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Behindertenausweis mit Typ I ????

  • Nadine

    Rang: Gast
    am 04.12.2002 22:54:04
    Hallo ihr Lieben,

    ich bin 16 Jahre alt und habe Typ 1 Diabetes.
    Ich arbeite als Bürokauffrau im ersten Lehrjahr, und heute hat mich mein Chef gefragt ob man als Zuckerkranker nicht einen Behindertenausweis bekommt? (aufgrund Kostenersparnis in der Firma)

    Ehrlich gesagt, weiß ich das auch nicht so genau und deswegen frag ich euch! Leider kann ich meinen Arzt nicht fragen, weil ich diesen Arzt nicht leiden kann und er mich auch nicht.(Also kein Arzt des Vertrauens)

    Es wäre wirklich sehr nett wenn möglichst viele mir auf meinen Brief antworten.

    Noch ein paar Fragen zum Behindertenausweis:
    Hab ich damit irgendwelche Nachteile?
    Wo muss ich ihn beantragen?
    Bekomm ich mit Typ 1 Diabetes überhaupt einen?
    Könnt ihr mir diesen Behindertenausweis etwas genauer erklären? Ich weiß gar nicht genau was das ist!

    Vielen Dank im Voraus

    eure Nadine

  • Hella

    Rang: Gast
    am 04.12.2002 23:04:19
    Hallo Birgit,

    einen Behindertenausweis beantragt
    man beim Versorgungsamt. Das
    entscheidet nach Aktenlage, d.h.
    nach den Unterlagen Deiner Ärzte,
    ggfs. Krankenhausbehandlung.

    Info siehe hier:

    http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/index.htm

    Ein Behindertenauseis kann durchaus
    nachteilig sein, wenn man einen Job
    sucht.

    Vorteil: Ab 50 % GdB bekommt man
    5 Tage mehr Urlaub und ein bißchen
    Steuervergünstigung, außerdem
    genießt man einen gewissen
    Kündigungsschutz, obwohl das in
    der heutigen Zeit oft nix mehr nützt.

    Du solltest Dir einen anderen
    Diabetologen suchen - in Deinem
    eigenen Interesse. Adressen gibt's
    hier (s.o.) und auf anderen
    Internetseiten. von Hella
  • retroe

    Rang: Gast
    am 06.12.2002 19:34:30
    Einen Behindertenausweis (50%) gibt es im Regelfall nicht, es sei denn die Werte sind ganz im Eimer
    30% sollte das Versorgungsamt aber zusprechen, weil es im Regelfall bei Jugendlichen(?) eher schwierig ist mit mehreren Insulingaben täglich. Dies führt dann zur Steuerermäßigung und auf Antrag kann man bei Arbeitsplatzproblemen einem Behinderten gleichgestellt werden beim Arbeitsamt (Antrag dort)
    Grsuss von retroe
  • Karla

    Rang: Gast
    am 06.12.2002 23:11:42
    Hallo nadine,
    ich bin auch 16, hab seit 'nem halben Jahr Diabetes Typ 1 und gerade erst den Ausweis bekommen. Den musst du beim Versorgungsamt beantragen, mit deinem Arzt musst du das aber auch klären, weil der auch ein Formular ausfüllen muss.
    Den Ausweis kriegst du nur, wenn du Probleme mit deinem Diabetes hast( Zuckerschwankungen, oft Hypos...)
    Der ist voll praktisvh( Steuern sparen, umsonst Busfahren...)
    Nachteile hat man dadurch eigentlich nicht-im Gegenteil,
    viele Grüsse, Karla
  • doc

    Rang: Gast
    am 25.12.2002 12:26:40
    hallo,
    es existieren ja schon ein paar richtige ansaetze hier, aber sorry viele sind nicht ganz richtige.
    der schwerbehindertengrad ist ganz genau geregelt, in der liste die ueberall ausliegt kann man das alles nachlesen, fuer einen typ 1 mit insulin gibt es 40% frueher 30%, das wurde aber mit einer novilierung ca. 1998 auf 40% geaendert.
    also noch mal im klartext typ 1 mit insulin ohne komplikationen 40%, und da reicht ein ordinaerer antrag den der arzt ausfuellen muss, er ist dazu verpflichtet. es gibt da auch keinen ermessensspielraum. mit komplikationen gibt es dann mehr, das erfordert dann aber doch mehr aufwand. einen ausweis gibt es erst ab 50%, man kann aber mit weniger als 50% eine gleichstellung beantragen.
    die vorteile des ausweises sind aber auf die behinderung abgestimmt, umsonst busfahren, da braucht man die besagten BUCHSTABEN G/und/oder(muesste ich nachschauen), den haben NUR diabetiker nicht, er steht fuer gehbehindert.
    hilfe in dieser angelegenheit gewaehren dir institutionen meist hilfsvereine, stehen in jedem telefonbuch.

    der arbeitgeber ist selbstverstaendlich interessiert an einem behindertenausweis, er muss eine behindertenquote erfuellen (groessere betriebe), sonst muss er strafgeld bezahlen (wenig), er bekommt vorteile (z.b.lohnzuschuesse) von saatlichen stellen. also er ist nicht so negativ wie man denkt, man wird fuer einige arbeitgeber erst richtig interessant.

    Das allerwichtigste ist aber diesen ausweis kannst du jederzeit zurueckgeben, solltest du also einen job suchen und er schwierigkeiten machen, einfach zurueckgeben. nichts einfacher als das.
    vorsicht das ist ein amtliches dokument, wer diesen wegschmeisst und nicht zurueckgibt wird mit strafgeldbelegt!
    meist sind das mehrere hundert euro.
  • doc

    Rang: Gast
    am 25.12.2002 12:26:40
    hallo,
    es existieren ja schon ein paar richtige ansaetze hier, aber sorry viele sind nicht ganz richtige.
    der schwerbehindertengrad ist ganz genau geregelt, in der liste die ueberall ausliegt kann man das alles nachlesen, fuer einen typ 1 mit insulin gibt es 40% frueher 30%, das wurde aber mit einer novilierung ca. 1998 auf 40% geaendert.
    also noch mal im klartext typ 1 mit insulin ohne komplikationen 40%, und da reicht ein ordinaerer antrag den der arzt ausfuellen muss, er ist dazu verpflichtet. es gibt da auch keinen ermessensspielraum. mit komplikationen gibt es dann mehr, das erfordert dann aber doch mehr aufwand. einen ausweis gibt es erst ab 50%, man kann aber mit weniger als 50% eine gleichstellung beantragen.
    die vorteile des ausweises sind aber auf die behinderung abgestimmt, umsonst busfahren, da braucht man die besagten BUCHSTABEN G/und/oder(muesste ich nachschauen), den haben NUR diabetiker nicht, er steht fuer gehbehindert.
    hilfe in dieser angelegenheit gewaehren dir institutionen meist hilfsvereine, stehen in jedem telefonbuch.

    der arbeitgeber ist selbstverstaendlich interessiert an einem behindertenausweis, er muss eine behindertenquote erfuellen (groessere betriebe), sonst muss er strafgeld bezahlen (wenig), er bekommt vorteile (z.b.lohnzuschuesse) von saatlichen stellen. also er ist nicht so negativ wie man denkt, man wird fuer einige arbeitgeber erst richtig interessant.

    Das allerwichtigste ist aber diesen ausweis kannst du jederzeit zurueckgeben, solltest du also einen job suchen und er schwierigkeiten machen, einfach zurueckgeben. nichts einfacher als das.
    vorsicht das ist ein amtliches dokument, wer diesen wegschmeisst und nicht zurueckgibt wird mit strafgeldbelegt!
    meist sind das mehrere hundert euro.
  • doc

    Rang: Gast
    am 25.12.2002 12:26:40
    hallo,
    es existieren ja schon ein paar richtige ansaetze hier, aber sorry viele sind nicht ganz richtige.
    der schwerbehindertengrad ist ganz genau geregelt, in der liste die ueberall ausliegt kann man das alles nachlesen, fuer einen typ 1 mit insulin gibt es 40% frueher 30%, das wurde aber mit einer novilierung ca. 1998 auf 40% geaendert.
    also noch mal im klartext typ 1 mit insulin ohne komplikationen 40%, und da reicht ein ordinaerer antrag den der arzt ausfuellen muss, er ist dazu verpflichtet. es gibt da auch keinen ermessensspielraum. mit komplikationen gibt es dann mehr, das erfordert dann aber doch mehr aufwand. einen ausweis gibt es erst ab 50%, man kann aber mit weniger als 50% eine gleichstellung beantragen.
    die vorteile des ausweises sind aber auf die behinderung abgestimmt, umsonst busfahren, da braucht man die besagten BUCHSTABEN G/und/oder(muesste ich nachschauen), den haben NUR diabetiker nicht, er steht fuer gehbehindert.
    hilfe in dieser angelegenheit gewaehren dir institutionen meist hilfsvereine, stehen in jedem telefonbuch.

    der arbeitgeber ist selbstverstaendlich interessiert an einem behindertenausweis, er muss eine behindertenquote erfuellen (groessere betriebe), sonst muss er strafgeld bezahlen (wenig), er bekommt vorteile (z.b.lohnzuschuesse) von saatlichen stellen. also er ist nicht so negativ wie man denkt, man wird fuer einige arbeitgeber erst richtig interessant.

    Das allerwichtigste ist aber diesen ausweis kannst du jederzeit zurueckgeben, solltest du also einen job suchen und er schwierigkeiten machen, einfach zurueckgeben. nichts einfacher als das.
    vorsicht das ist ein amtliches dokument, wer diesen wegschmeisst und nicht zurueckgibt wird mit strafgeldbelegt!
    meist sind das mehrere hundert euro.
  • uta

    Rang: Gast
    am 28.12.2002 21:38:34
    Nachzutragen ist hier: Der Behindertenausweis kann nur ein Mal ! zurückgegeben werden. Danach hat man nie mehr einen Anspruch darauf. Also sehr gut überlegen!! von uta
  • Bettina

    Rang: Gast
    am 13.02.2003 23:42:40
    Hallo Nadine!

    Ich heiße Bettina, bin 26 und habe seid 20 Jahren Diabetes. Seiddem habe ich auch einen Behindertenausweis mit 50%. Ich hab ehrlich gesagt noch nie gehört das man den nur bekommt wenn die Zuckerwerte schlecht eingestellt sind. Meiner Meinung bekommt man dem so auch.

    Bis jetzt hatte ich eigentlich nur Vorteile damit. Besonders bei der Einkommenssteuererklärung. Da kannst Du Deinen Behindertengrad angeben und bekommst jede Menge Kohle wieder raus.

    Ich komme aus Bayern, vielleicht ist das ja in den unterschiedlichen Bundesländer verschieden. Keine Ahnung.

    Ich würde mich auf jeden Fall mal informieren.

    Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Zukunft und laß Dich bloß nicht unterkriegen

    Viele Grüße, Bettina!
  • Vuci1

    Rang: Gast
    am 09.03.2008 08:58:48
    Hallo !!!
    Wie schaut´s dann mit dem Führerschein fürs Auto fahren aus? Muss man zu regelmäßigen Kontrollen. Bekommt man ihn nur befristet ??

    mfg von Vuci1