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Schwerbehinderung # Vor-/Nachteile
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reschmieba
Rang: Gastam 14.07.2004 18:10:23
Hallo,
in diesem Forum ist bereits viel diskutiert worden über die Feststellung eines GdB. Ich bin 28 Jahre, Typ I seit 6 Wochen und mache ICT mit min. 5mal Spritzen und entsprechendem Messen.
Wenn ich mich richtig informiert habe, ist je nach Auslegung und Rechtssprechung (http://www.diabetespartner.de/patientenalltag/rechte/patienteninfos/schwerbehinderung.htm) ein GdB von 40 oder vielleicht 50 Prozent möglich.
Meines Wissens sind bei 40% keine Einkommensteuervergünstigungen möglich (ohne Mobilitätseinschränkungen). Ein Kündigungsschutz kann ggf. per Gleichstellung beantragt werden - dieser ist jedoch für mich nur wenig relevant.
* Welche Vor- und Nachteile bietet ein GdB von 40%? (andere monetäre Vergünstigungen, Erleichterungen, Auskunftspflicht beim Arbeitgeber etc.)
* Welche Vor- und Nachteile bietet ein GdB von 50%? (Veranstaltungen, Parkplatz, Steuer, Auskunftspflicht bei Einstellungen, etc.)
* Wo finde ich ggf. eine entsprechende Aufstellung der Erleichterungen und der Auflagen?
Besten Dank vorab,
RS.
von reschmieba -
Harry
Rang: Gastam 14.07.2004 19:56:58
Einen Behindertenparkplatz zu bekommen, ist schon für wirklich Behinderte so gut wie unmöglich. Stichwort "Kopf unter dem Arm" ;-)
Steuervergünstigung bei Kfz-Steuer
oder freie Busfahrt kriegen nur Leute
mit Ausweis und dem Buchstaben "G".
Info:
http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm
Junge Leute wollen oft keinen Ausweis, weil er mehr Nachteile als Vorteile bringt. Vor Entlassung bewahrt er auch nicht unbedingt. von Harry -
Grisi
Rang: Gastam 15.08.2004 02:00:00
Da ich aus Österreich bin kann ich dir nicht versichern, dass es in Deutschland genauso gehandhabt wird, denke aber, dass es ziemlich ähnlich sein wird. Bei uns muss jedes Unternehmen ab einer Firmengrösse von 25 Mitarbeitern einen Strafbetrag zahlen, sollte sie nicht "begünstigte Behinderte" eingestellt haben. Begünstigter Behinderter ist man ab 50 Prozent. Da meine damalige Firma darauf gedrängt hat, habe ich LEIDER ohne Konsequenzen zu bedenken einen Behindertenausweis angefordert und bin zu einer aMTSärztlichen Untersuchung eingeladen worden. Als Typ I Diabetiker mit Insulintherapie bekommt man hier IMMER 50 Prozent. Kurz nachdem ich den Ausweis in Händen hielt hat mich meine Firma abgebaut ... tja, Fakt ist: -minimaler Steuerfreibetrag -Vorteile beim Kfz/Freifahrt udgl. hast du nur mit einer Gehbehinderung -in Österreich stehen einem 5 Urlaubstage mehr zu -man wird unkündbar, was zur Folge hat, dass einen keine Firma einstellen wird, da oben erwähnter Strafbetrag der Firmen so gering ist, dass dieses Risiko (krankenstände uä. Paranoia von Chefitäten) keiner eingehen möchte. = ich hab mir wegen meines Diabetes lange keinen Job gefunden, man darf zwar vergessen den Diabetes zu erwähnen, wenn man jedoch nach Behinderungen gefragt wird und diese geleugnet werden, wäre das ein sofortiger Kündigungsgrund. Einziges Trostpflasterl für mich ist, dass ich um den Behindertenpreis in den Tiergarten gehen kann.. btw. - um im Schwimmbad nur den Behindertenpreis zu bezahlen muss man 80 Prozent nachweisen .. rofl - wer kann denn da noch schwimmen gehen??? soviel dazu wenns nicht unbedingt notwendig ist, aus welchem grund auch immer, rate ich dir wirklich davon ab!! lg. Grisi aus Wien