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Behindertenausweis mit Typ I ????
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Gast
Rang: Gastam 13.08.2012 13:13:01
Gast schrieb:
Nachzutragen ist hier: Der Behindertenausweis kann nur ein Mal ! zurückgegeben werden. Danach hat man nie mehr einen Anspruch darauf. Also sehr gut überlegen!!
von uta
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Gast
Rang: Gastam 13.08.2012 13:43:32
dadurch daß ein falscher post nochmal kopiert und eingesetzt wird, wird er absolut nicht richtiger.
1. gibts inzwischen für t1 50% - lt gesetz
2. ist der sog ausweis völlig nebensächlich, er dient nur zum vorzeigen zb ins museum.
und wenn der vernichtet wird ist damit teotzdem der beh grad noch vorhanden.
3. entscheident ist das schreiben der zuerkennung.
4. kann man eine zuerkennung recht einfach durch einen besserungsantrag, ändern
dem natürlich zugestimmt wird, und man ist die zb 50% und den ausweis wieder los.
5. sollten sich neue verschlechterungen ergeben, oder andere beeinträchtigungen dazukommen, kann man (weshalb nicht ?) einen verschlechterungsantrag stellen, und dann abwarten welcher gdb einem zuerteilt wird, auch zusatzzeichen, g ag h b ...
6. also kann man wenn man den rechtsweg einhält auch einen ausweis zurückgeben, und später wieder einen bekommen. -
Gast
Rang: Gastam 14.08.2012 10:14:31
Ob diese Antworten der Fragestellerin (Frage liegt 9 !!! Jahre zurück) noch helfen wage ich zu bezweifeln! -
Gast
Rang: Gastam 14.08.2012 13:08:32
das war mir völlig bewußt, aber jeder neue wäre damit auch falsch informiert gewesen. -
Gast
Rang: Gastam 13.09.2012 12:50:47
Gast schrieb:
Hallo !!!
Wie schaut´s dann mit dem Führerschein fürs Auto fahren aus? Muss man zu regelmäßigen Kontrollen. Bekommt man ihn nur befristet ??
mfg
von Vuci1
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Gast
Rang: Gastam 01.10.2012 21:54:11
Gast schrieb:
Gast schrieb:
Hallo !!!
Wie schaut´s dann mit dem Führerschein fürs Auto fahren aus? Muss man zu regelmäßigen Kontrollen. Bekommt man ihn nur befristet ??
mfg
von Vuci1