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Schwerbehindertenausweis!!

  • Gast

    Rang: Gast
    am 14.10.2013 13:52:44
    ab 50% gdb ist das renteneintrittsalter 63j seit 2004/5 vorher 60j.
    da der rentenabschlag monatlich bis zum eintrittsalter gerechnet wird , auf jeden fall was versuchen. das ist nachher ne menge geld.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 18.10.2013 14:21:59
    Ich habe auch von 30/40% nach der neuen Gesetzeslage, wer spritzt ICT macht 50% zustehn. Dazu brauchte ich aber eine 3monatige lückenlose Dokumentation...(kann man ja für diese Zwecke gut im Vorfeld alles für 4-5x spritzen erstellen, in Exeltabellen..falls nicht vorhanden.) und zusätzlich eine Beschreibung warum für mich die 50% Anerkennung wichtig sei. Also d.h. ich schrieb deshalb, dass ich mich sehr eingeschränkt fühle, die Utensilien mitzunehmen, eben eine größere Handtasche....nicht mit Freunden mal eben ins Restaurant zu gehn, ohne dort noch zu spritzen, vor allen Leuten oder sofort erstmal zum WC (auch sehr unhygienisch) ebenfalls Urlaubsreisen ins Ausland.
    In Frankreich wurde nach durchleuchten der Tasche, diese vor allen Menschen geöffnet und durchwühlt, sodass ich mir vorkam wie eine Schmuggelrin bzw. Fixerin...dass ich Spritzen habe. Nicht alle Menschen erkennen dadurch die Diabetes, die hinter oder vor mir standen, dass mir die Tasche durchwühlt wurde. Diese Blicke hätten mich sehr dekradiert.
    Ebenso käme für mich die 60Jahre Rente in Kürze in Betracht.
    Somit bekam ich in NRW einen Sch.-Ausweis von 50%. Rente gesichert.
    Versuchen ist immer gut. Ich wünsche viel Erfolg.

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 7
    Mitglied seit: 18.11.2013
    am 18.11.2013 21:09:53
    Hallo,

    über jeden, der hier behauptet, das es nicht o.k. wäre einen Ausweis zu
    beantragen kann ich nur den Kopf schütteln. Ich habe mit 46 Diabetes Typ1
    bekommen. Das schränkt mich nach den Erfahrungen ohne Diabetes doch
    schon sehr ein.
    Ich habe eine Schwerbehinderung beantragt, auch ohne Folgeschäden.
    Es hat gereicht, das ich meinen Dokumentationspass eingereicht habe.
    Aus dem war klar zu erkennen, das ich 5-6mal am Tag meine Werte kontrolliere
    und selbständig die Einheiten berechnen muss.Die Diabetologin wird wohl auch
    noch Post bekommen haben.
    Jetzt habe ich 50% und das Recht mit 63 in Rente zu gehen( mit Abzügen).
    Dann habe ich aber auch 45 Jahre gearbeitet.
    Beim Kündigungsschutz glaube ich aber auch nicht daran, dass es mich schützt.
    Allerdings ist da mein Arbeitgeber sehr locker, sogar eher sozial.

    Mit Vorteilen erschleichen hat ein Schwerbehindertenausweis nichts zu tun!!!!

    Gruß

  • Gast

    Rang: Gast
    am 19.11.2013 07:59:09
    hallo rüdiger,
    du irrst, mit gdb mind 50% kannst du mit 63 j in rente gehen "ohne" abschlag. für die jahre 63-67.