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Schweigepflicht
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pegasus
Rang: Gastam 25.03.2004 10:25:00
Bitte um Tipp's! Wie soll ich mich verhalten?
Jährlich muß ich beim Straßenverkehrsamt eine Bescheinigung abgeben, das ich zufriedenstellend eingestellt und hinreichend über meine Krankheit informiert bin. Soweit, sogut.
Diesesmal rief die Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamtes, nachdem sie das Gutachten hatte, bei meinem Arzt an. Der erzählte ihr dann ganz locker, das Retinopathien des Augenhintergrundes und Veränderungen der Netzhautgefäße vorliegen und gab ihr das dann auch noch schriftlich.
Ergebnis: " Da diese Erkrankung zur Erblindung führen kann, ist es erforderlich, dass Sie mir noch ein augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 zur Fahrerlaubnisordnung (FeV) nachreichen. Aus diesem Gutachten muss hervorgehen, für welche Fahrerlaubnis Ihre Sehstärke ausreichend ist. Sollte das Gutachten nachweisen, dass Sie ....., muss ich Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen."
Dem muß ich natürlich nachkommen.
Wie ist es denn aber nun mit dem Vertrauen zu meinem Arzt, mit dem ich zufrieden war?
Über hilfreiche Tipps und Meinungen, die die Ernsthaftigkeit der ärztl. Schweigepflicht betreffen bin ich euch dankbar.
von pegasus -
Georg
Rang: Gastam 25.03.2004 19:21:20
Etwas befremdend finde ich das
Verhalten Deines Arztes schon.
Natürlich kannst Du auch nicht von
ihm erwarten, daß er die Unwahrheit
sagt - letztlich geht es um Deine und
die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Vielleicht mal einen Anwalt konsul-
tieren oder den Text in die diabet.
newsgroup posten, dort beteiligt sich
schon mal ein RA.
de.sci.medizin.diabetes von Georg -
pegasus
Rang: Gastam 25.03.2004 19:59:24
Hallo Georg,
danke dir für deine Antwort und für den Tipp mit dem Forum.
Komme gerade von meinem Arzt. Der war sich gar nicht bewußt, was er da tat. Er wurde regelrecht von der Dame vom Amt ausgetrixt. Habe ja gestern bei dem Telefonat mit ihr, bei dem ich ja erfahren habe, wie das gelaufen ist, das schelmische Grinsen schon gespürt.
Nach viel Recherche und Konsultation mit RA ist ganz klar, das der Dr. gegen seine Schweigepflicht verstoßen hat.
Dabei bleibt es aber auch, denn mir wird ein Aktivwerden in dieser Sache nichts nützen und dem Dr. wird so etwas nicht wieder passieren.
Das Amt schickt mich jetzt natürlich regelmäßig zum Augenarzt. Ärgerlich, weil ich die Gutachten alle selber bezahlen muß. So ist nun mal die Rechtslage.
Liebe Grüße!
pegasus
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Andreas
Rang: Gastam 26.03.2004 08:46:41
Hallo!
Ich möchte hier nicht die Situation bewerten, sondern mich nur zur Schweigepflicht äußern:
Die ärztliche Schweigepflicht besteht natürlich ohne wenn und aber. Sie betrifft alles, auch nichtmedizinische Sachverhalte. Auch die Tatsache des Arztbesuches fällt unter die Schweigepflicht. Sie kann durchbrochen werden wegen gesetzlicher Offenbarungspflicht, gesetzlichem Anzeigenrecht, eines rechtfertigenden Notstandes oder durch Entbindung durch den Patienten (StGB §§ 34, 203, 204).
Eine Verletzung der Schweigepflicht und die unbefugte Verwertung von Geheimnissen werden mit Freiheits- oder Geldstraße bedroht.
Daraus ergibt sich letztlich die Frage, ob die Führerscheinstelle überhaupt berechtigt ist, die Aussage des Arztes zu verwerten.
Herzliche Grüße
Andreas -
pegasus
Rang: Gastam 26.03.2004 13:01:33
Hallo Andreas,
genau daran arbeite ich gerade mit einem Anwalt. Mir ist bekannt geworden, nach dem Gespräch mit meinem Arzt, das die Dame vom Amt bei ihm anrief und nach der Echtheit der Unterschrift fragte, mich also der Urkundenfälschung verdächtigte. DAraufhin erkundigte sie sich auch gleich noch nach meinem Befinden und ich glaube meinem Arzt, das er bemüht war, jedweden Verdacht von mir fern zu halten. Da der Verstoß gegen die Schweigepflicht, der hier unstrittig ist, eine Straftat darstellt, könnte man der Dame sogar Anstiftung vorwerfen. Aber das ist alles noch in Arbeit und ich werde hier dann auf alle Fälle berichten, wie das Ergebnis sein wird,
Liebe Grüße!
pegasus -
Houb
Rang: Gastam 20.04.2004 18:26:45
Ein Arzt nur dann zur Auskunft berechtigt, wenn er dazu vom Patienten die Erlaubnis bekommen hat... von Houb