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Unterzucker und Schweigepflicht

  • jasmin

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 21:59:25
    Hallo,

    letzte Woche hatte ich eine Unterzuckerung während bzw. nach der Fahrt. Ich hatte kurz davor einen Leihwagen bekommen. mein Notfalltasche und handtasche samt traubenzucker war im Kofferaum der Leihwagen. Der Mitarbeiter der Autovermietung wollte mir behilflich sein und hat alles im Kofferraum gepackt. Kurz vor der Haustür bemerke ich . Hypo will anhalten und parken, bekomme d. Rückwärtsgang nicht rein, gerate in panik, verhindere die Autofahrer, hup hup, noch mehr panik, kann die verärgerten Autofahrer nicht schnell genug antworten, also wird Polizei und Notarzt alamiert.
    Ich habe seit drei Jahren d. Führerschein Vor vier Jahren hatte ich während die Umstellung auf Lantus und Apidra einige Entgleisungen, einmal war auch der Notarzt bei mir (hatte aber noch k. Führerschein). Der Rettungsassistent konnte sich erinnern und teile fleißig alles d. Polizei mit. Ich möchte niemanden verklagen, der mir eigentlich geholfen hat, aber mitterweile bin ich so wütend auf sein verhalten. Ich war so schockiert dass ich mich gar nicht wehren konnte.
    Nun meine Frage, ist es ratsam dagegen vorgehen und wie kann ich dagegen vorgehen. Wenn ich nichts mache, machen sie ja einfach so weiter. Und wie komme ich an d. Namen?

    Vielen Dank
    Jasmin
  • Katja

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 23:03:16
    Hallo Jasmin,

    ich würde das als Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht betrachten, bin aber keine Juristin.

    Du hast doch bestimmt ein Einsatzprotokoll bekommen, auf dem zumindest der Name des Arztes, Ort und Zeitpunkt des Einsatzes stehen sollten. Darüber sollte es möglich sein, den entsprechenden Sanitäter zu ermitteln und ihn per Dienstaufsichtsbeschwerde (keine Ahnung, wie das beim Roten Kreuz, den Maltesern oder Johannitern korrekt heißt) an die Schweigepflicht zu erinnern.

    Wenn Du Deinen Führerschein erst nach der Diabetesdiagnose gemacht hast und nach Stoffwechselerkrankungen gefragt wurde, sollte der Diabetes bereits bekannt sein (ist bei mir beispielsweise der Fall). Es kann halt passieren, daß Du jetzt Auflagen bekommst, wobei dann zu prüfen wäre, ob sie angemessen sind.

    Viele Grüße

    Katja
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 23:19:32
    Wieso lesen wir hier nicht an erster Stelle, wie Du in Zukunft zuverlässig dafür sorgen willst, dass Du nicht mehr unterzuckerst und Dich damit zur Gefahr für Dich und Deine Umgebung machst, wenn und solange Du ein KFZ führst? von Jürgen
  • Thomas

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 00:06:06
    Wieso lesen wir hier nicht an erster Stelle, wie Du in Zukunft zuverlässig dafür sorgen willst, dass[...]

    Weil es wie fast jeder 2. Beitrag in die Abteilung "Grimms Märchen" gehört. von Thomas
  • jasmin

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 00:15:52
    Hallo Katja,

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich habe weder einen Bericht oder ein Protokol erhalten, auch nichts unterschireben müssen somit auch nichts in der Hand.

    Werde wohl erst abwarten müssen.

    Viele Grüße
    Jasmin
  • GerAn

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 16:26:55
    @Jasmin:

    Der Vorfall ist ja jetzt sicherlich aktenkundig bei der Polizei....erkundige dich nach der entsprechenden Dienststelle(Polizei) die den Vorgang aufgenommen hat und dort wirst du sicherlich auch den Namen des Sanitäters erfahren.

    Noch ein guter Rat: Wechsel das Insulin,dann passiert dir so etwas nicht mehr !
    Ich denke da eindeutig an tierisches Insulin.
    Weiter: Nie mit einem Bz unter 130 mg/dl losfahren -gilt auch für die Nachtruhe! von GerAn
  • °°°

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 17:01:08
    >>Noch ein guter Rat: Wechsel das Insulin,dann passiert dir so etwas nicht mehr ! Ich denke da eindeutig an tierisches Insulin.<<
    1.frage: du denkst? hast doch oft genug bewiesen, dass du das nicht kannst oder willst!
    2.frage: da du ja selbst weisst, dass man auch problemlos unter schweineinsulin hypos bekommt, was soll dann der wechsel des insulins bewirken?
    3.frage: was soll der bz von 130 beim losfahren, wenn du kurz vorher gespritzt hast und keine kh zu dir nimmst. "ordentliche" diabetiker haben kaum bz um 130. ausserdem kann man messen und abschätzen und traubenzucker gehört an den mann/ die frau und nicht sonstwohin! also sind jürgens fragen berechtigt. auch möchte ich bezweifeln, dass die aussage des rettungssanitäters (bei dem ich mich echt frage, was der dort wollte, obwohl nur jemand sein auto nicht einparken kann und ob da sofort die polizei kommt?) gegenüber der polizei eine verletzung der schweigepflicht ist, denn dann dürfte ja auch kein arzt den alkoholspiegel nach kontrolle weitergeben. von °°°
  • Katja

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 17:02:25
    Hallo Jasmin,

    weiß Du noch, von welcher Organisation (Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter) der Krankenwagen war? Das steht ja immer groß drauf...

    Ich habe vom Notarzt IMMER ein entsprechendes Protokoll bekommen - vermutlich für den Hausarzt. Auch als ich vor wenigen Wochen Zeugin eines entsprechenden Einsatzes bei einer anderen Diabetikerin wurde, hat diese ein entsprechendes Schriftstück bekommen! Oder ist das nur in Bayern so? Das weiß ich nicht.

    Ich würde mich von mir aus nicht an die Polizei wenden, denn dann weckst Du womöglich schlafende Hunde... Solltest Du allerdings Auflagen bekommen, spricht nichts mehr gegen eine entsprechende Anfrage.

    Viele Grüße

    Katja
  • jasmin

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 18:35:18
    ok...
    1. insulinpflichte Diabetiker können hypos nicht völlig vermeiden.
    2. eine gute Einstellung führt oft sogar häufiger zu einer Unterzuckerung, das dürfte auch kein Geheimnis sein. leider ist eine permanente BZ-Messungen (Glucoswatsch) noch nicht möglich.
    3. Rettungsdienst bzw. der Arzt darf nur mitteilen bzw. äußern, dass ich nicht mehr fahrtüchtig bin, nicht mehr.
    4. Bei Alkohol und Drogen handelt es sich nicht primär um eine chronische Erkrankung. (Diabetes / Drogenmissbrauch?!!!). Ja mir ist auch bekannt dass Alkohol und Sucht als Erkrankung anerkannt werden.
    ich bin dipl. Ökotrophologin, Schwerpunkt Diabetes und das Problem mit der Unterzuckerung war auch sehr schnell gefunden. Es lag und liegt nicht an mein Insulin oder an meiner Einstellung.
    Und die angriffslustigen Töne sind hier zwar völlig überflüssig, aber nicht vermeidbar. sicher werden auch weitere folgen.
    Mir geht&acute;s hier lediglich um die Schweigepflicht und nicht um die Konsequenzen. Ich bin verantwortlich und werde die Konsequenzen tragen.
    Und Katja Du hast Recht, schlafende Hunde sollte man nicht wecken, deshalb wollte ich mich nicht an die Polizei wenden. Ich war sehr schockiert und habe wirklich nicht wahrgenommen, welche Rettungsdient da war. Ich habe nichts Schriftliches bekommen auch kein Protokoll, weder von der Polizei noch von dem Rettungsdienst.
    Polizei wollte sicher sein, dass ich nicht mehr fahre. Ich sollte jemanden anrufen, bis ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich quasi vor der Wohnungstür stehe. Und übriges, ja peinlich, aber der Herr Polizist musste mir mit der Rückwärtsgang behilflich sei, seine Kollegin war auch etwas überfragt.
    Ich hätte mich gerne schriftlich beschwert und die Herrschaften an ihre Schweigepflicht erinnert, nicht mehr und nicht weniger. Und ja Bayern ist wie immer etwas anders ;-)))) nein wirklich nicht böse gemeint, ich habe selber acht Jahre in München gelebt und das fällt sofort auf. :-))

    Vielen Dank für die Tipps (und die streitsüchtige Töne)
  • peter

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 20:24:56
    sorry aber das stimmt so nicht,
    eine guter bz fahrweise ist absolut nicht mit häufigeren hypos verbunden. -mach mal eine schulung in althausen mit da lernt man das.
    und das (sorry) gezeter um die schweigepflicht vergiß bitte sowas gabs früher mal in der phantasie, genau wie den korrekten beamten, das bankgeheimnis, und viele zöpfe mehr.
    in dem moment wo du einmal als dmler auffällst, oder bei der fs anmeldung dich outest, gibt es keine schweigepflicht mehr. denn die hast du gebrochen und nicht andere.
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 21:22:16
    Du würdest also einer Mutter, deren Kind Du in ner Hypo zum Krüppel oder tot gefahren hättest, erklären, dass sie das so akzeptieren müsse, weil das eben mit Diabetes nicht anders zu machen sei?

    Sorry, aber wenn Du nur mit deutlich höherem BZ ohne Hypogefahr Auto fahren kannst, musst Du den höheren BZ halt in Kauf nehmen. Hier schreibt ab und zu ein aktiver Bundespolizist namens Erich mit, der seinem Dienstherren ein halbes Jahr lang vorturnen musste, dass er seinen BZ im Rahmen von HBA1c max 6,5 zuverlässig führen kann, ohne in 24 Stunden regelmäßig messen und spritzen und essen zu können, und das bei vollem Dienst=Kampf-Einsatz mit allen dabei üblichen Fahrzeugen und Waffen und absolut ohne jede Hypo. Denn im Einsatz hängen an so einem Menschen u.U. viele Menschenleben, die sich unbedingt auf ihn verlassen können müssen.

    Der Mann hat sich seine auch unter vollen Einsatzbedingungen zuverlässig hypofreie BZ-Steuerung im recht gesunden Rahmen unter HBA1c 6,5 selbst systematisch erarbeitet, genau so wie viele weitere Diabetiker in verantwortungsvollen Berufen. So können auch Piloten mit Diabetes (auch die gibt es!) in einer Krisensituation nicht einfach mal den Vogel um sich rum vergessen und messen und spritzen und essen, sondern sie sind sich und den Menschen um sie herum und denen, auf deren Köpfe sie im Unglücksfall abstürzen könnten, zur absoluten Hypofreiheit während des Flugs verpflichtet. Alle diese Menschen beweisen jeden Tag, dass eine gesunde BZ-Führung völlig ohne Hypos zu machen ist - wenn man bzw frau will und sich macht!

    Wer allerdings die Hektik mit dem Leihwagen bemüht, um sich aus der Verpflichtung zu schwafeln, rechtzeitig einen Truabenzucker einzuschieben, sagt eigentlich schon, dass er nicht wirklich will, und sollte sich - besser für alle - besser fahren lassen. von Jürgen
  • thomas2002

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 02:35:33
    gut gerüllt, löwe^^

    mit einer hypo im straßenverker ist genauso verkehrstauglich, wie mit alk.

    und doc teupe aus dem diabetesdorf althausen wurde auch schon erwähnt. von thomas2002
  • Hawkeye

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 11:28:54
    Das kann ich ja jetzt nicht glauben! Du hast ja wohl schon länger Diabetes und kennst die Grundregeln nicht???Dem Autoverleiher konnte ja wohl nicht wissen was du hast oder hast du mit ihm darüber gesprochen?Du selber hast dafür zu sorgen das deine Tasche da ist wo sie hingehört.Bei sollcher Einstellung brauch ich mich nicht zu wundern das in meinem Freundeskreis immer mal gefragt wird "Darf man mit Diabetes eigentlich noch Autofahren?"Oder "Ich würde nie mit einem Diabetiker mitfahren die fallen ja plötzlich um!" Wenn du schon selsam drauf wars braucht es dich nicht zu Wundern wenn die Polizei kommst.Ich würde sie auch immer rufen wenn ich nicht genau weis ist da Alk oder was im Spiel.Erst kommt die Eigenverantwortung und dann eine Weile nichts und dann erst die Anderen. von Hawkeye
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 12:50:24
    Moin Jassmin,

    wenn Dein Englisch reicht, liest Du vielleicht mal http://www.diabetesmine.com/2009/07/when-diabetes-happens-to-a-prima-ballerina.html und fragst dich, wo die Frau wohl gelandet wäre, wenn sie mit einiger Regelmäßigkeit auf der Bühne mit ner Hypo aus dem Tritt gekommen oder gar hingeschlagen wäre.

    Und dann vielleicht auch, ob Du dich nicht vielleicht doch an die Arbeit machen und Deinen BZ so steuern lernen könntest, dass auch Du ohne solche Hypos auskommst?

    Daumendrück, Jürgen
  • Katja

    Rang: Gast
    am 31.07.2009 12:14:26
    "und das (sorry) gezeter um die schweigepflicht vergiß bitte sowas gabs früher mal in der phantasie, genau wie den korrekten beamten, das bankgeheimnis, und viele zöpfe mehr.
    in dem moment wo du einmal als dmler auffällst, oder bei der fs anmeldung dich outest, gibt es keine schweigepflicht mehr. denn die hast du gebrochen und nicht andere."

    Das ist definitiv falsch! Die ärztliche Schweigepflicht ist gesetzlich verankert, und zwar im Strafgesetzbuch § 203 sowie in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) § 9. Der strafrechtlichen Schweigepflicht gem. § 203 StGB unterliegen neben dem Arzt auch Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Diesen Personen stehen des Weiteren ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.

    Das Bankgeheimnis ist im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht in Deutschland nicht gesetzlich geregelt und steht darüber hinaus im Widerspruch zum Grundsatz der zutreffenden und gleichmäßigen Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen.

    Viele Grüße

    Katja
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 02.08.2009 04:03:02
    Hallo Jasmin,

    wieso fährst Du noch wenn Du solche Entgleisungen mit Unfall hattest?

    Wir sollten dem Arzt danken, möchte nicht der Fußgänger sein, der Dir dann beim nächsten Mal vor das Auto läuft.

    Grob fahrlässiges Verhalten, wenn Du dann jemanden verletzt, zahlt nicht mal mehr Deine Versicherung für den Schaden.

    Bring erstmal Deinen BZ in Ordnung - geht das nicht, steige auf öffentliche Verkehrsmittel um - wie ich es auch getan habe weil ich damals Probleme hatte - aber OHNE Unfall und OHNE Entgleisungen!

    LG, Daniela
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 19:30:03
    "Der Rettungsassistent konnte sich erinnern und teile fleißig alles d. Polizei mit. Ich möchte niemanden verklagen, der mir eigentlich geholfen hat, aber mitterweile bin ich so wütend auf sein verhalten."

    Fällt der auch unter die ärztl. Schweigepflicht - ein Rettungsassistent? von Daniela
  • GerAn

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 20:21:33
    Ja ! von GerAn
  • dhfjgutz

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 22:56:31
    Das wäre diskutabel! Nicht das "Ja" - ein Rettungssanitäter hat eine abgeleitete oder auch orginäre Schweigepflicht, aber: "Ein Geheimnis im Sinne der Vorschrift ist jede Tatsache, die nur einem begrenzten Kreis bekannt ist und an deren Geheimhaltung der Patient ein schutzwürdiges Interesse hat, zum Beispiel: eine unheilbare Krankheit..." Nun ist Diabetes sicher eine unheilbare Krankheit, aber weshalb soll/muss der DM ein Geheimnis sein oder gar schutzwürdig? Das trifft seltsamerweise immer nur dann ein, wenn es von persönlichem Nutzen (hier Verschweigen des eigenen Fehlers) ist und das ist für mich indiskutabel. Denn: "Dummheit" schützt vor Strafe nicht!
  • Katja

    Rang: Gast
    am 07.08.2009 20:35:34
    "weshalb soll/muss der DM ein Geheimnis sein oder gar schutzwürdig?" Ganz einfach: weil mit dem Diabetes alles erklärt wird! Was glaubst Du, wie viel Schwachsinn mir schon mit dem Hinweis "das liegt am Diabetes" verkauft wurde! Deshalb würde ich einem Polizisten gegenüber NIE einräumen, daß ich Diabetikerin bin oder eine Unterzuckerung habe! Soll sie doch selbst herausfinden, daß ich meinen Diabetes in den 70er Jahren bei der Beantragung meines Führerscheins ordnungsgemäß angegeben hatte! Dann kann sie auch gleich meine damalige Untersuchung beim AMTSarzt heranziehen. Da sollte ich nämlich nach einer BZ-Messung (wurde im Labor ausgewertet) eine ganz Test-Batterie absolvieren, was mir problemlos gelang. Zum Schluß erfuhr ich das Ergebnis der BZ-Messung: 66 mg/dl... Ach ja, die ersten Hyposymptome hatte ich beim Rausgehen, weshalb ich auch dann erst was gegessen habe!

    Ich habe bis heute keinen einzigen hypobedingten Unfall gehabt - trotz stark schwankendem Insulinbedarf, inzwischen eingeschränkter Hypowahrnehmung und mehr als 15.000 km Fahrleistung p.a. Glück? Ja, vielleicht auch. Aber dafür rauche und telefoniere ich nicht am Lenkrad und habe auch keinen (ungesicherten) Hund im Auto - und da habe ich schon manchmal hübsche Eskapaden bei anderen Fahrern beobachten können... Außerdem gehöre ich nicht zu den Fahrern, die meinen, auch bei 190 km/h noch den Text auf Zulassungsplakette des Vordermanns entziffern zu müssen. Diese Fahrer brauchen ohne Diabetes mindestens genauso viel Glück wie ich mit!

    In diesem Sinne

    Katja
  • vdbfgrt

    Rang: Gast
    am 07.08.2009 22:36:20
    Auch wenn ich dir im Grossen und Ganzen Recht gebe, aber dein "Diese Fahrer brauchen ohne Diabetes mindestens genauso viel Glück wie ich mit!" ist genau das "Problem". Weshalb braucht ein Diabetiker genau soviel Glück, wie ein Depp am Steuer, wenn er seinen DM ordentlich führt? Da er dann keinen UZ bekommen kann, hat der Rest wohl mit Glück wenig zu tun, sondern mit Vorsicht und Wissen/Können. Da Fahren mit UZ für mich das Gleiche wie Fahren unter Alkohol ist und die ja bekanntlich auch "gecheckt" und bestraft werden, warum sollte es uns Diabetikern besser ergehen? Aber darüber mag jeder denken, wie er möchte...
  • GerAn

    Rang: Gast
    am 08.08.2009 07:23:36
    Der Vergleich alkoholisiert einen Pkw zu führen und Hypoglykämie ist unmöglich bis ehrlich gesagt dumm/bescheuert.
    Es gibt erhebliche Unterschiede:

    1.es gilt das Verursacherprinzip,hier: die Substanz

    2. was Alkohol anrichten kann ist bekannt und bereits im Vorfeld selbst beeinflussbar(> entweder ich will Alkohol trinken oder nicht)

    3. was Humaninsulin anrichten kann ist mind. seit Anfg. der 80-ziger Jahre bekannt und eine Beeinflussung nach Injektion ist nicht mehr möglich.
    Die Wirkung(Folgen) ist nicht steuerbar.Auf die Substanz kann in der Regel nicht verzichet werden!

    So z.B. jetzt auch bei LANTUS -daher ist eigenmächtiges absetzen nur möglich wenn bereits ein Ersatz vorhanden(z.B. tierisches Insulin)!
    Ich würde immer die Alternative "Überleben" wählen,aber ohne "unbemerkte Hypoglykämien" oder gar Krebs! von GerAn
  • gdhfzrt

    Rang: Gast
    am 08.08.2009 17:58:04
    Über dumm und bescheuert werde ich mich bewusst nicht auslassen - der "Wirt" ist hier bekannt. "Mathilde" hat wie immer nix verstanden!

    ***1.es gilt das Verursacherprinzip,hier: die Substanz
    2. was Alkohol anrichten kann ist bekannt und bereits im Vorfeld selbst beeinflussbar(> entweder ich will Alkohol trinken oder nicht)
    3. was Humaninsulin anrichten kann ist mind. seit Anfg. der 80-ziger Jahre bekannt und eine Beeinflussung nach Injektion ist nicht mehr möglich.
    Die Wirkung(Folgen) ist nicht steuerbar.Auf die Substanz kann ... nicht verzichet werden***

    1. Gilt nicht das Verursacherprinzip, sondern die (nicht vorhandene) Fahrtauglichkeit!!
    2. Was Insulin anrichten kann ist bekannt und bereits im Vorfeld selbst beeinflussbar (> entweder ich spritze zuviel Insulin oder nicht)
    3. was Insulin (egal welches) anrichten kann, ist seit Anfang der 20er Jahre bekannt und eine "funktionierende" Dosierung ist seit der Einführung der BZ-Selbstkontrolle möglich. Die Folgen des Insulins sind somit sehr wohl (wie unzählige Diabetiker tgl. beweisen) steuerbar.

    Falls du wieder nicht verstehen solltest, um was es hier geht, frag einfach nach - wir haben ja soviel Geduld...
  • Katja

    Rang: Gast
    am 08.08.2009 20:01:04
    Zitat 1:
    "Weshalb braucht ein Diabetiker genau soviel Glück, wie ein Depp am Steuer, wenn er seinen DM ordentlich führt? Da er dann keinen UZ bekommen kann, hat der Rest wohl mit Glück wenig zu tun, sondern mit Vorsicht und Wissen/Können."

    Zitat 2:
    "eine "funktionierende" Dosierung ist seit der Einführung der BZ-Selbstkontrolle möglich"

    Leider zählen nicht nur Insulindosis und Mahlzeiten, um die Wirkung einer Insulingabe zu bestimmen! Seit gestern ist mein Insulinbedarf mal wieder im freien Fall. Gestern vormittag lag meine Basalrate bei 15,6 IE/Tag, und jetzt (4 Anpassungen später) sind es noch 10,8 IE/Tag - Tendenz weiter fallend! Grund sind die blöden Hormone! Leider habe ich keinerlei Möglichkeit vorher(!)zusagen, wann der Insulinbedarf wieder so weit gefallen ist, daß ich meine Basalrate erneut runterstellen muß! Ich muß warten, bis mir die nächste Hypo zeigt, daß es wieder soweit ist - andernfalls fängt mein BZ an, Achterbahn zu fahren! Natürlich messe ich jetzt öfters, aber Hypos völlig verhindern kann ich nicht!

    Viele Grüße

    Katja
  • gdhfzrtr

    Rang: Gast
    am 08.08.2009 21:07:49
    Tja, wie ich schon schrieb: "hat der Rest wohl mit Glück wenig zu tun, sondern mit Vorsicht und Wissen/Können." Und wenn du schreibst: "Natürlich messe ich jetzt öfters, aber Hypos völlig verhindern kann ich nicht!", kann ich nur bemerken, dass ich das auch nicht behauptet habe (schon weil nicht jeder Diab gleich ist). Aber mir kann keine(r) erzählen, dass die Hormone in der Lage sind, bei bekannter Insulinierung (Zeitpunkt, Dosis) und vor Fahrtantritt gemessenem BZ (event. noch "während" der Fahrt), den Wert bis zur Hypo abzusenken und dadurch eine Verkehrsgefährdung oder -behinderung herbeizuzaubern. Oder doch? Man belehre mich gern eines Besseren...