicht bekannt das man bei 40% 5 Tage mehr Urlaub hat.Ich habe auch 40% auf den Diabetes bekommen bin aber auf dem Arbeitsmarkt als Schwerbehinderter mit 50% eingestuft,den Antrag mußte ich beim Arbeitsamt ausfüllen dann wird man angeglichen.Soweit ich informiert bin kann man als Schwerbehinderter nur entlassen werden wenn das Integrationsamt dieser zustimmt.In meinem Fall will der Arbeitgeber mich kündigen hat es zumindest in einem Personalgespräch angedroht da ich letztes Jahr und dieses Jahr zu viele Krankheitstage habe.Da habe ich bei dem Amt angerufen da diese zustimmen müssen und die haben mir gesagt das weder telefonisch ( was sowieso nicht zählt) noch schriftlich was von der Firma eingegangen ist.Sie würden auch nie zustimmen da ich bei einer großen Firma arbeite mit über 4000 Mitarbeiter.Der Betrieb ist verpflichtet mir min. 2 Stellen im Betrieb anzubieten die meiner Behinderung gerecht ist und ich auch ausüben kann da ich ja nicht nur Diabetes habe.
Gruß
Heiko -
Marina
Rang: Gastam 03.09.2006 03:36:59
Ihr wollt einen Behindertenausweis und Motorrad fahren? Ihr pickt euch wohl gern die Rosinen aus dem Kuchen, was?
Seid froh, daß ihr nicht behindert seid und lebt nicht hier auf unsere Kosten mit solchen Betrügereien. von Marina -
jenny
Rang: Gastam 22.11.2006 15:49:01
Hallo!
Du hast kommvoll recht, abe rich zumbeispiel habe epilepsie mir haben sie in der klinik gesagt ich sollte
doch besser ein machen weil jeder dann bescheid wiessen und ich bekomme aufalle fälle 50 % Wernn nicht noch mehr. Ich möchte auch nicht vom staat leben aber mann bekommt mann auch so schon nichts an arbeit deswegen werde ich mir auch kein beantragen egal was die Ärzte mir raten ich bin erst 20 und nicht älter ne ne danke das lass ich mir nicht andrehen und wenn ich denn schein habe dann ist mein leben vorbei nene danke das lasse ich lieber ist besser
Bis dann mal
Ciao Jenny von jenny -
Babsi
Rang: Gastam 25.11.2006 03:48:54
Hallo Marina,
was hat Motorradfahren und Schwerbehindertenausweis denn mit Rosinen rauspicken zu tun???
Dürfen Behinderte jetzt nicht mehr Motorradfahren oder wie??
Zur Info, ich habe keinen Ausweis und zwar, weil er mir nichts bringt, also brauch ich auch nicht die Ämter damit zu behelligen. Bin aber froh dass es so was wie Schwerbehindertenausweise gibt. Mein Sohn hat nämlich einen wegen seiner Leukämie und so kann ich wenigstens kostenlos mit de Bahn zur Klink fahren.
Und jeder der einen Anspruch darauf hat und nach Abwägung der Vor- und Nachteile einen möchte, sollte einen beantragen, aus welchen Gründen auch immer.
Bis denne dann...
Babsi1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
Jürgen Schnaupel
Rang: Gastam 28.03.2007 01:44:23
Die Beurteilung des Behinderungsgrades wird offenbar immer restriktiver: bei Diabetes, hohem Blutdruck und erheblichen Wirbelsäulenbeschwerden wurden mir jetzt 20 % Behinderung anerkannt (Versorgungsamt Dortmund). Hat jemand ähnliche oder andere aktuelle Erfahrungen? -
Otto
Rang: Gastam 06.06.2007 13:51:12
Bei 20 % Anerkennung für diese Krankheiten würde ich Widerspruch einlegen. -
Didi
Rang: Gastam 01.09.2007 16:08:37
Hallo Marina,
hast Du selber auch TYP-1 Diabetis????? -
medgic
Rang: Gastam 16.12.2007 22:27:23
Hallo... habe dein kommentar gelesen und denke das du sehr viel erfahrung hast:))
Ich habe seit 15 jahren diabetes möchte auch einen ausweis haben aber eigentlich nur wegen parkplatz ist so was möglich?
Bekomme ich das auch mit 40% oder bekommen diabetiger direkt 50%?
Würde mich freuen auf dein antwort.
danke
medgic
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Corinna Hoffmann
Rang: Gastam 30.12.2007 12:14:17
Hallo,
Meine Tochter ist 6 Jahre und hat seit Aug. Diabetis. Welche Buchstaben bekommt sie in ihrem Behindertenausweis. Kann ich da ein B beantragen. Oder ist es nur ein H. Hat da jemand Ahnung? -
Frank
Rang: Gastam 12.02.2008 01:03:22
hallo zusammen...
ich habe heute meinen Bescheid vom LRA bekommen und habe 40% Status erhalten obwohl bei mir diverse Beeinträchtigungen vorliegen:
Diabetes mellitus (2), Adipositas permagna, Depression, Sehminderung beidseitig, Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung beider Kniegelenke sowie Schlafapnoe-Syndrom.
Trotz dieser Litanei von Problemen habe ich keinen 50% Status bekommen, werde aber nun über einen Sozialanwalt prüfen ob das korrekt ist.
Eigentlich dachte ich, wenn man außer Dia2 noch andere gesundheitlichen Einschränkungen hat, sollte es für 50% reichen??
Mal sehen was der Anwalt meint. Infos folgen..
gruß
frank von Frank -
Barbara
Rang: Gastam 12.02.2008 10:54:04
hallo anonym, einen Parkplatz bekommt man nur mit einem aG ( außergewöhnlich gebehindert ).
Ich habe 80% mit G drauf und kann auch nicht
auf die Parkplätze. von Barbara -
HM
Rang: Gastam 14.08.2008 13:22:59
Zum Behinderten-Ausweis folgendes.
Hat man unter 50% MDE bracht man das garnicht angeben. Zum andern sind Betriebe verpflichtet einen bestimmten%Satz an Behinderten einzustellen. Es ist auch nicht immer der Fall, dass ein Behinderter weniger Leistung erbringt als ein Nichtbehinderter.
Ich hatte an meinem Arbeitsplatz wegen der Behinderung keine Probleme.
Lasst Euch nicht entmutigen. von HM -
Seppel
Rang: Gastam 11.08.2010 13:32:33
Einen Behinderten-Parkausweis bekommst du nur, wenn du die Zusatzeinstufung aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit) erhälst. Das gibts bei einfacher Diabetes nicht. -
Gast
Rang: Gastam 30.04.2012 17:17:13
ich habe eine frage leide unter bluthochdruck diabetes noch mit tabletten habe hautkrebs asthma und bronchitis übergewicht becken um 2 cm verschoben und jetzt kam noch die gicht dazu habe einen rollater verordnet bekommen hatte mit 50 bereits einen schlaganfall bekomme ich mit all diesen krankheiten einen behindertenausweiss
vielen dank im voraus -
Gast
Rang: Gastam 20.10.2012 00:47:38
Gast schrieb:
Hallo Marina,
hast Du selber auch TYP-1 Diabetis?????
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am 06.06.2013 14:16:34
heut kam der anruf das pflegegeld abgelehnt wurde. anscheinend mit der begründung wir hätten nur einen mehraufwand von 7 minuten am tag. -
Gast
Rang: Gastam 26.06.2013 19:39:08
Hallo Zusammen ....
Habe selten so gelacht --- !
Allso .. wer bei Diabetis mindestens 4 mal täglich misst und spritzt bekommt meist einen
GdB 50 % -- muß aber genau Buch führen ! Bei weniger als 50 % unbedingt Einspruch einlegen.
Ab einem GdB von 50 % gibt es einen Ausweiß .. !
und 5 Tage mehr Urlaub !
dabei hat man einen erweiterten Kündigungsschutz ..
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Parken auf Behinderten-Parkplätzen ....
dazu braucht man einen GdB von min. 80% und die Kennbuchstaben aG.!
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Behindert und Motorradfahren ....
Ich bin Gehbegindert .. habe alles umbauen lassen ..
Auto - Sitzschiene verlängert ....
Fahrrad - Exzentertretkurbel ....
Motorrad - umbau auf Handschaltung --
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Einige Sachen bekommt man über " Teilhabe am Arbeitsleben" bezahlt ...
Gruß
Josef -
Gast GDB40
Rang: Gastam 30.09.2013 16:29:49
Hallo,
ich habe Diabetes 1 und habe einen GdB von 40 zuerkannt bekommen mit folgender Begründung:
"Eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht nicht"
Lohnt es sich, Einspruch einzulegen? Falls ja, mit welcher Begründung?
Danke für eure Hilfe!
Gast GDB40 -
Gast
Rang: Gastam 30.09.2013 17:36:36
natürlich einspruch, es geht doch überhaupt nicht um beweglichkeit, sondern um das gesetz, und das sagt wer mehr als 4 mal täglich insulin spritzt und die dosis selbst anpasst, erhält 50% gdb.
die haben ihre hausaufgaben nicht gemacht. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 02.10.2013 16:47:53
Danke für die Info!
Nur, wie begründe ich den Einspruch? Gibt es ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?
Gruß
Gast GDB 40 -
Gast
Rang: Gastam 02.10.2013 18:59:57
www.diabetes-und-recht.de/bundessozialgericht-urteil-vom-25-10-2012-. -
Gast GDB40
Rang: Gastam 07.10.2013 15:31:43
Vielen Dank für die Antwort...allerdings verstehe ich ehrlich gesagt dieses Juristendeutsch selbst nach mehrmaligem Durchlesen nicht...vielleicht kann ja jemand mit mehr juristischem Verständnis das ganze in einem Satz zusammenfassen oder erklären ? So in etwa: "Hiermit erhebe ich Einspruch aufgrund §0815, Absatz ..."...oder hat jemand eine bessere Idee?
Danke! -
am 10.11.2013 20:37:11
Leg' Widerspruch ein mit Hinweis auf die "Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. 2010, 928)" (entspr. URL: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/AENDERUNGSVERORDNUNGEN/Zweite_Verordnung_zur_Aenderung.html). Entscheidend ist dabei, ob bei dir folgendes zutrifft: "Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50."
Irgendetwas ist doch immer...
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Gast
Rang: Gastam 11.11.2013 20:25:48
hallo, mehr wie GdB 40 und die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bekommt man nicht. Ich kann dir nur raten, schon deine Nerven. Auch ich war vorm Sozialgericht und habe dadurch wenigstens die Gleichstellung bekommen. -
am 04.05.2016 21:59:22 | IP (Hash): 1493137003
Behindertenausweis werde ich erst mal nicht den Antrag stellen. Auf Grund der Gedanken zu den Nachteilen (Job) laß ich es besser. Vielleicht sollte ich im Alter darüber nachdenken, aber derzeit bin ich einfach viel zu jung, um genau zu wissen, ob ich meinen derzeitigen Job behalten werde. Und dann auf Hartz IV angewiesen zu sein? Da ziehe ich einen Job ohne Behindertenausweis erst mal vor. Auch wenn der Gesetzgeber in Sachen Behinderung einiges den Firmen vorschreibt, sieht die Realität leider anders aus. Das sind mir die Vergünstigungen im gesellschaftlichen Leben nicht wert, wenn das gesellschaftliche Leben ohne Job ohnehin flöten gehen könnte. Da trösten die 5 Tage zusätzlichen Urlaub auch nicht hinweg, wenn man ganz lange Zwangsurlaub nehmen muß.
Allerdings dachte ich bislang immer, dass ich alle Zuzahlungen zu den Medikamenten bei Diabetes auch allein leisten muß. Kinder unter 18 sind zwar auch immer Zuzahlungsbefreit, aber fast alle Medikamente sind damit nicht zwangsläufig von der Zuzahlung befreit, wie ich bei jedem Medikament, was man für Grippe & Co bei den Kindern benötigt, feststellen durfte. Bekomme ich die Anträge bei meiner Krankenkasse? Und gilt die eventuelle Zuzahlungsbefreiung oder -minderung ab Tag der Antragstellung oder ab Bekanntwerden der chronischen Erkrankung?
Und nein, mir geht es nicht darum, mit meiner Krankheit Geld zu verdienen, sondern das Wenige, was ich verdiene, nicht nochmal um die Hälfte zu verringern (Alleinerziehend mit Zwillingen, die kein UHG vom Vater erhalten). Da können (derzeit noch unplanbare) Mehrbelastungen zum echten Problem werden.. -
am 08.05.2016 09:25:24 | IP (Hash): 356259660
Hallo silentscream,
du musst 1% vom Bruttojahreslohn bei der Krankenkasse hinterlegen und dann bist du Zuzahlungsbefreit.
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Elfe
Rang: Gastam 11.07.2016 18:38:28 | IP (Hash): 616579549
Hallo,
Diabetes alleine ergeben i.d.R. max. 40 GdB.
Hat man allerdings noch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen, kann das eine Erhöhung in Summe ergeben größer 50 GdB.
Da ich mein berufliches Umfeld sowieso informieren musste - Arbeitssicherheit, Hilfe bei Unterzucker - habe ich den Antrag gestellt. Das sind ja nicht nur 5 d Zusatzurlaub.
Es gibt auch einen gewissen Kündigungsschutz, wenn man mal nicht so optimal funktionieren kann - das war für mich der Hauptgrund.
Einen Pauschalbetrag bei der Steuer absetzen zu können, ist auch gut.
Nach befristetem Ausweis und erneuter Überprüfung ist ein noch größerer GdB herausgekommen und ist nun unbefristet.
'Gesellschaftlich' bringt das eher nichts, habe bisher noch keine z.B. Eintritt-Vergünstigung nutzen können. Solange man keinen Buchstaben (z.B. G für gehbehindert) im Ausweis vermerkt hat, scheint das eher nicht viel zu bringen (Ausnahme ADAC).
Meinen PKW-Führerschein habe ich noch - da gibt es keinen automatischen Entzug. Jedoch muss man, falls man in einen Unfall verwickelt wird, glaubhaft darlegen, daß man den Diabetes gut unter Kontrolle hat, und nicht mit Unterzucker unterwegs war.
Mit besten Grüßen
Elfe
Für weitere Informationen siehe
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486069
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html
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am 09.07.2017 13:59:10 | IP (Hash): 1276854643
Hallo Zusammen,
ich habe mir alles mal durchgelesen.
Bei mir ist es so, habe Diabetes jetzt seit ca. 6 Jahren. Die Bauchspeicheldrüse musste wegen Krankheit raus.
Dieses Jahr kam die Schilddrüse dazu.
Durch die ganzen Krankheiten habe ich GdB 90 bekommen..
Beim letzten Personalgespräch wurde mir nahe gelegt mal über eine Abfindung nachzudenken, da ich öfters mal Krank bin.
Das habe ich Abgelehnt da ich noch ca. 7 Jahre zur Rente habe. Dann würde mir gesagt es kommt dann zur Betriebsbedingten Kündigung.
Ich habe nur auf mein GdB 90, das ich IG Metaller bin, dem VdK angehöre und das Integrationsamt auch noch ein Wort mit zu reden hat.
Dann war ab diesem Zeitpunkt Ruhe mit der Kündigung.
Gott sei Dank hatte ich einen Schwerbeschädigten Ausweis.
Ab GdB 40 kann man auf Antrag sich ja auch mit GdB 50 gleichstellen lassen.
Hat schon Vorteile.
Gruß an Alle
T. Kraus
Weinheim/Bergstraße -
am 05.10.2017 10:28:56 | IP (Hash): 851986396
Anti Piles is also known as Hemorrhoids, it is very painful disease which can be occurred in any age group. Today’s world most of people are suffering from piles problem. The hemorrhoids symptoms are when you suffer from pain while belly movements and notice blood in toilet, itching, irritation, swelling and lump near your anus.
Basically these piles hemorrhoids are of two types. One is external hemorrhoids which we can see and second one is internal hemorrhoids which are inside our body and we can’t see them. If opt the option of operation then your only got free from external hemorrhoids not from internal hemorrhoids and later internal hemorrhoids become external and your problem remains at the same place.
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Pharmascience The Indian Ayurveda
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am 13.11.2017 12:43:33 | IP (Hash): 587996741
Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch 2 Menschen, die zwar einen Behindertenausweis beantragen könnten es aber nicht tun (ich weiss jedoch nicht, wieviel Prozent sie kriegen würden). Bei einem Arbeitsplatzwechsel sollte es für ein Unternehmen nicht von großer Relevanz sein, ob jemand behindert ist, wenn er nahezu zu 100 Prozent einsatzbereit ist. -
am 22.12.2017 17:58:36 | IP (Hash): 1757418229
Nach meiner Erfahrung gibt es da wirklich so gut wie nur vorteile. Parkplätze, beim Arbeitsplatz ebenfalls. Ich würde einfach mal so einen beantragen oder mich informieren, was für die Beantragung alles gegeben sein muss. -
am 23.12.2017 17:07:32 | IP (Hash): 657511695
Hallo,
Ich bin Ingenieur und hätte da noch ein Argument für Euch, wenn es zu Personalgesprächen kommt.
Der Diabetes hat durchaus auch Vorteile. Der Diabetiker ist dadurch gewohnt, sehr strukturiert zu arbeiten. Für Bürojobs sicher kein Nachteil.
Weiter ist der Gesundheitszustand ja sehr gut überwacht.
Habe meinen Diabetes jetzt seit 30 Jahren. Wegen dem alleine war ich ewig nicht krank. Und wenn er -warum auch immer- mal spinnt (Kriterium für mich: über 350, unter 60): dann hab ich ja die 5Tage noch.
Bin jetzt aber auch keiner der sich in die Ecke verkriecht und sein Leid bejammert! HbA1c um die 6,8, also nicht perfekt.
Lasst Euch nicht unterkriegen!
Frohe Weihnachten
Winni