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Kündigungsgrund ?

  • Christof

    Rang: Gast
    am 12.01.2003 19:07:43
    Ist Diabetes ein Kündigungsgrund ?
    Ich hatte bis vor einigen monaten eine Ausbildung als Zerspannungsmechaniker. Bis zum letzten Tag der Probezeit hatte ich keine problme. Doch am letzten Tag sagte mir mein Meister das er nicht mehr die Verantwortung übernehmen will. Er nahm an das ich in eine der Maschienen fallen könnte. Darauf setzte er mir eine mehrseitige Liste vor wann ich alles blass war bzw hektisch gearbeitet habe. Ich frag mich ob ich gegen die kündigung etwas tun kann. von Christof
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 13.01.2003 08:59:32
    Hallo Christof!

    Die Liste halte ich grundsätzlich für unseriös. So eine Form der Personalkontrolle bedarf immer der Zustimmung des Betriebsrates und ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser damit übereinstimmt, daß erkrankte Kollegen hier in diskriminierender Weise überwacht werden.

    Das andere Problem ist die Sicherheit am Arbeitsplatz. Da gibt es eben immer das erhöhte Unfallrisiko beim Bedienen von Maschinen, wie du es auf den Beipackzetteln nachlesen kannst. Hier wäre es sinnvoll, vom behandelnden Arzt attestieren zu lassen, daß eine sehr gute Stoffwechseleinstellung ohne Entgleisungen besteht. Wie dann ein Arbeitsgericht die Situation im Einzelfall beurteilen würde, wage ich jedoch hier nicht vorherzusehen. Immerhin sind insulinpflichtige Diabetiker auch von der gewerblichen Personenbeförderung mit Kranftfahrzeugen ausgeschlossen.

    Der wesentliche Punkt ist jedoch die Tatsache, daß die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen wurde. Hier ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Wenn sich der Arbeitgeber nun schon dazu hinreißen läßt, einen Grund zu benennen, könnte man eventuell vermuten, daß hier etwas rechtlich nicht einwandfrei ist. Z.B. könnte die Dauer der Probezeit nicht den gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften entsprechen. In manchen Tarifverträgen ist sie auf 4 Wochen begrenzt!

    Den gesetzlichen Kündigungsschutz würdest du nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten (incl. Probezeit) erhalten.

    Eine Kündigungsschutzklage kannst du innerhalb von 3 Wochen in der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes zur Niederschrift bringen. Hier findet auch eine Beratung statt. Der Streitwert wird in der Regel in Höhe von 3 Monatseinkommen festgesetzt. Dadurch bleiben die Verfahrenskosten auch ohne Rechtsschutzversicherung erschwinglich.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Marga

    Rang: Gast
    am 13.01.2003 09:36:00
    Hallo Christof und Andreas,

    im neuesten Diabetiker Ratgeber
    (kostenlos in der Apotheke) steht
    übrigens ein guter Artikel zum Thema
    Diabetes und Beruf.

    Es kommt natürlich auf die Diabetes-
    Einstellung an.

    Ein Gerichtsverfahren dürfte wohl
    kaum dazu angetan sein, daß das
    Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird ...

    von Marga
  • Christof

    Rang: Gast
    am 14.01.2003 18:25:12
    ach scheise von Christof